BVerfG: Vorratsdatenspeicherung, so nicht

Mittwoch, 3. März 2010 22:11

Wie nicht anders zu erwarten hat das BVerfG dem Parlament in Sachen Vorratsdatenspeicherung eine schallende Ohrfeige verpasst. (Die wievielte eigentlich?)
Dass das Gesetz in seiner vorliegenden Form mit rechtsstaatlichen Grundsätzen absolut unvereinbar ist, war – hoffentlich – sogar den Polizeistaatsfetischisten der alten- und neuen Bundesregierung klar. Aber man kann es ja mal probieren.

Das Gesetz wurde nun für verfassungswidrig erklärt, allerdings nur in seiner jetzigen Ausprägung, in welcher die Sicherheitsbehörden ungehinderten Zugang zu den gespeicherten Daten hatten und damit machen konnten, was sie wollten.
Dem hat das BVerfG nun einen Riegel vorgeschoben und dem Gesetzgeber klare Vorgaben ins Stammbuch geschrieben, unter welchen Bedingungen eine Vorratsdatenspeicherung und der Zugriff auf die Daten verfassungskonform ist.

Das zudem auch noch die Löschung der bisher gesammelten Daten angeordnet wurde, ist für die Protagonisten eines ungebremsten Schnüffelstaates gleichbedeutend mit dem Untergang des Abendlandes.
Aus den einschlägig berüchtigten Kreisen folgten prompt die düstersten Prophezeiungen, nach denen das Land nun leichtes Opfer ungestört agierender Verbrecherbanden wird, ersatzweise im Bombenhagel des internationalen Terrorismus zu vergehen droht.

Entsprechend hoch ist der Druck, das Gesetz nun schnellst möglichst den Vorgaben des BVerfG anzupassen, ohne allzu viel Effizienz einzubüßen.
Bedenkt man jedoch die Qualität von Gesetzestexten, die nicht von externen Lobbyisten formuliert wurden, schwand einem nichts Gutes.
Es wird wohl altes Gift in neue Ampullen verfüllt werden, lediglich verfeinert mit etwas Süßstoff zur Beruhigung einer zu Recht misstrauischen Öffentlichkeit.

Wie immer das Gesetz am Ende auch aussehen wird: Fürchten müssen es nicht nur Eierdiebe und Kleinkriminelle, die nicht über professionelles Equipment verfügen. Auch 82 Mio unbescholtene Bürger, die auch durch eine leicht weichgespülte Fassung weitehin unter Generalverdacht gestellt werden.
Es ist davon auszugehen, dass das sogar den parlamentarischen Sicherheits”experten” bewusst ist, dass die aber ganz andere Ziele verfolgen als die, die sie öffentlich vorgeben.

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BGH zur Zuständigkeit deutscher Gerichte

Mittwoch, 3. März 2010 0:20

Am deutschen Wesen soll mal wieder die Welt genesen.
Das meint zumindest der BGH in einem Urteil zu Internetveröffentlichungen der New York Times.

Die deutschen Gerichte sind für eine Klage wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen im Internet abrufbaren Artikel international zuständig, wenn der Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist.

Bei so viel Anmaßung dürfte es den großdeutschen Zensurrichtern in Hamburg wohl ziemlich feucht im Schritt werden, denn sie werden über regen Zulauf aus der ganzen Welt geradezu in Ekstase geraten.
Was die deutsche Justiz in ihrer Ignoranz und Borniertheit sich allerdings beharrlich weigert zur Kenntnis zu nehmen: Das Internet heißt nicht ohne Grund Internet und nicht Deutschnet.

In den USA hat die Freedom of speech wie bei uns Art. 5 GG Verfassungsrang. Anders, als die Zensurkammern Hamburg, respektieren die US-Gerichte allerdings ihre Verfassung und verbiegen sie nicht bis an die Bruchgrenze.
Die Hamburger Urteile bezüglich deutscher Meinungshygiene dürften deshalb in den USA keinerlei Aussicht auf Vollstreckung haben.

Vielleicht realisieren es diese Ignoranten ja irgendwann doch noch:
Die Welt wird definitiv nicht (mehr) am deutschen Wesen genesen.
Daran ändert weder der BGH, noch die Hamburger Zensurkammer, noch Zensursulas Stoppschild irgendetwas.

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Gravenreuth begeht Selbstmord

Dienstag, 23. Februar 2010 13:22

Wie zahlreiche Medien, uA. stern.de berichten, hat sich der berüchtigte Abmahnanwalt Gravenreuth in der Nacht zum 22.02.2010 erschossen.
Die Gründe sollen uA. eine schwere Beziehungskrise, finanzielle Probleme, sowie der unmittelbar bevorstehende Antritt seiner 14 monatigen Gefängnisstrafe sein.
Da er nicht zum terminierten Haftantritt erschienen ist, erging ein Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn.

Auf Gravenreuths Vita einzugehen erübrigt sich an dieser Stelle, sein Wirken ist auf unzähligen Webseiten dokumentiert.
Am Ende eines sinnlos verpfuschten Lebens konnte er die sich daraus ergebenden Folgen trotz aller Tricks und Winkelzüge nicht mehr abwenden.
Niemals hat er Niederlagen eingeräumt oder akzeptiert, insofern war sein finaler Entschluss nur konsequent.

Welcher Nachruf wird einem Mann gerecht, der sich bei jeder Gelegenheit öffentlich und voller Häme darüber verbreitete, mit welch unbändigem Vernichtungswillen er selbst auf die noch eindrosch, die längst wehrlos am Boden lagen?

Er starb, wie er gelebt hat:
Brutal, gnadenlos, unnachgiebig und kompromisslos bis zum Äußersten.

So hat er sich wohl selbst gesehen und auch gerne dargestellt.
Eine lediglich der political correctness geschuldete Betroffenheitslyrik wäre wohl das Letzte, was er sich gewünscht hätte.
R-I-P

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Wähler vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun

Freitag, 19. Februar 2010 17:51

So kann es gehen, wenn Politiker, die zu nichts fähig sind, außer zu allem, das Internet regulieren wollen. Also etwas, das Äonen außerhalb ihrer Vorstellungskraft liegt.
Wie Spiegel-online berichtet, genügen die Onlineshops der Parteien (CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke) nicht den von ihnen selbst definierten rechtlichen Bestimmungen.

Das ist auch nicht weiter verwunderlich. Bei dem selbst für Juristen kaum noch durchschaubaren Gesetzes- und Regelungschaos ist es praktisch unmöglich, einen formal-rechtskonformen- und somit abmahnsicheren Onlineshop zu betreiben.
Vermutlich ist genau das beabsichtigt, bildet dieses Chaos doch die Existenzgrundlage für halbseidene Abmahnadvokaten, die für die seriöse Variante ihres Berufes zu unbegabt sind und sich in Folge der Anwaltsschwemme nicht anders über Wasser halten können.
Die Parteien brauchen sich also nicht zu wundern, wenn sie in die von ihnen selbst konstruierte Falle geraten. Natürlich tun sie es trotzdem, denn sie halten selbst für Fachleute kaum nachvollziehbare Textmonster wie die Widerrufsbelehrung für “einfach und verständlich”.
Nun, wenn dem so ist, fragt man sich, warum die Parteien sich nicht daran halten. Im Umkehrschluss wäre ihnen dann wohl bewusst rechtswidriges Handeln zu unterstellen.

Ähnlich desaströs verläuft die Entstehungsgeschichte des vom Bundespräsidenten boshafter Weise nun doch noch unterschriebene Zugangserschwerungsgesetz (Spiegel-online berichtet).
Die unfassbare Borniertheit und Beratungsresistenz der daran Beteiligten dürfte unter dem Stichwort “Zensursula” noch lange im Gedächtnis der Internetgemeinde bleiben.
Mir schaudert bei dem Gedanken, dass der Gesetzgeber sich nun daranmachen will, diesen Blödsinn durch einen anderen Blödsinn zu ersetzen. Das Eingeständnis, mit einer sinnvollen Gesetzgebung hoffnungslos überfordert zu sein, kann man von Politikern wohl nicht ernsthaft erwarten.

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Krieg der Jura-Blogger

Mittwoch, 17. Februar 2010 21:17

Wenn ein Strafverteidiger bloggt und ein ebenfalls bloggender Richter den in seinem Blog disst, ist es nur eine Frage der Zeit, bis es scheppert.
Der Strafverteidiger Udo Vetter betreibt eines der meist gelesenen juristisch Blogs. Er schreibt dort zu Begebenheiten aus seinem Berufsalltag, aber auch zu juristischen Themen im weiteren Sinne.
Mit seiner lockeren-, oft leicht sarkastischen Schreibe hat er sich eine recht große Fangemeinde aufgebaut, in den Kommentaren seines Blogs findet sich nicht selten aber auch deutliche Kritik.
Vetter zeichnet aus, dass er kritische Kommentare stehen lässt, solange sie nicht klar rechtswidrig sind. Das ist keineswegs selbstverständlich, es gibt andere bloggende Strafverteidiger, die teilen zwar gerne und heftig aus, (Ratten und Schmeißfliegen, Lynchmob, Stammtischpöbel usw.), springen aber mit allen Vieren auf den Löschbutton, sobald das Echo kommt. (Vielleicht haben die deshalb so wenig Kommentare und Vetter so viele).

Insofern verwundert es, dass Vetter auf den bloggenden Richter “Ballmann” so mimosenhaft reagiert. OK, “Ballmann”, der in seinem Blog aus seinem Gerichtsalltag bloggte, lies kaum eine Gelegenheit aus, um Vetter zu bashen und ihn fachlich zu maßregeln.
Einen erfolgverwöhnten Rechtsanwalt mag das wurmen und so kann man davon ausgehen, dass er geduldig, aber konzentriert auf seine Chance wartete. Die kam, als “Ballmann” einen Artikel von Vetter vollständig und ohne Genehmigung in seinem Blog veröffentlichte. Das ist nun wirklich nicht die feine Art und brachte bei Vetter das Fass zum überlaufen.
Vetter recherchierte die reale Identität des unter dem Pseudonym “Ballmann” bloggenden Richters und schickte ihm ein Fax an sein Gericht, worin er ihn aufforderte, die Sache in Ordnung zu bringen.
Offensichtlich war “Ballmann” über die Aufdeckung seiner Identität so überrascht, dass er sich von nun an erpressbar fühlte und Vetters Fax ebenfalls vollständig in seinem Blog veröffentlichte, um dessen Reaktion zu testen. Allerdings ohne die Empfängeranschrift.
Was nun folgte, nennt man unter Waidmännern einen sauberen Fangschuss.
Vetter veröffentlichte die Identität des Richters in seinem Blog. Dies führte dazu, dass “Ballmann” sein Blog umgehend vom Netz nahm.

Zuerst dachte ich, “Ballmann” gibt nun den Gekränkten und kneift, weil er nicht das Rückgrat hat, mit seinem Namen für seine Meinung zu stehen.
Inzwischen habe ich mich aber darüber belehren lassen, dass ein Richter nicht so ohne weiteres über “seine” Fälle bloggen kann, ohne Probleme mit der Dienstaufsicht zu bekommen. “Ballmann” blieb demnach gar nichts anderes übrig, als sein Blog zu löschen. Er erklärt sich dazu auch in einem Kommentar in Vetters Blog und hält dessen Beweggründe für unerheblich.

Das sehe ich anders und halte die Beweggründe sehr wohl für bedeutsam.
Es stellt sich die Frage, ob Vetter “Ballmanns” Blog absichtlich abgeschossen hat, oder ob er “nur” die Folgen nicht bedacht hat, bzw. sie ihm egal waren.
Trifft ersteres zu, war Vetters Verhalten schlicht schäbig, eine billige Rache, die eines renommierten Anwalts unwürdig ist.
Trifft letzteres zu, muss man Vetter zumindest grobe Fahrlässigkeit vorhalten, denn als Anwalt sollte er um die Konsequenzen seines Handelns wissen und sie bedenken.

Grundsätzlich meine ich: Man kann die Meinung eines Bloggers mögen, oder nicht. Niemand ist gezwungen, ihn zu lesen. Es spricht auch nichts dagegen, eine Richtigstellung zu verlangen, wenn man seine Rechte verletzt sieht. Der gezielte Abschuss eines Blogs ohne Not zeugt aber von einem äußerst bedenklichen Umgang mit der Meinungsfreiheit. Diese wird durch die Hamburger Zensurkammern ohnehin schon in unsäglicher Weise vergewaltigt, da braucht es nicht auch noch einen kleinkarierten Bloggerkrieg.

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Maulkorb für Tierschützer

Dienstag, 16. Februar 2010 12:04

Gefunden bei Blog zum Medienrecht.
Deutschlands größter Geflügelzüchter hat offenbar ein Problem mit dem Tierschutz.
Wie Report Mainz berichtet, sollen auf Farmen des Geflügelzüchters massive Tierquälereien stattgefunden haben.
Wie die meisten Großunternehmen schwingt auch der Geflügelzüchter bei negativer Berichterstattung sofort die Justizkeule. So hat sich laut RA Kompa die Tierschutzorganisation PETA eine Strafanzeige und Maulkorbverfügung eingefangen.
Es ist schon erstaunlich, dass selbst große Unternehmen immer wieder den absoluten PR-GAU riskieren, statt mit den Publizisten den Dialog zu suchen.
Nicht genug damit, der Geflügelzüchter zieht für seinen Maulkorberlass auch noch vor die berüchtigte Zensurkammer Hamburg. Offenbar hegt er die Befürchtung, vor einem seriösen Gericht keine Chance zu haben.
In Hamburg gibt es Maulkorbverfügungen von der Abreißrolle für jeden, der eine beantragt. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass sich der Geflügelzüchter damit einen Gefallen getan hat. Er hat zwar, zumindest vorläufig, seine Kritiker zum schweigen gebracht, dafür aber schon allein wegen seiner Gerichtswahl jeden Anspruch auf Seriosität und Glaubwürdigkeit verwirkt.
Er hat dadurch seinem Ruf mehr geschadet, als es selbst die kritischste Berichterstattung könnte.

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Das mega-downloads-Imperium schlägt zurück

Montag, 15. Februar 2010 21:09

Claus Frickemeier ist vermutlich der derzeit prominenteste Aussteiger der sogenannten “Nutzlosbranche”.
In seinem Blog Inside mega-downloads.net berichtet er über Interna und Machenschaften seiner früheren Arbeitgeber.
Das diese Branche inzwischen massiv in Verruf geraten ist und juristische Probleme hat, stört deren “Geschäfte” ganz erheblich. Um so schlimmer, wenn ein gut informierter “Nestbeschmutzer” zusätzlich Sand ins Getriebe streut.

Frickemeier erfährt nun was Verbraucherschützern blüht, wenn sie sich mit solchen Leuten anlegen: Sie werden massivem Law-Hunting ausgesetzt und mit einem Trommelfeuer aus Klagen und Anzeigen überzogen.
Das ist typisch für die gesamte Branche und hat nur ein Ziel, den Gegner mundtot zu machen, indem man ihn moralisch und finanziell zermürbt.
Auch ich kann ein Lied davon singen. Über mehrere Jahre Jahre hat ein berüchtigter- und krimineller Abmahnanwalt in München (zum Glück vergeblich) versucht, sich an mir abzuarbeiten.
Claus Frickemeier hat nun die Strafanzeige eines Anwalts gegen ihn auf seinem Blog veröffentlicht. Deren Lektüre erinnert im Duktus stark an die Machwerke seines Münchener Kollegen, beinhalten zusätzlich aber mutmaßlich ehrabschneidende Behauptungen, die möglicherweise Straftatbestände erfüllen, wenn sie unwahr sind.

Der in diesem Geschreibsel enthaltene Humor ist vermutlich unfreiwillig. Zitat:

Da es gerade für ausländische Internetdienstleister schwer ist, in Deutschland ein Konto zu bekommen…

Nun ja, das kommt wohl ganz auf den Dienstleister und sein Geschäftsgebaren an. Der Anwalt kann ja mal bei seiner Kollegin Katja G. in München um Rat nachsuchen, die hat reichlich Erfahrung mit Kontosperrungen.
Frickemeier kann der Sache zumindest aus zwei Gründen sehr entspannt entgegensehen:

1.) Da er bisher weder Anhörungsbogen noch Vorladung erhalten hat, kann man davon ausgehen, das die Staatsanwaltschaft die Anzeige knickt und auf den Privatklageweg verweist.
Die kennen inzwischen auch ihre Pappenheimer und lassen sich nicht mehr so ohne weiteres vor deren Karren spannen.

2.) Die, sagen wir mal, etwas blässliche Konstruktion der Strafanzeige lässt vermuten, dass die juristische Begabung des Verfassers eher grobmotorischer Prägung- und leicht überschaubar ist.

Ich hoffe, das Claus Frickemeier von einem fähigen und engagierten Rechtsanwalt vertreten wird, der mit der Strategie des Law-Hunting vertraut ist. Man darf gespannt sein, wie sich die Sache entwickelt, ich werde darüber berichten.

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Justizministerin: Daten kann man nicht stehlen.

Sonntag, 14. Februar 2010 11:14

Politiker sind bisweilen außerordentlich kreativ, wenn es darum geht, das Recht in ihrem Sinne zu verbiegen.
Wie Heise online meldet, meint die bayrische Justizministerin(!) Beate Merk (CSU), dass man Daten nicht stehlen könne.
Dabei hat sie natürlich vorrangig die gestohlenen kopierten Bankdaten aus der Schweiz (Steuer-CD) im Sinne.
Es ist demnach ganz einfach: Wenn man eine Straftat begangen hat, zB. einen Bankraub, bezeichnet man den einfach als “konfliktbelastete Barabhebung” und schon ist alles paletti.

Liebe Frau Merkbefreit, ich habe eine Geschäftsidee, an der ich Sie gerne beteiligen möchte:
Sie sorgen Kraft Ihres Amtes und ihrer Connections dafür, dass ich ohne von Polizei und Justiz gestört zu werden, mit osteuropäischen Hackern IT-Fachleuten über den Ankauf gültiger Kreditkarten- und Konto-Datensätze verhandeln kann.
Wenn die Konditionen stimmen, werde ich diese Daten erwerben und an den Meistbietenden verscherbeln, wer auch immer das ist.
Die nicht verhandelbare Provision für Sie beträgt 5% vom Nettogewinn nach Steuern.
Da es sich nach Ihrer Ansicht bei geklauten Daten nicht um Diebesgut handelt, ist das zweifellos ein ebenso legales Geschäft, wie der Erwerb der Steuerdaten-CD durch die Bundesregierung.

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Schweizer Steuerzahlerbund droht Deutschland wegen Steuer-CD

Samstag, 13. Februar 2010 19:33

Wie der Spiegel in seiner heutigen Online-Ausgabe berichtet, fordert der Schweizer Steuerzahlerbund, dass alle schwarzen Konten von deutschen Politikern in der Schweiz offengelegt werden sollen, falls die deutsche Regierung die CD mit den gestohlenen Bankdaten kauft.
Zitat:

 ”Wenn deutsche Politiker meinen, sie müssten ihre Bürger kriminalisieren, sollte man unbedingt mal schauen, wie sauber sie wirklich sind”, sagt Alfred Heer, BDS-Präsident und Nationalrat der Schweizer Volkspartei (SVP). “Dabei sind sie selber durch und durch korrupt, man denke nur an die Spendenaffäre um Wolfgang Schäuble”, zitiert das Blatt Heer weiter.

Geschähe dies tatsächlich, würde vermutlich nahezu der gesamte Politikbetrieb in Deutschland zum erliegen kommen und nahezu alle etablierten Parteien (außer der Piratenpartei) wären sofort pleite.
Korruption und kriminelle Energie zählen – auch in der deutschen Politik – zu den unverzichtbaren Kernkompetenzen, wie die zurückliegenden Affären eindrucksvoll bewiesen haben.

Aber auch die Schweizer Banken würden unter dieser Veröffentlichung leiden, sind die Depots, die von Parteistiftungen und deren Tarnfirmen dort unterhalten werden, vermutlich mit die wertvollsten und wer verliert schon gerne seine besten Kunden?

Würden diese Daten veröffentlicht, geschähe dies so zu sagen offiziell und nicht durch kriminelle Machenschaften. Den Daten käme dadurch eine ganz andere Beweiskraft zu gute, die auch durch eine bis ins Mark korrupte Politmafia nicht so ohne weiteres ausgehebelt werden könnte.

Ganz anders sieht das bei den geklauten Kontodaten des niederen Volkes aus:
Wer garantiert hier, dass der Datendieb ein paar Kontostände nicht mal eben mit einer zusätzlichen 0 “erweitert” hat, um den Marktwert der CD zu pushen? Wer garantiert, dass das Depot eines kolumbianischen “Don Kokaino” nicht mit den Adressdaten eines deutschen Unternehmers versehen wurden?

Man darf gespannt sein, wie die Gerichte solche “Beweise” bewerten, wenn die auf deren Grundlage Angeklagten jede Schuld bestreiten.

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Richtervorbehalt bei Blutentnahme

Donnerstag, 11. Februar 2010 11:25

Was eigentlich immer gut funktioniert hat und auch objektiv sinnvoll ist, muss, wir leben in Deutschland, viel komplizierter, am besten undurchführbar werden.
Es geht um die Blutentnahme zwecks Feststellung der Alkoholisierung. Die wurde bisher von der Polizei durch einen Arzt veranlasst, wenn das augenscheinlich erforderlich war.
In unserem Im deutschen Rechtsstaat ist das aber nicht kompliziert- und umständlich genug. Der Polizist, der den Delinquenten vor sich hat, ist offenbar unfähig, den Sachverhalt zu beurteilen.
Anscheinend kann in Deutschland nichts rechtens sein, wenn es nicht zuvor auf mindestens 3 Schreibtischen gelegen hat.
Das OK zu Blutentnahme muss jetzt durch einen Richter erfolgen, nachdem von der Staatsanwaltschaft ein Antrag gestellt wurde, welcher bei ihr zuvor von dem ermittelnden Polizeibeamten gestellt wurde.

In der Praxis funktioniert das dann – im Idealfall – wie folgt:
Delinquent verweigert Blutentnahme. Polizist ruft den Staatsanwalt an und bittet um Genehmigung zur Blutentnahme. Staatsanwalt ruft beim Bereitschaftsrichter an (falls er einen erreicht) und bittet um Genehmigung zur Blutentnahme.
Der Richter lässt sich nun den Eindruck des Staatsanwaltes beschreiben, den er vom geschilderten Eindruck des Polizisten hat, der ihm seinen Eindruck von dem Delinquenten dargelegt hat.
Auf dieser Grundlage soll der Richter dann eine objektive und sachliche Beurteilung über die Angemessenheit einer Blutentnahme treffen.
Einen derart weltfremden Blödsinn können sich nur Rechtsstaatsfanatiker ausdenken, die ohne jeden Bezug zur Lebenswirklichkeit in ihrem akademischen Elfenbeinturm herum philosophieren.

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