Der Umgang mit Abo-Fallen
Als “Abo-Falle” im Internet bezeichnet man Seiten, auf denen Dienste wie Softwaredownloads, Services oder Ratgeber angeboten werden, die im Internet üblicherweise gratis zu haben sind.
Zur Falle werden diese Seiten dadurch, dass das Angebot hier nicht gratis ist, sondern über ein kostenpflichtiges Abonnement angeboten wird und Hinweise darauf mehr oder weniger dreist versteckt- oder verschleiert werden.
User, die über sg. Landingpages auf die Seite kommen, sehen diese Kostenhinweise meist überhaupt nicht.
Wie schützt man sich vor Abofallen?
Sie sollten immer dann misstrauisch werden, wenn Sie zur Angabe Ihrer persönlichen Daten aufgefordert werden, ohne dass Sie dafür einen triftigen Grund sehen. Vorsicht ist auch geboten, wenn im Impressum eine im Ausland ansässige Kapitalgesellschaft (LTD) angegeben ist.
Kein Dienstanbieter interessiert sich für Ihre Daten, nur, damit Sie registriert sind, sich zur Nutzung des Angebotes einloggen- oder an einem “Gewinnspiel” teilnehmen können.
Wer Ihre Adresse will, will idR. auch Ihr Geld.
Wenn es Sie nun trotz aller Vorsicht oder auch Unkenntnis getroffen hat:
Leisten Sie keine vorschnellen Zahlungen, denn genau das ist der Zweck des nachfolgend beschriebenen Vorgehens der Abzocker.
Es erwartet Sie nun eine sich steigernde Drohkulisse aus Mahnungen, später die Einschaltung eines Inkassobüros und Rechtsanwaltes.
Mit der Drohung von SCHUFA, Klage, Gerichtsvollzieher, Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz und Ähnlichem wird nun versucht, Ihnen Angstzahlungen abzupressen.
Seit einiger Zeit versuchen einige in der Abofallen-Szene bekannte Anwälte, mit dubiosen Gerichtsurteilen die Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der Forderung zu belegen.
So, wie diese (meist Versäumnis)- Urteile abgefasst sind, drängt sich geradezu zwingend der Verdacht auf, dass hier über Strohleute Vorzeige- oder Referenzurteile erschlichen wurden, mit der Absicht, die Durchsetzbarkeit der Forderungen vorzutäuschen.
Inzwischen versucht die Nutzlosbranche, auf Seiten, die sich als Verbraucherschutz-Infos tarnen, die User zu täuschen.
Zum Teil hat man zu diesem Zweck ehemals seriöse und renommierte Portale mittels Law-Hunting gekapert und beutet nun deren ehemals guten Ruf aus.
Diese Seiten haben das Layout beibehalten und tarnen ihre Absicht, die Verbraucher zu verunsichern, recht geschickt.
So verharmlosen sie zB. die betrügerischen Absichten der Abofallen-Betreiber und behaupten, dass die Zahlungspflicht “in den meisten Fällen wahrscheinlich zurecht” bestünde.
Verbraucherschutzverbände und seriöse Anwälte bestreiten aber unisono, dass bei diesen Abo-Fallen eine Zahlungspflicht besteht.
Das AG Karlsruhe hat die Anwältin Katja G. in einem Prozess zu Schadenersatz der Anwaltskosten eines Abofallen-Opfers verurteilt und bezeichnet deren Tätigkeit IMO absolut zutreffend als “Beihilfe zu versuchtem Betrug”.
Eine Reaktion auf das Inkasso-Stalking der Anwälte ist nicht nötig, schadet aber auch nicht. In seltenen Fällen wurden auch gerichtliche Mahnbescheide verschickt. Auf diese muss unbedingt in der angegebenen Frist reagiert werden, damit der Anspruch nicht tituliert- und pfändbar wird.
Dazu genügt es, auf dem dem Mahnbescheid beigefügten Formular den Widerspruch anzukreuzen und es an das Mahngericht zurückzuschicken.
Weiterführende Infos und Hilfe, nicht nur speziell zu Abo-Fallen, sondern auch auch zu verwandten Themen, erhalten Sie auf den Seiten von Computerbetrug.de.
Axel John