Albtraum Internetrecht

Richter
Dank einer chaotischen und absurden Rechtslage ist das Internet ein  juristisches Minenfeld, in dem mit Dreistigkeit und formalrechtlichen Tricks schnell viel Geld zu machen ist.
Dilettantische, unklare Gesetzgebung und haarsträubende Fehlurteile fordern zum Missbrauch geradezu heraus.
Aktuell stehen bei den Abmahnprofis die Anbieter auf Ebay, aber auch angebliche Urheberrechtsverletzungen als ergiebige Umsatzbringer hoch im Kurs.

Der Betrieb eines abmahnsicheren Onlineshops ist unmöglich, denn abmahnfähig ist grundsätzlich alles und Profiabmahner nutzen das skrupellos aus. Faktisch herrscht hier juristisches Faustrecht und das Recht des (Finanz-) stärkeren.
Für dubiose Geschäftemacher und juristische Amokläufer ist das Internet eine Lizenz zum Geld drucken.

Viele unbegabte- und erfolglose Anwälte sehen Abzocke im Internet als einzige Chance, sich beruflich über Wasser zu halten.
Während bei Jugendlichen für ein paar Musiktitel in einer Tauschbörse tausende Euro eingeklagt werden, zocken kriminelle Abo-Fallen-Betreiber mit ihren Anwälten ungestraft Millionen ab, indem sie arglosen Internetusern durch massives Inkasso-Stalking Angstzahlungen abpressen.
Der Gesetzgeber fördert dies durch seine Ignoranz und Unfähigkeit, die Justiz steht dem weitgehend hilf- und ratlos gegenüber.
Heillos überlastet- und mit den Tricks der Nutzlosbranche hoffnungslos überfordert, begünstigt die Justiz deren Machenschaften durch unfreiwillige Strafvereitelung.

Während sich die Politik in sinn- und hilflosen Aktionismus flüchtet, hat der Rechtsstaat vor der Internetmafia längst kapituliert.
Gewerbliche Massenabmahnungen sind eine Variante der Schutzgelderpressung, die in einer juristischen Grauzone stattfindet. Intensiv gefördert und unterstützt, wird das vom Landgericht Köln.
Dort werden unter Missachtung der BGH-Rechtsprechung gegen arglose Internetnutzer selbst für Bagatellen ruinöse Forderungen mit absurden Streitwerten durchgesetzt.

Wer unliebsame Berichterstattung und Meinungsfreiheit unterdrücken will, den zieht es hingegen zum Landgericht Hamburg.
In Internetsachen gilt der “fliegende Gerichtsstand”, dh. der Kläger kann sich ein ihm genehmes Gericht aussuchen.
Daraus hat sich eine Art “Paralleljustiz mit Sondergerichten” entwickelt, an denen die Presse- und Meinungsfreiheit durch deren Vorstellung von “Meinungshygiene” ersetzt wird.
An den berüchtigten Zensurkammern Hamburg wird in absurden Schauprozessen mit ergebnisorientierten Urteilen, eine faschistoide Gesinnungsjustiz betrieben.
Dort vergewaltigen Verfassungsfeinde in Robe, geschützt durch die richterliche Unabhängigkeit, das Grundgesetz und treten es mit Füßen.

Solche Richter sind eine Gefahr für den Rechtsstaat, denn sie betreiben gewohnheitsmäßigen Verfassungsbruch und wollen offensichtlich eine andere Republik.
Durch die gewaltige Masse der im Akkord zusammengeschmierten Fließbandurteile entsteht ein Zerrbild der Rechtsordnung. Es werden rechtliche Tatsachen geschaffen, die dem Grundgesetz und dem Rechtsstaatsgedanken fundamental entgegenstehen

So lange furchtbare Richter wie die in Hamburg ungehindert die Axt an die Grundpfeiler der freiheitlich- demokratischen Grundordnung legen, hat kein Politiker in Deutschland das moralische Recht sich anzumaßen, Ländern wie China Nachhilfe in Demokratie und Meinungsfreiheit zu erteilen.

Autor: Axel John
Datum: Montag, 22. Februar 2010 12:33
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