BVerfG: Vorratsdatenspeicherung, so nicht
Wie nicht anders zu erwarten hat das BVerfG dem Parlament in Sachen Vorratsdatenspeicherung eine schallende Ohrfeige verpasst. (Die wievielte eigentlich?)
Dass das Gesetz in seiner vorliegenden Form mit rechtsstaatlichen Grundsätzen absolut unvereinbar ist, war – hoffentlich – sogar den Polizeistaatsfetischisten der alten- und neuen Bundesregierung klar. Aber man kann es ja mal probieren.
Das Gesetz wurde nun für verfassungswidrig erklärt, allerdings nur in seiner jetzigen Ausprägung, in welcher die Sicherheitsbehörden ungehinderten Zugang zu den gespeicherten Daten hatten und damit machen konnten, was sie wollten.
Dem hat das BVerfG nun einen Riegel vorgeschoben und dem Gesetzgeber klare Vorgaben ins Stammbuch geschrieben, unter welchen Bedingungen eine Vorratsdatenspeicherung und der Zugriff auf die Daten verfassungskonform ist.
Das zudem auch noch die Löschung der bisher gesammelten Daten angeordnet wurde, ist für die Protagonisten eines ungebremsten Schnüffelstaates gleichbedeutend mit dem Untergang des Abendlandes.
Aus den einschlägig berüchtigten Kreisen folgten prompt die düstersten Prophezeiungen, nach denen das Land nun leichtes Opfer ungestört agierender Verbrecherbanden wird, ersatzweise im Bombenhagel des internationalen Terrorismus zu vergehen droht.
Entsprechend hoch ist der Druck, das Gesetz nun schnellst möglichst den Vorgaben des BVerfG anzupassen, ohne allzu viel Effizienz einzubüßen.
Bedenkt man jedoch die Qualität von Gesetzestexten, die nicht von externen Lobbyisten formuliert wurden, schwand einem nichts Gutes.
Es wird wohl altes Gift in neue Ampullen verfüllt werden, lediglich verfeinert mit etwas Süßstoff zur Beruhigung einer zu Recht misstrauischen Öffentlichkeit.
Wie immer das Gesetz am Ende auch aussehen wird: Fürchten müssen es nicht nur Eierdiebe und Kleinkriminelle, die nicht über professionelles Equipment verfügen. Auch 82 Mio unbescholtene Bürger, die auch durch eine leicht weichgespülte Fassung weitehin unter Generalverdacht gestellt werden.
Es ist davon auszugehen, dass das sogar den parlamentarischen Sicherheits”experten” bewusst ist, dass die aber ganz andere Ziele verfolgen als die, die sie öffentlich vorgeben.
Axel John