BGH zur Zuständigkeit deutscher Gerichte
Am deutschen Wesen soll mal wieder die Welt genesen.
Das meint zumindest der BGH in einem Urteil zu Internetveröffentlichungen der New York Times.
Die deutschen Gerichte sind für eine Klage wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen im Internet abrufbaren Artikel international zuständig, wenn der Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist.
Bei so viel Anmaßung dürfte es den großdeutschen Zensurrichtern in Hamburg wohl ziemlich feucht im Schritt werden, denn sie werden über regen Zulauf aus der ganzen Welt geradezu in Ekstase geraten.
Was die deutsche Justiz in ihrer Ignoranz und Borniertheit sich allerdings beharrlich weigert zur Kenntnis zu nehmen: Das Internet heißt nicht ohne Grund Internet und nicht Deutschnet.
In den USA hat die Freedom of speech wie bei uns Art. 5 GG Verfassungsrang. Anders, als die Zensurkammern Hamburg, respektieren die US-Gerichte allerdings ihre Verfassung und verbiegen sie nicht bis an die Bruchgrenze.
Die Hamburger Urteile bezüglich deutscher Meinungshygiene dürften deshalb in den USA keinerlei Aussicht auf Vollstreckung haben.
Vielleicht realisieren es diese Ignoranten ja irgendwann doch noch:
Die Welt wird definitiv nicht (mehr) am deutschen Wesen genesen.
Daran ändert weder der BGH, noch die Hamburger Zensurkammer, noch Zensursulas Stoppschild irgendetwas.
Axel John