Krieg der Jura-Blogger

Wenn ein Strafverteidiger bloggt und ein ebenfalls bloggender Richter den in seinem Blog disst, ist es nur eine Frage der Zeit, bis es scheppert.
Der Strafverteidiger Udo Vetter betreibt eines der meist gelesenen juristisch Blogs. Er schreibt dort zu Begebenheiten aus seinem Berufsalltag, aber auch zu juristischen Themen im weiteren Sinne.
Mit seiner lockeren-, oft leicht sarkastischen Schreibe hat er sich eine recht große Fangemeinde aufgebaut, in den Kommentaren seines Blogs findet sich nicht selten aber auch deutliche Kritik.
Vetter zeichnet aus, dass er kritische Kommentare stehen lässt, solange sie nicht klar rechtswidrig sind. Das ist keineswegs selbstverständlich, es gibt andere bloggende Strafverteidiger, die teilen zwar gerne und heftig aus, (Ratten und Schmeißfliegen, Lynchmob, Stammtischpöbel usw.), springen aber mit allen Vieren auf den Löschbutton, sobald das Echo kommt. (Vielleicht haben die deshalb so wenig Kommentare und Vetter so viele).

Insofern verwundert es, dass Vetter auf den bloggenden Richter “Ballmann” so mimosenhaft reagiert. OK, “Ballmann”, der in seinem Blog aus seinem Gerichtsalltag bloggte, lies kaum eine Gelegenheit aus, um Vetter zu bashen und ihn fachlich zu maßregeln.
Einen erfolgverwöhnten Rechtsanwalt mag das wurmen und so kann man davon ausgehen, dass er geduldig, aber konzentriert auf seine Chance wartete. Die kam, als “Ballmann” einen Artikel von Vetter vollständig und ohne Genehmigung in seinem Blog veröffentlichte. Das ist nun wirklich nicht die feine Art und brachte bei Vetter das Fass zum überlaufen.
Vetter recherchierte die reale Identität des unter dem Pseudonym “Ballmann” bloggenden Richters und schickte ihm ein Fax an sein Gericht, worin er ihn aufforderte, die Sache in Ordnung zu bringen.
Offensichtlich war “Ballmann” über die Aufdeckung seiner Identität so überrascht, dass er sich von nun an erpressbar fühlte und Vetters Fax ebenfalls vollständig in seinem Blog veröffentlichte, um dessen Reaktion zu testen. Allerdings ohne die Empfängeranschrift.
Was nun folgte, nennt man unter Waidmännern einen sauberen Fangschuss.
Vetter veröffentlichte die Identität des Richters in seinem Blog. Dies führte dazu, dass “Ballmann” sein Blog umgehend vom Netz nahm.

Zuerst dachte ich, “Ballmann” gibt nun den Gekränkten und kneift, weil er nicht das Rückgrat hat, mit seinem Namen für seine Meinung zu stehen.
Inzwischen habe ich mich aber darüber belehren lassen, dass ein Richter nicht so ohne weiteres über “seine” Fälle bloggen kann, ohne Probleme mit der Dienstaufsicht zu bekommen. “Ballmann” blieb demnach gar nichts anderes übrig, als sein Blog zu löschen. Er erklärt sich dazu auch in einem Kommentar in Vetters Blog und hält dessen Beweggründe für unerheblich.

Das sehe ich anders und halte die Beweggründe sehr wohl für bedeutsam.
Es stellt sich die Frage, ob Vetter “Ballmanns” Blog absichtlich abgeschossen hat, oder ob er “nur” die Folgen nicht bedacht hat, bzw. sie ihm egal waren.
Trifft ersteres zu, war Vetters Verhalten schlicht schäbig, eine billige Rache, die eines renommierten Anwalts unwürdig ist.
Trifft letzteres zu, muss man Vetter zumindest grobe Fahrlässigkeit vorhalten, denn als Anwalt sollte er um die Konsequenzen seines Handelns wissen und sie bedenken.

Grundsätzlich meine ich: Man kann die Meinung eines Bloggers mögen, oder nicht. Niemand ist gezwungen, ihn zu lesen. Es spricht auch nichts dagegen, eine Richtigstellung zu verlangen, wenn man seine Rechte verletzt sieht. Der gezielte Abschuss eines Blogs ohne Not zeugt aber von einem äußerst bedenklichen Umgang mit der Meinungsfreiheit. Diese wird durch die Hamburger Zensurkammern ohnehin schon in unsäglicher Weise vergewaltigt, da braucht es nicht auch noch einen kleinkarierten Bloggerkrieg.

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Autor: Axel John
Datum: Mittwoch, 17. Februar 2010 21:17
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Allgemein

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7 Kommentare

  1. Günter Frhr. v. Gravenreuth Rechtsanwalt, Dipl.-Ing.(FH)
    Mittwoch, 17. Februar 2010 23:06
    1

    Kollege Vetter ist nun mal so kleinlich! ;-)

    MfG

    Günter Frhr.v.Gravenreuth

  2. 2

    leider viele viele inhaltliche fehler…

    und dass der herr über mir was zu sticheln hat ist irgendwie auch nicht verwunderlich ;)

    http://www.lawblog.de/?s=Gravenreuth

  3. 3

    Wenn's zum Richteramt nicht reicht, bleibt für Juristen oft nur
    der Anwaltsberuf.
    Wegen mangelnden Fortbildungs- /Spezialisierungswillens wird
    aus dem Rechtsanwalt dann irgendwann ein Strafverteidiger.
    Und dieser Strafverteidiger findet sich Tag für Tag einer Heerschar
    von Gegnern gegenüber.
    Staatsanwälten, Polizisten, Zeugen der Anklage, Sachverständigen
    und neutralen Richtern.
    Immer wieder geht der Strafverteidiger als "Verlierer" vom Platz.
    Das frustet ungemein.
    Zum Frustabbau lässt er sich ein Blog basteln und drischt dort mit
    fragwürdigen Ausführungen auf seine o.g.Gegner ein.

    Schon das Wort "Polizei" lässt massenhaft Kommentatoren mitgeifern,
    ganz egal ob der beschriebene Sachverhalt es her gibt oder nicht.
    Anonym meist, von Menschen die die Anonymität Anderer geisseln.

    Schon ein Wechsel des Verhandlungssaales wird als Erfolg publiziert.

    Ein Foto von herumliegender Bekleidung unter der fetten Überschrift:
    Polizeibesuch und der Unterzeile "Nach der Hausdurchsuchung",
    ohne jedwede Erläuterung über den Sachverhalt lässt manche
    Claquere sofort lossabbern.
    Das gefällt dem Herrn Strafverteidiger. Er fühlt sich bestätigt.

    Da kommt so ein Amtsgerichtsdirektor gerade recht, der, noch unerfahren
    im Netz, seine Brust frei gibt.
    Nein, anonym war Ballmann nicht, nicht für mich und nicht für Herrn Vetter.
    Schon im Ballmann-Blog fand sich im Impressum eine e-mail Adresse,
    unter der ein Kontakt herzustellen gewesen wäre.
    Aber das wollte Herr Vetter vermutlich garnicht.
    Er wartete, vermute ich, auf seine Chance einen unliebsamen Kritiker
    mit Getöse los zu werden.

    Herr Vetter wäre kein Jurist, hätter er sich über die Folgen des Outing
    nicht vorher Gedanken gemacht.

    Pfui.

    (dieser Kommentar auch im lawblog)

  4. 4

    Es wird wohl nicht lange dauern bis es auch hier
    scheppert. Gute Freunde kann niemand trennen,….

    mfg

  5. 5

    Udo Vetter hat meine ersten Kommentare vor zwei-drei Jahren gelöscht. Diese waren nicht "rechtswidriger" als die jetzigen. Namen werden auch jetzt genannt. Das Wort Buskeismus muss ihn wohl gestrört haben.

    Später erhielt ich Anrufe von Abgemahnten, von denen Udo Vetter Geld verlangte. Es waren allerdings mäßigere Beträge verglichen mit denen von Herrn FvG.

    Der nun erfolgte Abschuss war für mich keine Überraschung.

    Unklar bleibt, weshalb Richter nicht bloggen dürfen. Dass diese dabei ein erhöhtes Risiko eingehen als bei ihrer geheimen Justizerei, ist selbstverständlich. Aber ein bloggender Richter ist mir allemal lieber als einer, welcher in der geheimen Richterkammer urteilt und möglicherweise seine beisitzenden Richter unnötigerweise in das sinkende Boot mitnimmt.

    Was FvG betrifft, so hat er am 16.02.2010 beim OLG Hamburg nett verloren. Az. 7 U 14/09 / 325 O 85/09. Das Kasseler Urteil 413 C 2962/08 darf im Internet stehen mit dem Namen von FvG.

    Schön, ihn hier im Blogg genießen zu dürfen.

  6. 6

    Ich erwarte auch und gerade von einem Richter, daß er sich nicht (selbstherrlich) über das Gesetz stellt. Punkt. Das hat Ballermann Burschel aber getan. Und er hat, irrigerweise der Meinung, er wäre clever, ein Internetversteher und nunmehr unangreifbar, dabei fleißig drauf los geballert.

    Wenn ein Richter (natürlich) nicht über seine eigenen Fälle bloggen darf, wie wäre es denn mit einem kleinen (und sei es digitalen) Richterstammtisch? So nach dem Motto: Du erzählst mir deine Dönekes, ich dir meine, und dann bloggen wir beide die jeweils anderen Dönekes?!

    Aber das würde ja Aufwand bedeuten. Und richten, anonym bloggen, eine Rechts-Website betreiben, politisch tätig sein und dann zusätzlich auch noch Dönekes austauschen, ist für einen Richter vielleicht doch zuviel des Aufwands. Aber er wurde ja bestimmt zu nichts gezwungen, oder?

    PS: Nette Kommentatorenzusammenstellung da "oben": Ein Ex-Knackie, ein Ex-Cop und ein Ritter auf ewigen Kreuzzug wider pöse Richter und einsitzende Anwälte. ;->

  7. 7

    # Cybaer: PS: Nette Kommentatorenzusammenstellung da "oben": Ein Ex-Knackie, ein Ex-Cop und ein Ritter auf ewigen Kreuzzug wider pöse Richter und einsitzende Anwälte. ;->

    Und wer bist Du?

    Alle interessanten Menschen sind Was.

    Hoffentloch bis Du nicht der LANGWEILER oder der EWIG GESTRIGE

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