Das mega-downloads-Imperium schlägt zurück

Claus Frickemeier ist vermutlich der derzeit prominenteste Aussteiger der sogenannten “Nutzlosbranche”.
In seinem Blog Inside mega-downloads.net berichtet er über Interna und Machenschaften seiner früheren Arbeitgeber.
Das diese Branche inzwischen massiv in Verruf geraten ist und juristische Probleme hat, stört deren “Geschäfte” ganz erheblich. Um so schlimmer, wenn ein gut informierter “Nestbeschmutzer” zusätzlich Sand ins Getriebe streut.

Frickemeier erfährt nun was Verbraucherschützern blüht, wenn sie sich mit solchen Leuten anlegen: Sie werden massivem Law-Hunting ausgesetzt und mit einem Trommelfeuer aus Klagen und Anzeigen überzogen.
Das ist typisch für die gesamte Branche und hat nur ein Ziel, den Gegner mundtot zu machen, indem man ihn moralisch und finanziell zermürbt.
Auch ich kann ein Lied davon singen. Über mehrere Jahre Jahre hat ein berüchtigter- und krimineller Abmahnanwalt in München (zum Glück vergeblich) versucht, sich an mir abzuarbeiten.
Claus Frickemeier hat nun die Strafanzeige eines Anwalts gegen ihn auf seinem Blog veröffentlicht. Deren Lektüre erinnert im Duktus stark an die Machwerke seines Münchener Kollegen, beinhalten zusätzlich aber mutmaßlich ehrabschneidende Behauptungen, die möglicherweise Straftatbestände erfüllen, wenn sie unwahr sind.

Der in diesem Geschreibsel enthaltene Humor ist vermutlich unfreiwillig. Zitat:

Da es gerade für ausländische Internetdienstleister schwer ist, in Deutschland ein Konto zu bekommen…

Nun ja, das kommt wohl ganz auf den Dienstleister und sein Geschäftsgebaren an. Der Anwalt kann ja mal bei seiner Kollegin Katja G. in München um Rat nachsuchen, die hat reichlich Erfahrung mit Kontosperrungen.
Frickemeier kann der Sache zumindest aus zwei Gründen sehr entspannt entgegensehen:

1.) Da er bisher weder Anhörungsbogen noch Vorladung erhalten hat, kann man davon ausgehen, das die Staatsanwaltschaft die Anzeige knickt und auf den Privatklageweg verweist.
Die kennen inzwischen auch ihre Pappenheimer und lassen sich nicht mehr so ohne weiteres vor deren Karren spannen.

2.) Die, sagen wir mal, etwas blässliche Konstruktion der Strafanzeige lässt vermuten, dass die juristische Begabung des Verfassers eher grobmotorischer Prägung- und leicht überschaubar ist.

Ich hoffe, das Claus Frickemeier von einem fähigen und engagierten Rechtsanwalt vertreten wird, der mit der Strategie des Law-Hunting vertraut ist. Man darf gespannt sein, wie sich die Sache entwickelt, ich werde darüber berichten.

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Autor: Axel John
Datum: Montag, 15. Februar 2010 21:09
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