Justizministerin: Daten kann man nicht stehlen.

Politiker sind bisweilen außerordentlich kreativ, wenn es darum geht, das Recht in ihrem Sinne zu verbiegen.
Wie Heise online meldet, meint die bayrische Justizministerin(!) Beate Merk (CSU), dass man Daten nicht stehlen könne.
Dabei hat sie natürlich vorrangig die gestohlenen kopierten Bankdaten aus der Schweiz (Steuer-CD) im Sinne.
Es ist demnach ganz einfach: Wenn man eine Straftat begangen hat, zB. einen Bankraub, bezeichnet man den einfach als “konfliktbelastete Barabhebung” und schon ist alles paletti.

Liebe Frau Merkbefreit, ich habe eine Geschäftsidee, an der ich Sie gerne beteiligen möchte:
Sie sorgen Kraft Ihres Amtes und ihrer Connections dafür, dass ich ohne von Polizei und Justiz gestört zu werden, mit osteuropäischen Hackern IT-Fachleuten über den Ankauf gültiger Kreditkarten- und Konto-Datensätze verhandeln kann.
Wenn die Konditionen stimmen, werde ich diese Daten erwerben und an den Meistbietenden verscherbeln, wer auch immer das ist.
Die nicht verhandelbare Provision für Sie beträgt 5% vom Nettogewinn nach Steuern.
Da es sich nach Ihrer Ansicht bei geklauten Daten nicht um Diebesgut handelt, ist das zweifellos ein ebenso legales Geschäft, wie der Erwerb der Steuerdaten-CD durch die Bundesregierung.

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Autor: Axel John
Datum: Sonntag, 14. Februar 2010 11:14
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