Freitag, 9. Juli 2010 18:12
In einem bedeutsamen Urteil hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass Sparkassen berechtigt sind, den Betreibern und Anwälten von Abofallen ein Konto zu verweigern. Letsatz:
Ein sachlicher Grund, die Eröffnung eines Kontos bei einer Sparkasse zu verweigern, liegt vor, wenn der auf Tatsachen begründete ernste Verdacht besteht, dass das Konto für rechtswidrige Handlungen verwendet werden soll, etwa um unberechtigte Forderungen zu einzuziehen.
In seiner Begründung stützt sich das Gericht auch darauf, dass mehrere Gerichte die Machenschaften der Abofallenbetreiber als versuchten Betrug werten und das Inkasso-Stalking deren Anwälte als Beihilfe dazu.
Der Antragsteller sei durch mehrere zivilgerichtliche Entscheidungen der Beihilfe zum Betrug bezichtigt und zur Übernahme der Kosten verurteilt worden, die durch die Abwehr der unberechtigterweise geltend gemachten Forderungen entstanden seien.
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Dies gelte umso mehr, als die Zivilgerichte immer häufiger dazu tendierten, die Tätigkeit des Antragstellers als Beihilfe zum versuchten oder vollendeten Betrug zu werten. Wollte man der Auffassung des Verwaltungsgerichts folgen, wären die Sparkassen das Sammelbecken für diejenigen, die bei anderen Banken abgewiesen worden seien, wenn der Nachweis strafrechtlich relevanter Aktivitäten unter Einsatz des Kontos nicht gelinge.
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In dem Urteil des Amtsgerichts Marburg vom 18. Januar 2010 – 91 C 981/09 -, K&R 2010, 358 wird das Verhalten des Antragstellers als Beihilfe zum versuchten Betrug gewertet und bezogen auf das Internetportal www.opendownload.de festgestellt, dass geltend gemachte Forderungen auf Täuschungen der Nutzer des genannten Internetportals beruhen.
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Dabei verkennt der Senat nicht, dass der Antragsteller sich auch auf Rechtsprechung und auf Entscheidungen verschiedener Staatsanwaltschaften berufen kann, die ein strafbares Verhalten des Antragstellers und der für seine Mandanten handelnden Personen verneinen. Dies vermag aber die aufgezeigten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderungen nicht umfassend auszuräumen.
Was jedem halbwegs sozialisierten Menschen völlig klar ist, hindert Teile der Strafjustiz nicht daran, diese Machenschaften bis – wohlwollend formuliert – hart an der Grenze zur Strafvereitelung zu decken.
Darauf zu hoffen, dass die Politik ausnahmsweise einmal einen lichten Moment hat und das Problem durch wirksame(!) Gesetzgebung löst, ist mit Sicherheit vergebens.
Der Glaube, skrupellose Abzocker mit einer wie auch immer gearteten “Button-Lösung” ausbremsen zu können, zeugt von gnadenloser Inkompetenz.
Der derzeit einzige wirksame Weg, Abofallenbetreibern und ihren Anwälten das Geschäft zu vermiesen, ist die Banken dazu zu bringen, ihnen die Konten zu verweigern/schließen.
Wer kassieren will, braucht ein Konto. Ohne Konto bricht das Geschäftsmodell Abofalle sofort zusammen.
Wer vom Inkasso-Stalking der Abofallenbetreiber heimgesucht wird, sollte daher die auf dem Mahndroh-Schreiben angegebene Bank anschreiben und sie unter dem Stichwort “Abofalle” darauf hinweisen, dass sie “mutmaßlich” illegale Geschäfte unterstützt.
Bemerkenswert ist der Beissreflex in der Anwaltschaft, wenn einem ihrer “Kollegen” das Konto verweigert/gesperrt wird.
Einige Anwälte, die sich auf ihren Homepages ein seriös anmutendes Mäntelchen umhängen, ergreifen in ihren Blogs unverhohlen Partei für ihre “mutmaßlich” betrügerischen Kollegen und verunglimpfen deren Opfer als Mob und Pöbel.
Bevor man einem fremden Anwalt ein Mandat anträgt, empfiehlt sich eine gründliche Internetrecherche, um zu sehen, auf wessen Seite der steht.
Anwälte, die im Internet ausführlich Tips und Hinweise für Abofallen-Opfer bereitstellen, sind idR. nicht nur seriös, sondern auch kompetent und mit dem Thema vertraut. Man muss ihnen nicht erst erklären, was eine “Abofalle” ist.
Deren Kollegen aus der Abmahn- und Abofallen-Branche betätigen sich zumeist nur deshalb in diesem Segment, weil sie auf Grund ihrer fachlichen- und charakterlichen Mängel kaum ein seriöses Mandat bekommen.
Zu erkennen sind sie leicht. Auf ihren Kanzlei-Homepages brüsten sie sich mit angeblichen Erfolgen und verbreiten juristischen Blödsinn, für den ein Drehbuchautor von Gerichtsshows im Trash-TV sofort gefeuert würde.
Erklären kann ich mir das nur so, das diese Versager trotz 10 oder mehr Jahre Intensiv-Repetitorium mit “gerade noch Ausreichend” durchs Examen geschlüpft sind und in ihrer Wohnzimmerkanzlei vergeblich das Telefon bewachen.
Solche Mietmäuler, die sich an jeden prostituieren der sie bezahlt, untergraben das ohnehin kaum noch vorhandene Vertrauen in die Justiz.
Umso erstaunlicher, dass sie von so vielen Juristen aus falsch verstandenem Korpsgeist in Schutz genommen werden.