Beiträge vom April, 2010

Zur Strafbarkeit von Abo-Fallen

Freitag, 30. April 2010 18:00

Auf seiner Web-Seite Die Abo-Falle hat Rechtsanwalt Jens Ferner einen sehr lesenswerten Hinweis auf einen Artikel von Prof. Eisele zur Strafbarkeit von Abo-Fallen veröffentlicht.

1. Bei der “typischen” Abo-Falle liegt eine Strafbarkeit nach §263 StGB vor, dabei wird man im Regelfall eine strafschärfung nach §263 III 2 Var. 2 StGB (gewerbsmäßiges Handeln) feststellen.

2. Weiterhin bejaht Eisele den in diesem Zusammenhang bisher eher wenig thematisierten §16 II UWG (”Strafbare Werbung”) und bejaht diesen gleichfalls

3. Zum Abschluss untersucht Eisele, ob in dem Übersenden der Rechnung ein (erneuter) Betrug vorliegen könnte und bejaht dies theoretisch, verweist aber darauf, dass man in der Praxis die subjektive Komponente nicht beweisen können wird.

Dass Abo-Fallen Betrug und somit kriminell sind, ist jedem normal denkenden Menschen mit halbwegs funktionierendem Gerechtigkeitssinn (viele Juristen nennen das “gesundes Volksempfinden”), völlig klar.
Dieser Meinung schließen sich auch zunehmend die Zivilgerichte an, können aber natürlich keine Strafurteile fällen.
Gefordert sind hier die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte. Die gesetzliche Grundlage zur Verfolgung der Abo-Fallen-Betreiber und ihrer Inkasso-Schergen ist offensichtlich vorhanden.
So lange die Staatsanwaltschaften und Gerichte Ermittlungen bzw. Verfahren abwürgen, weil sie den Tricks der Internetmafia nicht gewachsen sind, wird es schwer sein, diesen Dreck aus dem Netz zu entfernen.

Thema: Abofallen | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Hurra! Endlich Post von Olaf Tank

Montag, 26. April 2010 14:03

Ich befürchtete schon, es würde mich nie treffen, aber endlich ist es soweit:
Auch ich wurde in den erlauchten “Kunden”kreis der von “Tanker-Olli” vertretenen Abofallen-Betreiber aufgenommen.

Mit Rechnung schreiben hat man sich bei mir erst gar nicht aufgehalten, warum auch.
Schließlich habe ich mit keiner dieser inzwischen unzähligen Briefkastenfirmen ein Vertrags- oder Schuldverhältnis und für welche “Dienstleistung” auf welcher Abzockseite da gemahnt wird, weiß ich natürlich auch nicht.
Ebenso wenig, aus welcher Quelle die meine Adressdaten abgegriffen haben. Ich überlege gerade ob es lohnt, mit ultimativer Klageandrohung Auskunft nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu fordern.
(Derzeit ist der Betreiber laut Mahnung ein Briefkasten die Antassia GmbH, Rhabanusstrasse 10 in 55118 Mainz, Video zum Thema bei YouTube).
Aber das sieht man bei Olli und Konsorten bekanntlich nicht so eng und deshalb geht er unter Umgehung der ersten- gleich zur zweiten Mahnung über, natürlich in der Hoffnung, er könnte mit seinem Anwaltstitel Eindruck schinden.

Lieber Hi Olli: Eher friert die Hölle ein, als dass eine Abofalle oder ihr Geldeintreiber von mir auch nur einen Cent sieht.
Die (noch) Kollegin Katja in München hat es inzwischen wohl kapiert und aufgegeben.

Aber wenn er Eier hat, dann verklage er mich doch!

Thema: Abofallen | Kommentare (4) | Autor: Axel John

Bundesverfassungsgericht zeigt den Zensurkammern Hamburg erneut die rote Karte

Samstag, 24. April 2010 18:01

Rechtsanwalt Markus Kompa dokumentiert in seinem Blog engagiert und kompetent u.A. mit den Besonderheiten des Medienrechtes, dabei auch ausführlich mit den faschistoiden Terrorurteilen der Hamburger Zensurkammern.

In einem spannenden und lesenswerten Artikel auf Telepolis berichtet Kompa über einen Fall, der nun nach 5 Jahren zu Gunsten der Meinungsfreiheit entschieden wurde.
Bemerkenswert an dem Urteil ist vor Allem die für BVerfG- Verhältnisse ungewöhnlich scharfe Wortwahl, mit der es die Zensurkammern rügt.

Der Fall zeigt aber auch, dass es in Deutschland eine Zwei-Klassen-Justiz gibt. Wer nicht das Geld, die Nerven, Zeit und Geduld hat, bis zum BGH oder dem BVerfG zu klagen, ist der ergebnisorientierten Willkürjustiz der Hamburger Zensurrichter schutzlos ausgeliefert.

Richter genießen in Deutschland Narrenfreiheit, sie können dienstlich weitestgehend tun und lassen, was sie wollen. Manche nutzen ihre richterliche Unabhängigkeit hemmungslos, bis hin zum offenen Rechtsbruch aus. Die Gefahr einer Sanktion liegt dabei bei annähernd Null.

Die Richter der Hamburger Zensurkammern agieren dabei besonders dreist und skrupellos. Sie sind notorische Rechtsbrecher, denn sie weigern sich beharrlich, das Grundgesetz, insbes. Art 5 GG und die Entscheidungen des BVerfG zu beachten.
Gegen derart verfassungsfeindliche Richter kommt nach meiner Meinung der Artikel 20 des Grundgesetzes zum tragen:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Mir fallen nur wenige Beispiele ein (die zu nennen die Political Correctness verbietet), auf welche Art. 20 GG derart eindeutig anwendbar ist.

Interessante Links zu diesem Thema:

Pressefreiheit in Gefahr: Das Ende des Interviews?
Foren-Haftung: Gnadenlose Richter gefährden Web 2.0 in Deutschland
Gerichtsurteile behindern Berichterstattung
Hamburg hört in Karlsruhe auf
LG_HH schützt Schwerverbrecher
Pressekammer geht mal wieder auf Zeitreise

Thema: Zensurkammer-Hamburg | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Bistum Regensburg erwirkt einstweilige Verfügung gegen Blogger

Dienstag, 20. April 2010 21:14

Die katholische Kirche scheut offenbar vor nichts zurück, um Blogger, die über die verwerflichen Machenschaften dieser, nun ja, “Organisation” berichten, mundtot zu machen.
Wie bei Internet-Law. zu lesen ist hat die Diözese Regensburg gegen regensburg-digital.de eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Dabei geht es um Aussagen in diesem Spiegel- Artikel.
Die Diözese scheut anscheinend die Objektivität kritischer Medien und will nur das verbreitet sehen, was sie selbst der Welt als Wahrheit unterjubeln will.

Offenbar ist der Diözese die moralische Verwerflichkeit ihres Vorgehens durchaus bewusst. Wohl wissend, dass sie von jedem Gericht, welches das Grundgesetz achtet krachend versenkt würde, hat sie sich der in solchen Fällen sicheren Beihilfe der berüchtigten Zensurkammer Hamburg bedient.
Zu so bekannten Merkmalen der katholischen Kirche wie Ausbeutung, Kindesmissbrauch und Prügelorgien, kommt nun auch noch Meinungsunterdrückung hinzu, deren Durchsetzung mit Kirchensteuern und Spendengeldern finanziert wird.
Ginge es nach so manchem Kirchenfürsten, würde wohl auch heute noch in den Folterkellern kirchlicher Einrichtungen reger Betrieb herrschen und auf den Marktplätzen die Scheiterhaufen reichlich Nahrung finden.

Meine Frau und ich sind schon vor 25 Jahren aus diesem unsäglichen “Verein” ausgetreten. Angesichts dessen, was da jeden Tag ans Licht der Öffentlichkeit kommt, kann nach meiner Meinung niemand, der sich auch nur ansatzweise ethischen und moralischen Werten verbunden fühlt, Mitglied der katholischen Kirche sein.
Wer diese Organisation durch Steuergelder oder Spenden unterstützt, macht sich mitschuldig an deren (derzeit noch “mutmaßlich”) kriminellen Machenschaften.

BTW: Ohrfeigen waren bereits in den 80er Jahren nicht mehr “üblich”, sondern strafbare Körperverletzung, Herr Mixa! Und wer nur zugibt, was ohnehin nicht mehr zu leugnen ist, verwirkt zumindest vor irdischen Gerichten das Zugeständnis mildernder Umstände.

Ein sehr guter Artikel von Stefan Niggemeier:
Wie die Kirche Leute zum Schweigen bringt.

Drei lesenswerte Artikel in Spiegel-Online, Süddeutsche und Welt-Online:
Hybris im Namen des Herrn
Des Bischofs steinernes Herz
Bischof Mixa, ein Erzmoralist im Zwielicht

Thema: Law-Hunting, Zensurkammer-Hamburg | Kommentare (0) | Autor: Axel John