Beiträge vom März, 2010

Das Un-Recht der Kirche

Samstag, 13. März 2010 17:23

Die Kirche hat es nicht verstanden und wird es nicht verstehen.
Der Klerus (nicht das Fußvolk, welches sich selbstlos für soziale Belange einsetzt), ist- und hat ein Problem.
Das ist nicht nur der Missbrauchsskandal, sondern v.A. die Unfähigkeit und der Unwille, dem Problem offensiv zu begegnen. Statt den Opfern Entschädigung und Hilfe anzubieten, betreibt sie Schadensbegrenzung, bettelt um Vergebung und leckt voller Selbstmitleid ihre Wunden.

In mehr als 1000 Jahren Unterdrückung, Ausbeutung und Erbschleicherei hat die katholische Kirche unermesslichen Reichtum zusammengerafft und begründet auf diese “Erfolgsstory” ihren Unfehlbarkeitsanspruch.
Die Führungsebene wird von fanatischen Sektierern dominiert, die bedingungslose Unterwerfung fordern und von der heiligen Inquisition träumen. Ginge es nach ihnen, würden auf den Marktplätzen noch heute die Scheiterhaufen brennen.

Seit je her gründet die katholische Kirche ihre Macht auf die Gottesfurcht und Duldungsstarre der Gläubigen.
Sie missbrauchen den Glauben der Menschen zu deren Unterdrückung unter ihr despotisches Herrschaftssystem und zu ihrer hemmungslosen Bereicherung.
Diese bigotte Frömmelei ihrer “Würdenträger” kaschiert nur sehr oberflächlich, dass es der Amtskirche nur um die Machterhalt und -ausübung um jeden Preis geht.

Auf die Tatsache, dass ihr, nicht erst seit den jüngsten Ereignissen, immer mehr Menschen den Rücken kehren, reagiert sie teils mit Ignoranz, teils mit Trotz, aber nie mit Selbstreflektion.
Es ist illusorisch anzunehmen, dass bei einem solchen Selbstverständnis so etwas wie Unrechtsbewusstsein entstehen kann. Das wird bestenfalls geheuchelt, darin hat sie 2000 Jahre Übung.

In der heutigen Zeit hat die katholische Kirche in ihrer derzeitigen Erscheinungsform keinerlei Anspruch auf ernsthafte Wahrnehmung. Sie ist sexualneurotisch, frauenfeindlich und despotisch. Ein Relikt aus dem Mittelalter und in einer aufgeklärten, pluralistischen Gesellschaft so überflüssig wie ein Kropf. Ihre karitativen Aufgaben werden von nicht kirchlichen Organisationen in wesentlich effizienterer Weise wahrgenommen.

Was würde wohl geschehen, wenn z.B. “Ärzte ohne Grenzen” den Großteil ihrer Spenden in Grundstücks- und Immobiliengeschäfte und Unternehmensbeteiligungen investieren würde?

Thema: Allgemein | Kommentare (1) | Autor: Axel John

Katja Günther: Staatsanwaltschaft würgt Ermittlungsverfahren ab

Mittwoch, 10. März 2010 18:10

Gegen die berüchtigte Inkasso-Anwältin Katja Günther wurden wegen ihrer aggressiven Drohbriefe und Nachstellungen massenweise Anzeigen erstattet und Beschwerden bei der Anwaltskammer eingereicht.
Allein bei der Rechtsanwaltskammer München gingen wegen der Methoden der Inkasso-Anwältin mittlerweile 3500 Beschwerden ein. Über 1000 Menschen erstatteten Strafanzeige gegen die Münchner Anwältin – wegen Betrugs, Nötigung, Erpressung oder Gebührenüberhebung.

Diese Verfahren wurden nun mit – freundlich gesagt – grenzwertigen und menschenverachtenden Begründungen Spitzfindigkeiten regelrecht abgewürgt.

Wer sich von den Gemahnten sicher ist, keinerlei Dienste der gegenständlichen Onlineportale in Anspruch bzw. keinen Vertrag geschlossen zu haben, dem kann ohne weiteres zugemutet werden, dass er sich einer etwaigen zivilgerichtlichen Auseinandersetzung , in welcher der behauptete Vertragsschluss in tatsächlicher Hinsicht von dem Online-Dienstanbieter nachgewiesen werden müsste, zu stellen.
[.....]
Es ist jedem Bürger zuzumuten, einem solchen Druck standzuhalten.

Offenbar kommt hier hier das Krähenprinzip voll zum tragen.
Außerdem scheint man in weisungsgebundenen Juristenkreisen der Meinung zu sein, dass es zur Alltagsroutine eines juristisch unbedarften Bürgers gehört, sich in Prozesse mit einem für ihn völlig unkalkulierbaren (Kosten)Risiko zu stürzen. Solche “Juristen” leben völlig abgehoben in einem akademischen Elfenbeinturm, verweigern sich der Realität und haben keinerlei Bezug zur Lebenswirklichkeit.

Die Vorstellung, dass ein normaler, argloser Mensch vor dem brutalen Inkasso-Stalking hoch aggressiver Anwälte und dem in für Laien äußerst bedrohlich klingenden Juristenkauderwelsch in Panik gerät, übersteigt wohl den Horizont der Münchener Staatsanwälte.

Durch semantische Haarspalterei wird in der Einstellungsverfügung  u.A. der Tatbestand der Nötigung verneint.

Mit der Erstattung einer Strafanzeige wird nicht gedroht. Die Beschuldigte kündigt lediglich an, sie werde den Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz prüfen.

OK, lieber Staatsanwalt, dann werde ich die zweifellos bestehende Möglichkeit, Sie mit dem Auto oder einem stumpfen-, spitzen-, scharfen- oder sonstwie geeigneten Hilfsmittel in den ewigen Ruhestand zu versetzen, gelegentlich auf seine strafrechtliche Relevanz prüfen.

Das Signal, welches von dieser an Strafvereitelung grenzenden Niederschlagung ausgeht, ist verheerend.
Derartige Kumpanei erschüttert das ohnehin nur marginal existierende Vertrauen in den s.g. “Rechtsstaat” vollends.
Jedem halbwegs sozialisierten Menschen drängt sich die Erkenntnis auf, dass man in diesem Lande offenbar nach Belieben betrügen, nötigen und erpressen kann.
Man braucht nur einen gerissenen ******Advokaten, der, nach Ansicht des AG Karlsruhe, und auch des AG Marburg

Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug.

… kriminelles Handeln derart in verbale Spitzfindigkeiten verkleidet, dass man damit einen unmotivierten- und überlasteten Staatsanwalt über den Tisch ziehen kann.

Einziger Lichtblick in diesem absurden Machwerk ist das Fazit, dass von der Verfügung zivilrechtliche Ansprüche unberührt bleiben.

Das Verhalten der Beschuldigten mag zwar gegebenenfalls berufs- und/oder wettbewerbsrechtlich beanstandenswert sein, erfüllt aber keinen Straftatbestand.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zivilrechtliche Ansprüche von dieser Verfügung unberührt bleiben. Hiermit ist keinerlei Präjudiz für die zivilrechtliche Frage des Bestehens einer Zahlungsverpflichtung verbunden. Dies zu klären wäre ausschließlich Sache der Zivilgerichte, wohingegen die Staatsanwaltschaft lediglich beurteilt, ob ein strafbares Verhalten gegeben ist oder nicht. Folglich darf diese Verfügung keinesfalls dahingehend missverstanden werden, die Staatsanwaltschaft sei der Auffassung, es bestehe eine Zahlungsverpflichtung. Diese Frage ist mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren einzustellen, keineswegs geklärt. Zum besseren Verständnis und um etwaigen Missverständnissen bereits im Vorfeld zu begegnen, erscheint es wichtig, mit Nachdruck zu betonen, dass seitens der Staatsanwaltschaft mit der vorliegenden Entscheidung keinerlei Empfehlung ausgesprochen wird, den geltend gemachten Forderungen nachzukommen. Insbesondere wird mit dieser Verfügung in keiner Weise die Frage beantwortet, ob die Hauptforderung, die Online-Dienstgebühr, von deren Bestand akzessorisch auch eine Verpflichtung zur Zahlung der Anwaltsgebühren abhinge, berechtigt ist. Für die strafrechtliche Bewertung des Sachverhalts bedurfte dieser Punkt keiner Klärung. Hierüber haben im Streitfall allein die Zivilgerichte zu befinden. Eine irgendwie geartete Vorgabe, wie die (nicht unproblematisch erscheinende) Rechtslage zivilrechtlich zu sehen ist, ist mit diese Verfügung in keiner Weise verbunden.

Zum Thema auf anderen Seiten:
LawBlog: Weiße Weste für Katja Günther
RA Melchior: Katja G Punkt – doch nicht so happy?
Internet-Law: Münchener Staatsanwaltschaft drückt beide Augen fest zu
Augsburger Allgemeine: Abofallen im Internet: Wenn die Justiz versagt

http://fastix.blogspot.com/2010/03/katja-gunther-ra-gesellschaft-fur.html
(Auf “Wunsch” eines Krefelder Rechtsanwaltes kein Direktlink.)

Thema: Abofallen | Kommentare (0) | Autor: Axel John

BVerfG: Vorratsdatenspeicherung, so nicht

Mittwoch, 3. März 2010 22:11

Wie nicht anders zu erwarten hat das BVerfG dem Parlament in Sachen Vorratsdatenspeicherung eine schallende Ohrfeige verpasst. (Die wievielte eigentlich?)
Dass das Gesetz in seiner vorliegenden Form mit rechtsstaatlichen Grundsätzen absolut unvereinbar ist, war – hoffentlich – sogar den Polizeistaatsfetischisten der alten- und neuen Bundesregierung klar. Aber man kann es ja mal probieren.

Das Gesetz wurde nun für verfassungswidrig erklärt, allerdings nur in seiner jetzigen Ausprägung, in welcher die Sicherheitsbehörden ungehinderten Zugang zu den gespeicherten Daten hatten und damit machen konnten, was sie wollten.
Dem hat das BVerfG nun einen Riegel vorgeschoben und dem Gesetzgeber klare Vorgaben ins Stammbuch geschrieben, unter welchen Bedingungen eine Vorratsdatenspeicherung und der Zugriff auf die Daten verfassungskonform ist.

Das zudem auch noch die Löschung der bisher gesammelten Daten angeordnet wurde, ist für die Protagonisten eines ungebremsten Schnüffelstaates gleichbedeutend mit dem Untergang des Abendlandes.
Aus den einschlägig berüchtigten Kreisen folgten prompt die düstersten Prophezeiungen, nach denen das Land nun leichtes Opfer ungestört agierender Verbrecherbanden wird, ersatzweise im Bombenhagel des internationalen Terrorismus zu vergehen droht.

Entsprechend hoch ist der Druck, das Gesetz nun schnellst möglichst den Vorgaben des BVerfG anzupassen, ohne allzu viel Effizienz einzubüßen.
Bedenkt man jedoch die Qualität von Gesetzestexten, die nicht von externen Lobbyisten formuliert wurden, schwand einem nichts Gutes.
Es wird wohl altes Gift in neue Ampullen verfüllt werden, lediglich verfeinert mit etwas Süßstoff zur Beruhigung einer zu Recht misstrauischen Öffentlichkeit.

Wie immer das Gesetz am Ende auch aussehen wird: Fürchten müssen es nicht nur Eierdiebe und Kleinkriminelle, die nicht über professionelles Equipment verfügen. Auch 82 Mio unbescholtene Bürger, die auch durch eine leicht weichgespülte Fassung weitehin unter Generalverdacht gestellt werden.
Es ist davon auszugehen, dass das sogar den parlamentarischen Sicherheits”experten” bewusst ist, dass die aber ganz andere Ziele verfolgen als die, die sie öffentlich vorgeben.

Thema: Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Axel John

BGH zur Zuständigkeit deutscher Gerichte

Mittwoch, 3. März 2010 0:20

Am deutschen Wesen soll mal wieder die Welt genesen.
Das meint zumindest der BGH in einem Urteil zu Internetveröffentlichungen der New York Times.

Die deutschen Gerichte sind für eine Klage wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen im Internet abrufbaren Artikel international zuständig, wenn der Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist.

Bei so viel Anmaßung dürfte es den großdeutschen Zensurrichtern in Hamburg wohl ziemlich feucht im Schritt werden, denn sie werden über regen Zulauf aus der ganzen Welt geradezu in Ekstase geraten.
Was die deutsche Justiz in ihrer Ignoranz und Borniertheit sich allerdings beharrlich weigert zur Kenntnis zu nehmen: Das Internet heißt nicht ohne Grund Internet und nicht Deutschnet.

In den USA hat die Freedom of speech wie bei uns Art. 5 GG Verfassungsrang. Anders, als die Zensurkammern Hamburg, respektieren die US-Gerichte allerdings ihre Verfassung und verbiegen sie nicht bis an die Bruchgrenze.
Die Hamburger Urteile bezüglich deutscher Meinungshygiene dürften deshalb in den USA keinerlei Aussicht auf Vollstreckung haben.

Vielleicht realisieren es diese Ignoranten ja irgendwann doch noch:
Die Welt wird definitiv nicht (mehr) am deutschen Wesen genesen.
Daran ändert weder der BGH, noch die Hamburger Zensurkammer, noch Zensursulas Stoppschild irgendetwas.

Thema: Allgemein, Zensurkammer-Hamburg | Kommentare (0) | Autor: Axel John