Mittwoch, 17. Februar 2010 21:17
Wenn ein Strafverteidiger bloggt und ein ebenfalls bloggender Richter den in seinem Blog disst, ist es nur eine Frage der Zeit, bis es scheppert.
Der Strafverteidiger Udo Vetter betreibt eines der meist gelesenen juristisch Blogs. Er schreibt dort zu Begebenheiten aus seinem Berufsalltag, aber auch zu juristischen Themen im weiteren Sinne.
Mit seiner lockeren-, oft leicht sarkastischen Schreibe hat er sich eine recht große Fangemeinde aufgebaut, in den Kommentaren seines Blogs findet sich nicht selten aber auch deutliche Kritik.
Vetter zeichnet aus, dass er kritische Kommentare stehen lässt, solange sie nicht klar rechtswidrig sind. Das ist keineswegs selbstverständlich, es gibt andere bloggende Strafverteidiger, die teilen zwar gerne und heftig aus, (Ratten und Schmeißfliegen, Lynchmob, Stammtischpöbel usw.), springen aber mit allen Vieren auf den Löschbutton, sobald das Echo kommt. (Vielleicht haben die deshalb so wenig Kommentare und Vetter so viele).
Insofern verwundert es, dass Vetter auf den bloggenden Richter “Ballmann” so mimosenhaft reagiert. OK, “Ballmann”, der in seinem Blog aus seinem Gerichtsalltag bloggte, lies kaum eine Gelegenheit aus, um Vetter zu bashen und ihn fachlich zu maßregeln.
Einen erfolgverwöhnten Rechtsanwalt mag das wurmen und so kann man davon ausgehen, dass er geduldig, aber konzentriert auf seine Chance wartete. Die kam, als “Ballmann” einen Artikel von Vetter vollständig und ohne Genehmigung in seinem Blog veröffentlichte. Das ist nun wirklich nicht die feine Art und brachte bei Vetter das Fass zum überlaufen.
Vetter recherchierte die reale Identität des unter dem Pseudonym “Ballmann” bloggenden Richters und schickte ihm ein Fax an sein Gericht, worin er ihn aufforderte, die Sache in Ordnung zu bringen.
Offensichtlich war “Ballmann” über die Aufdeckung seiner Identität so überrascht, dass er sich von nun an erpressbar fühlte und Vetters Fax ebenfalls vollständig in seinem Blog veröffentlichte, um dessen Reaktion zu testen. Allerdings ohne die Empfängeranschrift.
Was nun folgte, nennt man unter Waidmännern einen sauberen Fangschuss.
Vetter veröffentlichte die Identität des Richters in seinem Blog. Dies führte dazu, dass “Ballmann” sein Blog umgehend vom Netz nahm.
Zuerst dachte ich, “Ballmann” gibt nun den Gekränkten und kneift, weil er nicht das Rückgrat hat, mit seinem Namen für seine Meinung zu stehen.
Inzwischen habe ich mich aber darüber belehren lassen, dass ein Richter nicht so ohne weiteres über “seine” Fälle bloggen kann, ohne Probleme mit der Dienstaufsicht zu bekommen. “Ballmann” blieb demnach gar nichts anderes übrig, als sein Blog zu löschen. Er erklärt sich dazu auch in einem Kommentar in Vetters Blog und hält dessen Beweggründe für unerheblich.
Das sehe ich anders und halte die Beweggründe sehr wohl für bedeutsam.
Es stellt sich die Frage, ob Vetter “Ballmanns” Blog absichtlich abgeschossen hat, oder ob er “nur” die Folgen nicht bedacht hat, bzw. sie ihm egal waren.
Trifft ersteres zu, war Vetters Verhalten schlicht schäbig, eine billige Rache, die eines renommierten Anwalts unwürdig ist.
Trifft letzteres zu, muss man Vetter zumindest grobe Fahrlässigkeit vorhalten, denn als Anwalt sollte er um die Konsequenzen seines Handelns wissen und sie bedenken.
Grundsätzlich meine ich: Man kann die Meinung eines Bloggers mögen, oder nicht. Niemand ist gezwungen, ihn zu lesen. Es spricht auch nichts dagegen, eine Richtigstellung zu verlangen, wenn man seine Rechte verletzt sieht. Der gezielte Abschuss eines Blogs ohne Not zeugt aber von einem äußerst bedenklichen Umgang mit der Meinungsfreiheit. Diese wird durch die Hamburger Zensurkammern ohnehin schon in unsäglicher Weise vergewaltigt, da braucht es nicht auch noch einen kleinkarierten Bloggerkrieg.