Beiträge vom Februar, 2010

Gravenreuth begeht Selbstmord

Dienstag, 23. Februar 2010 13:22

Wie zahlreiche Medien, uA. stern.de berichten, hat sich der berüchtigte Abmahnanwalt Gravenreuth in der Nacht zum 22.02.2010 erschossen.
Die Gründe sollen uA. eine schwere Beziehungskrise, finanzielle Probleme, sowie der unmittelbar bevorstehende Antritt seiner 14 monatigen Gefängnisstrafe sein.
Da er nicht zum terminierten Haftantritt erschienen ist, erging ein Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn.

Auf Gravenreuths Vita einzugehen erübrigt sich an dieser Stelle, sein Wirken ist auf unzähligen Webseiten dokumentiert.
Am Ende eines sinnlos verpfuschten Lebens konnte er die sich daraus ergebenden Folgen trotz aller Tricks und Winkelzüge nicht mehr abwenden.
Niemals hat er Niederlagen eingeräumt oder akzeptiert, insofern war sein finaler Entschluss nur konsequent.

Welcher Nachruf wird einem Mann gerecht, der sich bei jeder Gelegenheit öffentlich und voller Häme darüber verbreitete, mit welch unbändigem Vernichtungswillen er selbst auf die noch eindrosch, die längst wehrlos am Boden lagen?

Er starb, wie er gelebt hat:
Brutal, gnadenlos, unnachgiebig und kompromisslos bis zum Äußersten.

So hat er sich wohl selbst gesehen und auch gerne dargestellt.
Eine lediglich der political correctness geschuldete Betroffenheitslyrik wäre wohl das Letzte, was er sich gewünscht hätte.
R-I-P

Thema: Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Wähler vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun

Freitag, 19. Februar 2010 17:51

So kann es gehen, wenn Politiker, die zu nichts fähig sind, außer zu allem, das Internet regulieren wollen. Also etwas, das Äonen außerhalb ihrer Vorstellungskraft liegt.
Wie Spiegel-online berichtet, genügen die Onlineshops der Parteien (CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke) nicht den von ihnen selbst definierten rechtlichen Bestimmungen.

Das ist auch nicht weiter verwunderlich. Bei dem selbst für Juristen kaum noch durchschaubaren Gesetzes- und Regelungschaos ist es praktisch unmöglich, einen formal-rechtskonformen- und somit abmahnsicheren Onlineshop zu betreiben.
Vermutlich ist genau das beabsichtigt, bildet dieses Chaos doch die Existenzgrundlage für halbseidene Abmahnadvokaten, die für die seriöse Variante ihres Berufes zu unbegabt sind und sich in Folge der Anwaltsschwemme nicht anders über Wasser halten können.
Die Parteien brauchen sich also nicht zu wundern, wenn sie in die von ihnen selbst konstruierte Falle geraten. Natürlich tun sie es trotzdem, denn sie halten selbst für Fachleute kaum nachvollziehbare Textmonster wie die Widerrufsbelehrung für “einfach und verständlich”.
Nun, wenn dem so ist, fragt man sich, warum die Parteien sich nicht daran halten. Im Umkehrschluss wäre ihnen dann wohl bewusst rechtswidriges Handeln zu unterstellen.

Ähnlich desaströs verläuft die Entstehungsgeschichte des vom Bundespräsidenten boshafter Weise nun doch noch unterschriebene Zugangserschwerungsgesetz (Spiegel-online berichtet).
Die unfassbare Borniertheit und Beratungsresistenz der daran Beteiligten dürfte unter dem Stichwort “Zensursula” noch lange im Gedächtnis der Internetgemeinde bleiben.
Mir schaudert bei dem Gedanken, dass der Gesetzgeber sich nun daranmachen will, diesen Blödsinn durch einen anderen Blödsinn zu ersetzen. Das Eingeständnis, mit einer sinnvollen Gesetzgebung hoffnungslos überfordert zu sein, kann man von Politikern wohl nicht ernsthaft erwarten.

Thema: Abmahnung, Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Krieg der Jura-Blogger

Mittwoch, 17. Februar 2010 21:17

Wenn ein Strafverteidiger bloggt und ein ebenfalls bloggender Richter den in seinem Blog disst, ist es nur eine Frage der Zeit, bis es scheppert.
Der Strafverteidiger Udo Vetter betreibt eines der meist gelesenen juristisch Blogs. Er schreibt dort zu Begebenheiten aus seinem Berufsalltag, aber auch zu juristischen Themen im weiteren Sinne.
Mit seiner lockeren-, oft leicht sarkastischen Schreibe hat er sich eine recht große Fangemeinde aufgebaut, in den Kommentaren seines Blogs findet sich nicht selten aber auch deutliche Kritik.
Vetter zeichnet aus, dass er kritische Kommentare stehen lässt, solange sie nicht klar rechtswidrig sind. Das ist keineswegs selbstverständlich, es gibt andere bloggende Strafverteidiger, die teilen zwar gerne und heftig aus, (Ratten und Schmeißfliegen, Lynchmob, Stammtischpöbel usw.), springen aber mit allen Vieren auf den Löschbutton, sobald das Echo kommt. (Vielleicht haben die deshalb so wenig Kommentare und Vetter so viele).

Insofern verwundert es, dass Vetter auf den bloggenden Richter “Ballmann” so mimosenhaft reagiert. OK, “Ballmann”, der in seinem Blog aus seinem Gerichtsalltag bloggte, lies kaum eine Gelegenheit aus, um Vetter zu bashen und ihn fachlich zu maßregeln.
Einen erfolgverwöhnten Rechtsanwalt mag das wurmen und so kann man davon ausgehen, dass er geduldig, aber konzentriert auf seine Chance wartete. Die kam, als “Ballmann” einen Artikel von Vetter vollständig und ohne Genehmigung in seinem Blog veröffentlichte. Das ist nun wirklich nicht die feine Art und brachte bei Vetter das Fass zum überlaufen.
Vetter recherchierte die reale Identität des unter dem Pseudonym “Ballmann” bloggenden Richters und schickte ihm ein Fax an sein Gericht, worin er ihn aufforderte, die Sache in Ordnung zu bringen.
Offensichtlich war “Ballmann” über die Aufdeckung seiner Identität so überrascht, dass er sich von nun an erpressbar fühlte und Vetters Fax ebenfalls vollständig in seinem Blog veröffentlichte, um dessen Reaktion zu testen. Allerdings ohne die Empfängeranschrift.
Was nun folgte, nennt man unter Waidmännern einen sauberen Fangschuss.
Vetter veröffentlichte die Identität des Richters in seinem Blog. Dies führte dazu, dass “Ballmann” sein Blog umgehend vom Netz nahm.

Zuerst dachte ich, “Ballmann” gibt nun den Gekränkten und kneift, weil er nicht das Rückgrat hat, mit seinem Namen für seine Meinung zu stehen.
Inzwischen habe ich mich aber darüber belehren lassen, dass ein Richter nicht so ohne weiteres über “seine” Fälle bloggen kann, ohne Probleme mit der Dienstaufsicht zu bekommen. “Ballmann” blieb demnach gar nichts anderes übrig, als sein Blog zu löschen. Er erklärt sich dazu auch in einem Kommentar in Vetters Blog und hält dessen Beweggründe für unerheblich.

Das sehe ich anders und halte die Beweggründe sehr wohl für bedeutsam.
Es stellt sich die Frage, ob Vetter “Ballmanns” Blog absichtlich abgeschossen hat, oder ob er “nur” die Folgen nicht bedacht hat, bzw. sie ihm egal waren.
Trifft ersteres zu, war Vetters Verhalten schlicht schäbig, eine billige Rache, die eines renommierten Anwalts unwürdig ist.
Trifft letzteres zu, muss man Vetter zumindest grobe Fahrlässigkeit vorhalten, denn als Anwalt sollte er um die Konsequenzen seines Handelns wissen und sie bedenken.

Grundsätzlich meine ich: Man kann die Meinung eines Bloggers mögen, oder nicht. Niemand ist gezwungen, ihn zu lesen. Es spricht auch nichts dagegen, eine Richtigstellung zu verlangen, wenn man seine Rechte verletzt sieht. Der gezielte Abschuss eines Blogs ohne Not zeugt aber von einem äußerst bedenklichen Umgang mit der Meinungsfreiheit. Diese wird durch die Hamburger Zensurkammern ohnehin schon in unsäglicher Weise vergewaltigt, da braucht es nicht auch noch einen kleinkarierten Bloggerkrieg.

Thema: Allgemein | Kommentare (7) | Autor: Axel John

Maulkorb für Tierschützer

Dienstag, 16. Februar 2010 12:04

Gefunden bei Blog zum Medienrecht.
Deutschlands größter Geflügelzüchter hat offenbar ein Problem mit dem Tierschutz.
Wie Report Mainz berichtet, sollen auf Farmen des Geflügelzüchters massive Tierquälereien stattgefunden haben.
Wie die meisten Großunternehmen schwingt auch der Geflügelzüchter bei negativer Berichterstattung sofort die Justizkeule. So hat sich laut RA Kompa die Tierschutzorganisation PETA eine Strafanzeige und Maulkorbverfügung eingefangen.
Es ist schon erstaunlich, dass selbst große Unternehmen immer wieder den absoluten PR-GAU riskieren, statt mit den Publizisten den Dialog zu suchen.
Nicht genug damit, der Geflügelzüchter zieht für seinen Maulkorberlass auch noch vor die berüchtigte Zensurkammer Hamburg. Offenbar hegt er die Befürchtung, vor einem seriösen Gericht keine Chance zu haben.
In Hamburg gibt es Maulkorbverfügungen von der Abreißrolle für jeden, der eine beantragt. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass sich der Geflügelzüchter damit einen Gefallen getan hat. Er hat zwar, zumindest vorläufig, seine Kritiker zum schweigen gebracht, dafür aber schon allein wegen seiner Gerichtswahl jeden Anspruch auf Seriosität und Glaubwürdigkeit verwirkt.
Er hat dadurch seinem Ruf mehr geschadet, als es selbst die kritischste Berichterstattung könnte.

Thema: Zensurkammer-Hamburg | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Das mega-downloads-Imperium schlägt zurück

Montag, 15. Februar 2010 21:09

Claus Frickemeier ist vermutlich der derzeit prominenteste Aussteiger der sogenannten “Nutzlosbranche”.
In seinem Blog Inside mega-downloads.net berichtet er über Interna und Machenschaften seiner früheren Arbeitgeber.
Das diese Branche inzwischen massiv in Verruf geraten ist und juristische Probleme hat, stört deren “Geschäfte” ganz erheblich. Um so schlimmer, wenn ein gut informierter “Nestbeschmutzer” zusätzlich Sand ins Getriebe streut.

Frickemeier erfährt nun was Verbraucherschützern blüht, wenn sie sich mit solchen Leuten anlegen: Sie werden massivem Law-Hunting ausgesetzt und mit einem Trommelfeuer aus Klagen und Anzeigen überzogen.
Das ist typisch für die gesamte Branche und hat nur ein Ziel, den Gegner mundtot zu machen, indem man ihn moralisch und finanziell zermürbt.
Auch ich kann ein Lied davon singen. Über mehrere Jahre Jahre hat ein berüchtigter- und krimineller Abmahnanwalt in München (zum Glück vergeblich) versucht, sich an mir abzuarbeiten.
Claus Frickemeier hat nun die Strafanzeige eines Anwalts gegen ihn auf seinem Blog veröffentlicht. Deren Lektüre erinnert im Duktus stark an die Machwerke seines Münchener Kollegen, beinhalten zusätzlich aber mutmaßlich ehrabschneidende Behauptungen, die möglicherweise Straftatbestände erfüllen, wenn sie unwahr sind.

Der in diesem Geschreibsel enthaltene Humor ist vermutlich unfreiwillig. Zitat:

Da es gerade für ausländische Internetdienstleister schwer ist, in Deutschland ein Konto zu bekommen…

Nun ja, das kommt wohl ganz auf den Dienstleister und sein Geschäftsgebaren an. Der Anwalt kann ja mal bei seiner Kollegin Katja G. in München um Rat nachsuchen, die hat reichlich Erfahrung mit Kontosperrungen.
Frickemeier kann der Sache zumindest aus zwei Gründen sehr entspannt entgegensehen:

1.) Da er bisher weder Anhörungsbogen noch Vorladung erhalten hat, kann man davon ausgehen, das die Staatsanwaltschaft die Anzeige knickt und auf den Privatklageweg verweist.
Die kennen inzwischen auch ihre Pappenheimer und lassen sich nicht mehr so ohne weiteres vor deren Karren spannen.

2.) Die, sagen wir mal, etwas blässliche Konstruktion der Strafanzeige lässt vermuten, dass die juristische Begabung des Verfassers eher grobmotorischer Prägung- und leicht überschaubar ist.

Ich hoffe, das Claus Frickemeier von einem fähigen und engagierten Rechtsanwalt vertreten wird, der mit der Strategie des Law-Hunting vertraut ist. Man darf gespannt sein, wie sich die Sache entwickelt, ich werde darüber berichten.

Thema: Abofallen, Law-Hunting | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Justizministerin: Daten kann man nicht stehlen.

Sonntag, 14. Februar 2010 11:14

Politiker sind bisweilen außerordentlich kreativ, wenn es darum geht, das Recht in ihrem Sinne zu verbiegen.
Wie Heise online meldet, meint die bayrische Justizministerin(!) Beate Merk (CSU), dass man Daten nicht stehlen könne.
Dabei hat sie natürlich vorrangig die gestohlenen kopierten Bankdaten aus der Schweiz (Steuer-CD) im Sinne.
Es ist demnach ganz einfach: Wenn man eine Straftat begangen hat, zB. einen Bankraub, bezeichnet man den einfach als “konfliktbelastete Barabhebung” und schon ist alles paletti.

Liebe Frau Merkbefreit, ich habe eine Geschäftsidee, an der ich Sie gerne beteiligen möchte:
Sie sorgen Kraft Ihres Amtes und ihrer Connections dafür, dass ich ohne von Polizei und Justiz gestört zu werden, mit osteuropäischen Hackern IT-Fachleuten über den Ankauf gültiger Kreditkarten- und Konto-Datensätze verhandeln kann.
Wenn die Konditionen stimmen, werde ich diese Daten erwerben und an den Meistbietenden verscherbeln, wer auch immer das ist.
Die nicht verhandelbare Provision für Sie beträgt 5% vom Nettogewinn nach Steuern.
Da es sich nach Ihrer Ansicht bei geklauten Daten nicht um Diebesgut handelt, ist das zweifellos ein ebenso legales Geschäft, wie der Erwerb der Steuerdaten-CD durch die Bundesregierung.

Thema: Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Schweizer Steuerzahlerbund droht Deutschland wegen Steuer-CD

Samstag, 13. Februar 2010 19:33

Wie der Spiegel in seiner heutigen Online-Ausgabe berichtet, fordert der Schweizer Steuerzahlerbund, dass alle schwarzen Konten von deutschen Politikern in der Schweiz offengelegt werden sollen, falls die deutsche Regierung die CD mit den gestohlenen Bankdaten kauft.
Zitat:

 ”Wenn deutsche Politiker meinen, sie müssten ihre Bürger kriminalisieren, sollte man unbedingt mal schauen, wie sauber sie wirklich sind”, sagt Alfred Heer, BDS-Präsident und Nationalrat der Schweizer Volkspartei (SVP). “Dabei sind sie selber durch und durch korrupt, man denke nur an die Spendenaffäre um Wolfgang Schäuble”, zitiert das Blatt Heer weiter.

Geschähe dies tatsächlich, würde vermutlich nahezu der gesamte Politikbetrieb in Deutschland zum erliegen kommen und nahezu alle etablierten Parteien (außer der Piratenpartei) wären sofort pleite.
Korruption und kriminelle Energie zählen – auch in der deutschen Politik – zu den unverzichtbaren Kernkompetenzen, wie die zurückliegenden Affären eindrucksvoll bewiesen haben.

Aber auch die Schweizer Banken würden unter dieser Veröffentlichung leiden, sind die Depots, die von Parteistiftungen und deren Tarnfirmen dort unterhalten werden, vermutlich mit die wertvollsten und wer verliert schon gerne seine besten Kunden?

Würden diese Daten veröffentlicht, geschähe dies so zu sagen offiziell und nicht durch kriminelle Machenschaften. Den Daten käme dadurch eine ganz andere Beweiskraft zu gute, die auch durch eine bis ins Mark korrupte Politmafia nicht so ohne weiteres ausgehebelt werden könnte.

Ganz anders sieht das bei den geklauten Kontodaten des niederen Volkes aus:
Wer garantiert hier, dass der Datendieb ein paar Kontostände nicht mal eben mit einer zusätzlichen 0 “erweitert” hat, um den Marktwert der CD zu pushen? Wer garantiert, dass das Depot eines kolumbianischen “Don Kokaino” nicht mit den Adressdaten eines deutschen Unternehmers versehen wurden?

Man darf gespannt sein, wie die Gerichte solche “Beweise” bewerten, wenn die auf deren Grundlage Angeklagten jede Schuld bestreiten.

Thema: Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Richtervorbehalt bei Blutentnahme

Donnerstag, 11. Februar 2010 11:25

Was eigentlich immer gut funktioniert hat und auch objektiv sinnvoll ist, muss, wir leben in Deutschland, viel komplizierter, am besten undurchführbar werden.
Es geht um die Blutentnahme zwecks Feststellung der Alkoholisierung. Die wurde bisher von der Polizei durch einen Arzt veranlasst, wenn das augenscheinlich erforderlich war.
In unserem Im deutschen Rechtsstaat ist das aber nicht kompliziert- und umständlich genug. Der Polizist, der den Delinquenten vor sich hat, ist offenbar unfähig, den Sachverhalt zu beurteilen.
Anscheinend kann in Deutschland nichts rechtens sein, wenn es nicht zuvor auf mindestens 3 Schreibtischen gelegen hat.
Das OK zu Blutentnahme muss jetzt durch einen Richter erfolgen, nachdem von der Staatsanwaltschaft ein Antrag gestellt wurde, welcher bei ihr zuvor von dem ermittelnden Polizeibeamten gestellt wurde.

In der Praxis funktioniert das dann – im Idealfall – wie folgt:
Delinquent verweigert Blutentnahme. Polizist ruft den Staatsanwalt an und bittet um Genehmigung zur Blutentnahme. Staatsanwalt ruft beim Bereitschaftsrichter an (falls er einen erreicht) und bittet um Genehmigung zur Blutentnahme.
Der Richter lässt sich nun den Eindruck des Staatsanwaltes beschreiben, den er vom geschilderten Eindruck des Polizisten hat, der ihm seinen Eindruck von dem Delinquenten dargelegt hat.
Auf dieser Grundlage soll der Richter dann eine objektive und sachliche Beurteilung über die Angemessenheit einer Blutentnahme treffen.
Einen derart weltfremden Blödsinn können sich nur Rechtsstaatsfanatiker ausdenken, die ohne jeden Bezug zur Lebenswirklichkeit in ihrem akademischen Elfenbeinturm herum philosophieren.

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LG Köln: Bereits 1 Film in der Tauschbörse ist gewerblich

Mittwoch, 10. Februar 2010 14:34

Das Köllner Landgericht ist das Mekka für die Massenabmahner der Film- und Musikbranche.
Da diese Gesellschaften anscheinend nicht in der Lage sind, tragfähige Vertriebsmodelle zu entwickeln bauen sie inzwischen fast ausschließlich auf das Abmahngeschäft. Offenbar geht es ihnen inzwischen so schlecht, dass sie ihre Anwälte bereits wegen einem einzigen Film in einer Tauschbörse von der Kette lassen.
Wie üblich zerren sie ihre Opfer vor das LG Kölln, denn dies hat sich als zuverlässiger- und willfähriger Erfüllungsgehilfe beim einklagen absurd überzogener Ansprüche erwiesen.

Wie bei Damm-legal.de nachzulesen ist, nimmt das LG Köln in einer spitzfindigen- und an den Haaren herbeigezogenen “Begründung” ein gewerbliches Ausmaß beim Tausch eines einzigen Films an.

Thema: Abmahnung | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Katja kriegt kein Konto

Mittwoch, 10. Februar 2010 12:22

Die wegen ihres aggressiven Inkasso-Stalking für die Betreiber von Abofallen berüchtigte Anwältin Katja G. hat es inzwischen recht schwer, dieses dreckiges Geschäft zu betreiben.
Der Grund, die Banken sind zunehmend um ihren guten Ruf besorgt und weigern sich erfolgreich, der Anwältin für ihre Machenschaften ein Konto zu geben.

Nach einem Bericht von OVB Online, gefunden bei Frickemeier daily ist Katja nun auch bei einer Bank in Rosenheim gescheitert. Gut so, denn die Abzocke funktioniert nur so lange, wie es in Deutschland Konten gibt, auf welche die Gelder fließen.
Diese Konten zu sperren, ist derzeit anscheinend die einzige Möglichkeit, den Sumpf trocken zu legen.

Es ist bezeichnend für die Ignoranz und Unfähigkeit des Gesetzgebers, dass die Justiz auch nach tausenden Anzeigen und unermüdlicher Aufklärungsarbeit durch den Verbraucherschutz nur punktuell und mit juristischen Kunstgriffen gegen die Machenschaften der Abofallen-Betreiber vorgehen kann.
Das LG Frankfurt weigert sich gar, gegen einen Ex-Director der NetContent Ltd ein Verfahren zu eröffnen.
Offenbar befürchtet man dort, von gerissenen, einschlägig bekannten Rechtsverdrehern über Jahre hin an der Nase herumgeführt- und zum Affen gemacht zu werden.

Auch die Zivilgerichte tun sich bisweilen schwer, den Abzockern und ihren anwaltlichen Komplizen ihre unsauberen Machenschaften zu erschweren.
Lediglich das AG Karlsruhe hat Katja G. in einem Prozess zu Schadenersatz der Anwaltskosten eines Abofallen-Opfers verurteilt und bezeichnet deren Tätigkeit IMO absolut zutreffend als “Beihilfe zu versuchtem Betrug”.
Bemerkenswert ist, dass die Anwaltschaft, was das Vorgehen gegen ihre halbseidenen Kollegen betrifft, höchst unterschiedlicher Meinung ist.
So beklagt sich ein bloggender Anwalt bitterlich darüber, das seiner Kollegin in München das Konto dicht gemacht wurde. Ihr Handeln und das ihrer Klientel hält er für legal und befürchtet offenbar den Untergang des Abendlandes, zumindest aber hemmungslose Justizwillkür.
Ihm ist offenbar völlig egal, dass bei dieser Abzocke unzählige Menschen durch brutales Inkassostalking zu Angstzahlungen genötigt werden.
Statt dessen echauffiert er sich über den Pöbel, der sich erdreistet, dagegen vorzugehen.

Nun Herr Anwalt, wenn der Pöbel dann auch noch vor Gericht Erfolg hat, nennt man das wohl ein Urteil im Namen des Volkes.
Ein weiterer bloggender Anwalt schlägt in die gleiche Kerbe und bezeichnet TV-Reporter, die seine liebe Kollegin zu ihrem verlorenen Prozess gegen die Sparkasse befragen, als “Ratten und Schmeißfliegen”.
Zum Glück sind solche Ausscheidungs Organe der Rechtspflege aber in der absoluten Minderheit, die meisten Anwälte sind durchaus besorgt darüber, wie ihr gesamter Berufsstand von wenigen schwarzen Schafen in den Dreck gezogen wird.
Nur Wenige haben aber den Mut, sich mit ihrem Namen öffentlich gegen die Machenschaften von Günther und Co. zu stellen. Der Korpsgeist und die Furcht als Nestbeschmutzer geächtet zu werden, lässt die große Mehrheit schweigen.
Diese Denkweise herrscht auch in den Anwaltskammern vor, die bei Beschwerden über Abzockanwälte konsequent mauern, abwiegeln und hinhalten.
Wer einem ihm unbekannten Anwalt ein Mandat zu erteilen gedenkt, macht sicher keinen Fehler, wenn er zuvor dessen Namen in eine Suchmaschine eingibt und schaut, was es von und über ihn im Internet zu erfahren gibt.

Thema: Abofallen | Kommentare (0) | Autor: Axel John