Beitrags-Archiv für die Kategory 'Zensurkammer-Hamburg'

Bundesverfassungsgericht zeigt den Zensurkammern Hamburg erneut die rote Karte

Samstag, 24. April 2010 18:01

Rechtsanwalt Markus Kompa dokumentiert in seinem Blog engagiert und kompetent u.A. mit den Besonderheiten des Medienrechtes, dabei auch ausführlich mit den faschistoiden Terrorurteilen der Hamburger Zensurkammern.

In einem spannenden und lesenswerten Artikel auf Telepolis berichtet Kompa über einen Fall, der nun nach 5 Jahren zu Gunsten der Meinungsfreiheit entschieden wurde.
Bemerkenswert an dem Urteil ist vor Allem die für BVerfG- Verhältnisse ungewöhnlich scharfe Wortwahl, mit der es die Zensurkammern rügt.

Der Fall zeigt aber auch, dass es in Deutschland eine Zwei-Klassen-Justiz gibt. Wer nicht das Geld, die Nerven, Zeit und Geduld hat, bis zum BGH oder dem BVerfG zu klagen, ist der ergebnisorientierten Willkürjustiz der Hamburger Zensurrichter schutzlos ausgeliefert.

Richter genießen in Deutschland Narrenfreiheit, sie können dienstlich weitestgehend tun und lassen, was sie wollen. Manche nutzen ihre richterliche Unabhängigkeit hemmungslos, bis hin zum offenen Rechtsbruch aus. Die Gefahr einer Sanktion liegt dabei bei annähernd Null.

Die Richter der Hamburger Zensurkammern agieren dabei besonders dreist und skrupellos. Sie sind notorische Rechtsbrecher, denn sie weigern sich beharrlich, das Grundgesetz, insbes. Art 5 GG und die Entscheidungen des BVerfG zu beachten.
Gegen derart verfassungsfeindliche Richter kommt nach meiner Meinung der Artikel 20 des Grundgesetzes zum tragen:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Mir fallen nur wenige Beispiele ein (die zu nennen die Political Correctness verbietet), auf welche Art. 20 GG derart eindeutig anwendbar ist.

Interessante Links zu diesem Thema:

Pressefreiheit in Gefahr: Das Ende des Interviews?
Foren-Haftung: Gnadenlose Richter gefährden Web 2.0 in Deutschland
Gerichtsurteile behindern Berichterstattung
Hamburg hört in Karlsruhe auf
LG_HH schützt Schwerverbrecher
Pressekammer geht mal wieder auf Zeitreise

Thema: Zensurkammer-Hamburg | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Bistum Regensburg erwirkt einstweilige Verfügung gegen Blogger

Dienstag, 20. April 2010 21:14

Die katholische Kirche scheut offenbar vor nichts zurück, um Blogger, die über die verwerflichen Machenschaften dieser, nun ja, “Organisation” berichten, mundtot zu machen.
Wie bei Internet-Law. zu lesen ist hat die Diözese Regensburg gegen regensburg-digital.de eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Dabei geht es um Aussagen in diesem Spiegel- Artikel.
Die Diözese scheut anscheinend die Objektivität kritischer Medien und will nur das verbreitet sehen, was sie selbst der Welt als Wahrheit unterjubeln will.

Offenbar ist der Diözese die moralische Verwerflichkeit ihres Vorgehens durchaus bewusst. Wohl wissend, dass sie von jedem Gericht, welches das Grundgesetz achtet krachend versenkt würde, hat sie sich der in solchen Fällen sicheren Beihilfe der berüchtigten Zensurkammer Hamburg bedient.
Zu so bekannten Merkmalen der katholischen Kirche wie Ausbeutung, Kindesmissbrauch und Prügelorgien, kommt nun auch noch Meinungsunterdrückung hinzu, deren Durchsetzung mit Kirchensteuern und Spendengeldern finanziert wird.
Ginge es nach so manchem Kirchenfürsten, würde wohl auch heute noch in den Folterkellern kirchlicher Einrichtungen reger Betrieb herrschen und auf den Marktplätzen die Scheiterhaufen reichlich Nahrung finden.

Meine Frau und ich sind schon vor 25 Jahren aus diesem unsäglichen “Verein” ausgetreten. Angesichts dessen, was da jeden Tag ans Licht der Öffentlichkeit kommt, kann nach meiner Meinung niemand, der sich auch nur ansatzweise ethischen und moralischen Werten verbunden fühlt, Mitglied der katholischen Kirche sein.
Wer diese Organisation durch Steuergelder oder Spenden unterstützt, macht sich mitschuldig an deren (derzeit noch “mutmaßlich”) kriminellen Machenschaften.

BTW: Ohrfeigen waren bereits in den 80er Jahren nicht mehr “üblich”, sondern strafbare Körperverletzung, Herr Mixa! Und wer nur zugibt, was ohnehin nicht mehr zu leugnen ist, verwirkt zumindest vor irdischen Gerichten das Zugeständnis mildernder Umstände.

Ein sehr guter Artikel von Stefan Niggemeier:
Wie die Kirche Leute zum Schweigen bringt.

Drei lesenswerte Artikel in Spiegel-Online, Süddeutsche und Welt-Online:
Hybris im Namen des Herrn
Des Bischofs steinernes Herz
Bischof Mixa, ein Erzmoralist im Zwielicht

Thema: Law-Hunting, Zensurkammer-Hamburg | Kommentare (0) | Autor: Axel John

BGH zur Zuständigkeit deutscher Gerichte

Mittwoch, 3. März 2010 0:20

Am deutschen Wesen soll mal wieder die Welt genesen.
Das meint zumindest der BGH in einem Urteil zu Internetveröffentlichungen der New York Times.

Die deutschen Gerichte sind für eine Klage wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen im Internet abrufbaren Artikel international zuständig, wenn der Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist.

Bei so viel Anmaßung dürfte es den großdeutschen Zensurrichtern in Hamburg wohl ziemlich feucht im Schritt werden, denn sie werden über regen Zulauf aus der ganzen Welt geradezu in Ekstase geraten.
Was die deutsche Justiz in ihrer Ignoranz und Borniertheit sich allerdings beharrlich weigert zur Kenntnis zu nehmen: Das Internet heißt nicht ohne Grund Internet und nicht Deutschnet.

In den USA hat die Freedom of speech wie bei uns Art. 5 GG Verfassungsrang. Anders, als die Zensurkammern Hamburg, respektieren die US-Gerichte allerdings ihre Verfassung und verbiegen sie nicht bis an die Bruchgrenze.
Die Hamburger Urteile bezüglich deutscher Meinungshygiene dürften deshalb in den USA keinerlei Aussicht auf Vollstreckung haben.

Vielleicht realisieren es diese Ignoranten ja irgendwann doch noch:
Die Welt wird definitiv nicht (mehr) am deutschen Wesen genesen.
Daran ändert weder der BGH, noch die Hamburger Zensurkammer, noch Zensursulas Stoppschild irgendetwas.

Thema: Allgemein, Zensurkammer-Hamburg | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Maulkorb für Tierschützer

Dienstag, 16. Februar 2010 12:04

Gefunden bei Blog zum Medienrecht.
Deutschlands größter Geflügelzüchter hat offenbar ein Problem mit dem Tierschutz.
Wie Report Mainz berichtet, sollen auf Farmen des Geflügelzüchters massive Tierquälereien stattgefunden haben.
Wie die meisten Großunternehmen schwingt auch der Geflügelzüchter bei negativer Berichterstattung sofort die Justizkeule. So hat sich laut RA Kompa die Tierschutzorganisation PETA eine Strafanzeige und Maulkorbverfügung eingefangen.
Es ist schon erstaunlich, dass selbst große Unternehmen immer wieder den absoluten PR-GAU riskieren, statt mit den Publizisten den Dialog zu suchen.
Nicht genug damit, der Geflügelzüchter zieht für seinen Maulkorberlass auch noch vor die berüchtigte Zensurkammer Hamburg. Offenbar hegt er die Befürchtung, vor einem seriösen Gericht keine Chance zu haben.
In Hamburg gibt es Maulkorbverfügungen von der Abreißrolle für jeden, der eine beantragt. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass sich der Geflügelzüchter damit einen Gefallen getan hat. Er hat zwar, zumindest vorläufig, seine Kritiker zum schweigen gebracht, dafür aber schon allein wegen seiner Gerichtswahl jeden Anspruch auf Seriosität und Glaubwürdigkeit verwirkt.
Er hat dadurch seinem Ruf mehr geschadet, als es selbst die kritischste Berichterstattung könnte.

Thema: Zensurkammer-Hamburg | Kommentare (0) | Autor: Axel John