Beitrags-Archiv für die Kategory 'Abofallen'

AntiSpam e.V.: Deutschland ist ein Abzockerparadies

Mittwoch, 18. August 2010 23:02

Betrug, Abzocke, Vertragsfallen Kriminalität im Internet und das Versagen von Politik und Justiz.

Deutschland ist ein Abzockerparadies. Wie kommt das?

Der aus meiner Sicht mit Abstand beste Grundsatzartikel, der bisher zu diesem Thema im Internet erschienen ist!

Jeder Staatsanwalt und Richter sollte verpflichtet werden, diesen absolut lesenswerten Artikel jeden Morgen vor Dienstantritt zu lesen. Politiker können sich das sparen, sie sind damit definitiv überfordert.

Gegen die “Abofallen” will man nun offenbar einen europaweiten Vorstoß unternehmen und eine EU-weit gültige “Button-Lösung” für die Preiskennzeichnung auf Internetseiten einführen. Wer jedoch die Mentalitäten und Herangehensweisen der Webseiten-Abzocker seit fünf Jahren beobachtet und genau weiß, wie die auf solche Maßnahmen reagieren werden, kann bereits jetzt voraussehen, dass auch diese “Button-Lösung” lediglich Makulatur sein wird. Das wiehernde Gelächter des Frankfurter Kreisels, der Büttelborner Gebrüder, der Wiener Schlawiner und anderer Banden kann ich mir bereits jetzt lebhaft vorstellen. Die werden höchstens eine Woche brauchen, um ihre Webseiten so einzurichten, dass sie pro forma die Auflagen erfüllen.
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Vor ca. 5 Jahren traten jedoch die Betreiber der sogenannten Abofallen auf den Plan. Und hier beobachtet man einen Trend, der sich vorher bereits angedeutet hatte, und der jetzt aber in aller Konsequenz und Skrupellosigkeit umgesetzt wurde. Das deutsche Klagesystem wird von den Tätern systematisch ad absurdum geführt. Es wird die Tatsache ausgenutzt, dass es keine Sanktionen gibt, sondern dass erst umständlich geklagt und ein Unterlassungsurteil erstritten werden muss. Anschliessend passiert inzwischen stets folgendes: die Betreiber lassen ihre Firma sterben, gründen über einen anderen Strohmann eine neue haftungsbeschränkte Gesellschaft – und dasselbe Spiel beginnt wieder von neuem, so, als wäre gar nichts gewesen. Die Rechtskosten, die der Abzocker wegen des Unterlassungsurteils zu zahlen hat, sind im Vergleich zu den immensen Gewinnen aus der Abzocke marginal und aus der Portokasse zu bezahlen. Das schöne Unterlassungsurteil wirkt jedoch immer nur gegen diejenige “Firma”, gegen die es mühsam und langwierig erstritten wurde. Auf die neue Firma findet es keine Anwendung, und so kann der Abzocker wie gewohnt weitermachen, und der Verband darf dann gern von vorn anfangen mit Abmahnung und Unterlassungsklage.

Dieses Katz-und-Maus-Spiel beobachtet man bei verschiedenen Abzockerbanden seit mehreren Jahren, und zwar nicht nur im Bereich der Abofallen, sondern auch bei Gewinnspielbetrügern, Mehrwertabzockern, Kaffeefahrtbetreibern und anderen. Aber noch immer nicht zieht man in Deutschland die logische Konsequenz, dieses überkommene System der Rechtsdurchsetzung über die Unterlassungsklage zu überdenken.

Thema: Abmahnung, Abofallen, Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Kein Konto für Abofallenbetreiber und -Anwälte

Freitag, 9. Juli 2010 18:12

In einem bedeutsamen Urteil hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass Sparkassen berechtigt sind, den Betreibern und Anwälten von Abofallen ein Konto zu verweigern. Letsatz:

Ein sachlicher Grund, die Eröffnung eines Kontos bei einer Sparkasse zu verweigern, liegt vor, wenn der auf Tatsachen begründete ernste Verdacht besteht, dass das Konto für rechtswidrige Handlungen verwendet werden soll, etwa um unberechtigte Forderungen zu einzuziehen.

In seiner Begründung stützt sich das Gericht auch darauf, dass mehrere Gerichte die Machenschaften der Abofallenbetreiber als versuchten Betrug werten und das Inkasso-Stalking deren Anwälte als Beihilfe dazu.

Der Antragsteller sei durch mehrere zivilgerichtliche Entscheidungen der Beihilfe zum Betrug bezichtigt und zur Übernahme der Kosten verurteilt worden, die durch die Abwehr der unberechtigterweise geltend gemachten Forderungen entstanden seien.
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Dies gelte umso mehr, als die Zivilgerichte immer häufiger dazu tendierten, die Tätigkeit des Antragstellers als Beihilfe zum versuchten oder vollendeten Betrug zu werten. Wollte man der Auffassung des Verwaltungsgerichts folgen, wären die Sparkassen das Sammelbecken für diejenigen, die bei anderen Banken abgewiesen worden seien, wenn der Nachweis strafrechtlich relevanter Aktivitäten unter Einsatz des Kontos nicht gelinge.
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In dem Urteil des Amtsgerichts Marburg vom 18. Januar 2010 – 91 C 981/09 -, K&R 2010, 358 wird das Verhalten des Antragstellers als Beihilfe zum versuchten Betrug gewertet und bezogen auf das Internetportal www.open­download.de festgestellt, dass geltend gemachte Forderungen auf Täuschungen der Nutzer des genannten Internetportals beruhen.
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Dabei verkennt der Senat nicht, dass der Antragsteller sich auch auf Rechtsprechung und auf Entscheidungen verschiedener Staatsanwaltschaften berufen kann, die ein strafbares Verhalten des Antragstellers und der für seine Mandanten handelnden Personen verneinen. Dies vermag aber die aufgezeigten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderungen nicht umfassend auszuräumen.

Was jedem halbwegs sozialisierten Menschen völlig klar ist, hindert Teile der Strafjustiz nicht daran, diese Machenschaften bis – wohlwollend formuliert – hart an der Grenze zur Strafvereitelung zu decken.
Darauf zu hoffen, dass die Politik ausnahmsweise einmal einen lichten Moment hat und das Problem durch wirksame(!) Gesetzgebung löst, ist mit Sicherheit vergebens.
Der Glaube, skrupellose Abzocker mit einer wie auch immer gearteten “Button-Lösung” ausbremsen zu können, zeugt von gnadenloser Inkompetenz.

Der derzeit einzige wirksame Weg, Abofallenbetreibern und ihren Anwälten das Geschäft zu vermiesen, ist die Banken dazu zu bringen, ihnen die Konten zu verweigern/schließen.
Wer kassieren will, braucht ein Konto. Ohne Konto bricht das Geschäftsmodell Abofalle sofort zusammen.
Wer vom Inkasso-Stalking der Abofallenbetreiber heimgesucht wird, sollte daher die auf dem Mahndroh-Schreiben angegebene Bank anschreiben und sie unter dem Stichwort “Abofalle” darauf hinweisen, dass sie “mutmaßlich” illegale Geschäfte unterstützt.

Bemerkenswert ist der Beissreflex in der Anwaltschaft, wenn einem ihrer “Kollegen” das Konto verweigert/gesperrt wird.
Einige Anwälte, die sich auf ihren Homepages ein seriös anmutendes Mäntelchen umhängen, ergreifen in ihren Blogs unverhohlen Partei für ihre “mutmaßlich” betrügerischen Kollegen und verunglimpfen deren Opfer als Mob und Pöbel.
Bevor man einem fremden Anwalt ein Mandat anträgt, empfiehlt sich eine gründliche Internetrecherche, um zu sehen, auf wessen Seite der steht.

Anwälte, die im Internet ausführlich Tips und Hinweise für Abofallen-Opfer bereitstellen, sind idR. nicht nur seriös, sondern auch kompetent und mit dem Thema vertraut. Man muss ihnen nicht erst erklären, was eine “Abofalle” ist.
Deren Kollegen aus der Abmahn- und Abofallen-Branche betätigen sich zumeist nur deshalb in diesem Segment, weil sie auf Grund ihrer fachlichen- und charakterlichen Mängel kaum ein seriöses Mandat bekommen.
Zu erkennen sind sie leicht. Auf ihren Kanzlei-Homepages brüsten sie sich mit angeblichen Erfolgen und verbreiten juristischen Blödsinn, für den ein Drehbuchautor von Gerichtsshows im Trash-TV sofort gefeuert würde.

Erklären kann ich mir das nur so, das diese Versager trotz 10 oder mehr Jahre Intensiv-Repetitorium mit “gerade noch Ausreichend” durchs Examen geschlüpft sind und in ihrer Wohnzimmerkanzlei vergeblich das Telefon bewachen.
Solche Mietmäuler, die sich an jeden prostituieren der sie bezahlt, untergraben das ohnehin kaum noch vorhandene Vertrauen in die Justiz.
Umso erstaunlicher, dass sie von so vielen Juristen aus falsch verstandenem Korpsgeist in Schutz genommen werden.

Thema: Abofallen | Kommentare (1) | Autor: Axel John

Zur Strafbarkeit von Abo-Fallen

Freitag, 30. April 2010 18:00

Auf seiner Web-Seite Die Abo-Falle hat Rechtsanwalt Jens Ferner einen sehr lesenswerten Hinweis auf einen Artikel von Prof. Eisele zur Strafbarkeit von Abo-Fallen veröffentlicht.

1. Bei der “typischen” Abo-Falle liegt eine Strafbarkeit nach §263 StGB vor, dabei wird man im Regelfall eine strafschärfung nach §263 III 2 Var. 2 StGB (gewerbsmäßiges Handeln) feststellen.

2. Weiterhin bejaht Eisele den in diesem Zusammenhang bisher eher wenig thematisierten §16 II UWG (”Strafbare Werbung”) und bejaht diesen gleichfalls

3. Zum Abschluss untersucht Eisele, ob in dem Übersenden der Rechnung ein (erneuter) Betrug vorliegen könnte und bejaht dies theoretisch, verweist aber darauf, dass man in der Praxis die subjektive Komponente nicht beweisen können wird.

Dass Abo-Fallen Betrug und somit kriminell sind, ist jedem normal denkenden Menschen mit halbwegs funktionierendem Gerechtigkeitssinn (viele Juristen nennen das “gesundes Volksempfinden”), völlig klar.
Dieser Meinung schließen sich auch zunehmend die Zivilgerichte an, können aber natürlich keine Strafurteile fällen.
Gefordert sind hier die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte. Die gesetzliche Grundlage zur Verfolgung der Abo-Fallen-Betreiber und ihrer Inkasso-Schergen ist offensichtlich vorhanden.
So lange die Staatsanwaltschaften und Gerichte Ermittlungen bzw. Verfahren abwürgen, weil sie den Tricks der Internetmafia nicht gewachsen sind, wird es schwer sein, diesen Dreck aus dem Netz zu entfernen.

Thema: Abofallen | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Hurra! Endlich Post von Olaf Tank

Montag, 26. April 2010 14:03

Ich befürchtete schon, es würde mich nie treffen, aber endlich ist es soweit:
Auch ich wurde in den erlauchten “Kunden”kreis der von “Tanker-Olli” vertretenen Abofallen-Betreiber aufgenommen.

Mit Rechnung schreiben hat man sich bei mir erst gar nicht aufgehalten, warum auch.
Schließlich habe ich mit keiner dieser inzwischen unzähligen Briefkastenfirmen ein Vertrags- oder Schuldverhältnis und für welche “Dienstleistung” auf welcher Abzockseite da gemahnt wird, weiß ich natürlich auch nicht.
Ebenso wenig, aus welcher Quelle die meine Adressdaten abgegriffen haben. Ich überlege gerade ob es lohnt, mit ultimativer Klageandrohung Auskunft nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu fordern.
(Derzeit ist der Betreiber laut Mahnung ein Briefkasten die Antassia GmbH, Rhabanusstrasse 10 in 55118 Mainz, Video zum Thema bei YouTube).
Aber das sieht man bei Olli und Konsorten bekanntlich nicht so eng und deshalb geht er unter Umgehung der ersten- gleich zur zweiten Mahnung über, natürlich in der Hoffnung, er könnte mit seinem Anwaltstitel Eindruck schinden.

Lieber Hi Olli: Eher friert die Hölle ein, als dass eine Abofalle oder ihr Geldeintreiber von mir auch nur einen Cent sieht.
Die (noch) Kollegin Katja in München hat es inzwischen wohl kapiert und aufgegeben.

Aber wenn er Eier hat, dann verklage er mich doch!

Thema: Abofallen | Kommentare (4) | Autor: Axel John

Katja Günther: Staatsanwaltschaft würgt Ermittlungsverfahren ab

Mittwoch, 10. März 2010 18:10

Gegen die berüchtigte Inkasso-Anwältin Katja Günther wurden wegen ihrer aggressiven Drohbriefe und Nachstellungen massenweise Anzeigen erstattet und Beschwerden bei der Anwaltskammer eingereicht.
Allein bei der Rechtsanwaltskammer München gingen wegen der Methoden der Inkasso-Anwältin mittlerweile 3500 Beschwerden ein. Über 1000 Menschen erstatteten Strafanzeige gegen die Münchner Anwältin – wegen Betrugs, Nötigung, Erpressung oder Gebührenüberhebung.

Diese Verfahren wurden nun mit – freundlich gesagt – grenzwertigen und menschenverachtenden Begründungen Spitzfindigkeiten regelrecht abgewürgt.

Wer sich von den Gemahnten sicher ist, keinerlei Dienste der gegenständlichen Onlineportale in Anspruch bzw. keinen Vertrag geschlossen zu haben, dem kann ohne weiteres zugemutet werden, dass er sich einer etwaigen zivilgerichtlichen Auseinandersetzung , in welcher der behauptete Vertragsschluss in tatsächlicher Hinsicht von dem Online-Dienstanbieter nachgewiesen werden müsste, zu stellen.
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Es ist jedem Bürger zuzumuten, einem solchen Druck standzuhalten.

Offenbar kommt hier hier das Krähenprinzip voll zum tragen.
Außerdem scheint man in weisungsgebundenen Juristenkreisen der Meinung zu sein, dass es zur Alltagsroutine eines juristisch unbedarften Bürgers gehört, sich in Prozesse mit einem für ihn völlig unkalkulierbaren (Kosten)Risiko zu stürzen. Solche “Juristen” leben völlig abgehoben in einem akademischen Elfenbeinturm, verweigern sich der Realität und haben keinerlei Bezug zur Lebenswirklichkeit.

Die Vorstellung, dass ein normaler, argloser Mensch vor dem brutalen Inkasso-Stalking hoch aggressiver Anwälte und dem in für Laien äußerst bedrohlich klingenden Juristenkauderwelsch in Panik gerät, übersteigt wohl den Horizont der Münchener Staatsanwälte.

Durch semantische Haarspalterei wird in der Einstellungsverfügung  u.A. der Tatbestand der Nötigung verneint.

Mit der Erstattung einer Strafanzeige wird nicht gedroht. Die Beschuldigte kündigt lediglich an, sie werde den Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz prüfen.

OK, lieber Staatsanwalt, dann werde ich die zweifellos bestehende Möglichkeit, Sie mit dem Auto oder einem stumpfen-, spitzen-, scharfen- oder sonstwie geeigneten Hilfsmittel in den ewigen Ruhestand zu versetzen, gelegentlich auf seine strafrechtliche Relevanz prüfen.

Das Signal, welches von dieser an Strafvereitelung grenzenden Niederschlagung ausgeht, ist verheerend.
Derartige Kumpanei erschüttert das ohnehin nur marginal existierende Vertrauen in den s.g. “Rechtsstaat” vollends.
Jedem halbwegs sozialisierten Menschen drängt sich die Erkenntnis auf, dass man in diesem Lande offenbar nach Belieben betrügen, nötigen und erpressen kann.
Man braucht nur einen gerissenen ******Advokaten, der, nach Ansicht des AG Karlsruhe, und auch des AG Marburg

Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug.

… kriminelles Handeln derart in verbale Spitzfindigkeiten verkleidet, dass man damit einen unmotivierten- und überlasteten Staatsanwalt über den Tisch ziehen kann.

Einziger Lichtblick in diesem absurden Machwerk ist das Fazit, dass von der Verfügung zivilrechtliche Ansprüche unberührt bleiben.

Das Verhalten der Beschuldigten mag zwar gegebenenfalls berufs- und/oder wettbewerbsrechtlich beanstandenswert sein, erfüllt aber keinen Straftatbestand.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zivilrechtliche Ansprüche von dieser Verfügung unberührt bleiben. Hiermit ist keinerlei Präjudiz für die zivilrechtliche Frage des Bestehens einer Zahlungsverpflichtung verbunden. Dies zu klären wäre ausschließlich Sache der Zivilgerichte, wohingegen die Staatsanwaltschaft lediglich beurteilt, ob ein strafbares Verhalten gegeben ist oder nicht. Folglich darf diese Verfügung keinesfalls dahingehend missverstanden werden, die Staatsanwaltschaft sei der Auffassung, es bestehe eine Zahlungsverpflichtung. Diese Frage ist mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren einzustellen, keineswegs geklärt. Zum besseren Verständnis und um etwaigen Missverständnissen bereits im Vorfeld zu begegnen, erscheint es wichtig, mit Nachdruck zu betonen, dass seitens der Staatsanwaltschaft mit der vorliegenden Entscheidung keinerlei Empfehlung ausgesprochen wird, den geltend gemachten Forderungen nachzukommen. Insbesondere wird mit dieser Verfügung in keiner Weise die Frage beantwortet, ob die Hauptforderung, die Online-Dienstgebühr, von deren Bestand akzessorisch auch eine Verpflichtung zur Zahlung der Anwaltsgebühren abhinge, berechtigt ist. Für die strafrechtliche Bewertung des Sachverhalts bedurfte dieser Punkt keiner Klärung. Hierüber haben im Streitfall allein die Zivilgerichte zu befinden. Eine irgendwie geartete Vorgabe, wie die (nicht unproblematisch erscheinende) Rechtslage zivilrechtlich zu sehen ist, ist mit diese Verfügung in keiner Weise verbunden.

Zum Thema auf anderen Seiten:
LawBlog: Weiße Weste für Katja Günther
RA Melchior: Katja G Punkt – doch nicht so happy?
Internet-Law: Münchener Staatsanwaltschaft drückt beide Augen fest zu
Augsburger Allgemeine: Abofallen im Internet: Wenn die Justiz versagt

http://fastix.blogspot.com/2010/03/katja-gunther-ra-gesellschaft-fur.html
(Auf “Wunsch” eines Krefelder Rechtsanwaltes kein Direktlink.)

Thema: Abofallen | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Das mega-downloads-Imperium schlägt zurück

Montag, 15. Februar 2010 21:09

Claus Frickemeier ist vermutlich der derzeit prominenteste Aussteiger der sogenannten “Nutzlosbranche”.
In seinem Blog Inside mega-downloads.net berichtet er über Interna und Machenschaften seiner früheren Arbeitgeber.
Das diese Branche inzwischen massiv in Verruf geraten ist und juristische Probleme hat, stört deren “Geschäfte” ganz erheblich. Um so schlimmer, wenn ein gut informierter “Nestbeschmutzer” zusätzlich Sand ins Getriebe streut.

Frickemeier erfährt nun was Verbraucherschützern blüht, wenn sie sich mit solchen Leuten anlegen: Sie werden massivem Law-Hunting ausgesetzt und mit einem Trommelfeuer aus Klagen und Anzeigen überzogen.
Das ist typisch für die gesamte Branche und hat nur ein Ziel, den Gegner mundtot zu machen, indem man ihn moralisch und finanziell zermürbt.
Auch ich kann ein Lied davon singen. Über mehrere Jahre Jahre hat ein berüchtigter- und krimineller Abmahnanwalt in München (zum Glück vergeblich) versucht, sich an mir abzuarbeiten.
Claus Frickemeier hat nun die Strafanzeige eines Anwalts gegen ihn auf seinem Blog veröffentlicht. Deren Lektüre erinnert im Duktus stark an die Machwerke seines Münchener Kollegen, beinhalten zusätzlich aber mutmaßlich ehrabschneidende Behauptungen, die möglicherweise Straftatbestände erfüllen, wenn sie unwahr sind.

Der in diesem Geschreibsel enthaltene Humor ist vermutlich unfreiwillig. Zitat:

Da es gerade für ausländische Internetdienstleister schwer ist, in Deutschland ein Konto zu bekommen…

Nun ja, das kommt wohl ganz auf den Dienstleister und sein Geschäftsgebaren an. Der Anwalt kann ja mal bei seiner Kollegin Katja G. in München um Rat nachsuchen, die hat reichlich Erfahrung mit Kontosperrungen.
Frickemeier kann der Sache zumindest aus zwei Gründen sehr entspannt entgegensehen:

1.) Da er bisher weder Anhörungsbogen noch Vorladung erhalten hat, kann man davon ausgehen, das die Staatsanwaltschaft die Anzeige knickt und auf den Privatklageweg verweist.
Die kennen inzwischen auch ihre Pappenheimer und lassen sich nicht mehr so ohne weiteres vor deren Karren spannen.

2.) Die, sagen wir mal, etwas blässliche Konstruktion der Strafanzeige lässt vermuten, dass die juristische Begabung des Verfassers eher grobmotorischer Prägung- und leicht überschaubar ist.

Ich hoffe, das Claus Frickemeier von einem fähigen und engagierten Rechtsanwalt vertreten wird, der mit der Strategie des Law-Hunting vertraut ist. Man darf gespannt sein, wie sich die Sache entwickelt, ich werde darüber berichten.

Thema: Abofallen, Law-Hunting | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Katja kriegt kein Konto

Mittwoch, 10. Februar 2010 12:22

Die wegen ihres aggressiven Inkasso-Stalking für die Betreiber von Abofallen berüchtigte Anwältin Katja G. hat es inzwischen recht schwer, dieses dreckiges Geschäft zu betreiben.
Der Grund, die Banken sind zunehmend um ihren guten Ruf besorgt und weigern sich erfolgreich, der Anwältin für ihre Machenschaften ein Konto zu geben.

Nach einem Bericht von OVB Online, gefunden bei Frickemeier daily ist Katja nun auch bei einer Bank in Rosenheim gescheitert. Gut so, denn die Abzocke funktioniert nur so lange, wie es in Deutschland Konten gibt, auf welche die Gelder fließen.
Diese Konten zu sperren, ist derzeit anscheinend die einzige Möglichkeit, den Sumpf trocken zu legen.

Es ist bezeichnend für die Ignoranz und Unfähigkeit des Gesetzgebers, dass die Justiz auch nach tausenden Anzeigen und unermüdlicher Aufklärungsarbeit durch den Verbraucherschutz nur punktuell und mit juristischen Kunstgriffen gegen die Machenschaften der Abofallen-Betreiber vorgehen kann.
Das LG Frankfurt weigert sich gar, gegen einen Ex-Director der NetContent Ltd ein Verfahren zu eröffnen.
Offenbar befürchtet man dort, von gerissenen, einschlägig bekannten Rechtsverdrehern über Jahre hin an der Nase herumgeführt- und zum Affen gemacht zu werden.

Auch die Zivilgerichte tun sich bisweilen schwer, den Abzockern und ihren anwaltlichen Komplizen ihre unsauberen Machenschaften zu erschweren.
Lediglich das AG Karlsruhe hat Katja G. in einem Prozess zu Schadenersatz der Anwaltskosten eines Abofallen-Opfers verurteilt und bezeichnet deren Tätigkeit IMO absolut zutreffend als “Beihilfe zu versuchtem Betrug”.
Bemerkenswert ist, dass die Anwaltschaft, was das Vorgehen gegen ihre halbseidenen Kollegen betrifft, höchst unterschiedlicher Meinung ist.
So beklagt sich ein bloggender Anwalt bitterlich darüber, das seiner Kollegin in München das Konto dicht gemacht wurde. Ihr Handeln und das ihrer Klientel hält er für legal und befürchtet offenbar den Untergang des Abendlandes, zumindest aber hemmungslose Justizwillkür.
Ihm ist offenbar völlig egal, dass bei dieser Abzocke unzählige Menschen durch brutales Inkassostalking zu Angstzahlungen genötigt werden.
Statt dessen echauffiert er sich über den Pöbel, der sich erdreistet, dagegen vorzugehen.

Nun Herr Anwalt, wenn der Pöbel dann auch noch vor Gericht Erfolg hat, nennt man das wohl ein Urteil im Namen des Volkes.
Ein weiterer bloggender Anwalt schlägt in die gleiche Kerbe und bezeichnet TV-Reporter, die seine liebe Kollegin zu ihrem verlorenen Prozess gegen die Sparkasse befragen, als “Ratten und Schmeißfliegen”.
Zum Glück sind solche Ausscheidungs Organe der Rechtspflege aber in der absoluten Minderheit, die meisten Anwälte sind durchaus besorgt darüber, wie ihr gesamter Berufsstand von wenigen schwarzen Schafen in den Dreck gezogen wird.
Nur Wenige haben aber den Mut, sich mit ihrem Namen öffentlich gegen die Machenschaften von Günther und Co. zu stellen. Der Korpsgeist und die Furcht als Nestbeschmutzer geächtet zu werden, lässt die große Mehrheit schweigen.
Diese Denkweise herrscht auch in den Anwaltskammern vor, die bei Beschwerden über Abzockanwälte konsequent mauern, abwiegeln und hinhalten.
Wer einem ihm unbekannten Anwalt ein Mandat zu erteilen gedenkt, macht sicher keinen Fehler, wenn er zuvor dessen Namen in eine Suchmaschine eingibt und schaut, was es von und über ihn im Internet zu erfahren gibt.

Thema: Abofallen | Kommentare (0) | Autor: Axel John