Beitrags-Archiv für die Kategory 'Abmahnung'

AntiSpam e.V.: Deutschland ist ein Abzockerparadies

Mittwoch, 18. August 2010 23:02

Betrug, Abzocke, Vertragsfallen Kriminalität im Internet und das Versagen von Politik und Justiz.

Deutschland ist ein Abzockerparadies. Wie kommt das?

Der aus meiner Sicht mit Abstand beste Grundsatzartikel, der bisher zu diesem Thema im Internet erschienen ist!

Jeder Staatsanwalt und Richter sollte verpflichtet werden, diesen absolut lesenswerten Artikel jeden Morgen vor Dienstantritt zu lesen. Politiker können sich das sparen, sie sind damit definitiv überfordert.

Gegen die “Abofallen” will man nun offenbar einen europaweiten Vorstoß unternehmen und eine EU-weit gültige “Button-Lösung” für die Preiskennzeichnung auf Internetseiten einführen. Wer jedoch die Mentalitäten und Herangehensweisen der Webseiten-Abzocker seit fünf Jahren beobachtet und genau weiß, wie die auf solche Maßnahmen reagieren werden, kann bereits jetzt voraussehen, dass auch diese “Button-Lösung” lediglich Makulatur sein wird. Das wiehernde Gelächter des Frankfurter Kreisels, der Büttelborner Gebrüder, der Wiener Schlawiner und anderer Banden kann ich mir bereits jetzt lebhaft vorstellen. Die werden höchstens eine Woche brauchen, um ihre Webseiten so einzurichten, dass sie pro forma die Auflagen erfüllen.
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Vor ca. 5 Jahren traten jedoch die Betreiber der sogenannten Abofallen auf den Plan. Und hier beobachtet man einen Trend, der sich vorher bereits angedeutet hatte, und der jetzt aber in aller Konsequenz und Skrupellosigkeit umgesetzt wurde. Das deutsche Klagesystem wird von den Tätern systematisch ad absurdum geführt. Es wird die Tatsache ausgenutzt, dass es keine Sanktionen gibt, sondern dass erst umständlich geklagt und ein Unterlassungsurteil erstritten werden muss. Anschliessend passiert inzwischen stets folgendes: die Betreiber lassen ihre Firma sterben, gründen über einen anderen Strohmann eine neue haftungsbeschränkte Gesellschaft – und dasselbe Spiel beginnt wieder von neuem, so, als wäre gar nichts gewesen. Die Rechtskosten, die der Abzocker wegen des Unterlassungsurteils zu zahlen hat, sind im Vergleich zu den immensen Gewinnen aus der Abzocke marginal und aus der Portokasse zu bezahlen. Das schöne Unterlassungsurteil wirkt jedoch immer nur gegen diejenige “Firma”, gegen die es mühsam und langwierig erstritten wurde. Auf die neue Firma findet es keine Anwendung, und so kann der Abzocker wie gewohnt weitermachen, und der Verband darf dann gern von vorn anfangen mit Abmahnung und Unterlassungsklage.

Dieses Katz-und-Maus-Spiel beobachtet man bei verschiedenen Abzockerbanden seit mehreren Jahren, und zwar nicht nur im Bereich der Abofallen, sondern auch bei Gewinnspielbetrügern, Mehrwertabzockern, Kaffeefahrtbetreibern und anderen. Aber noch immer nicht zieht man in Deutschland die logische Konsequenz, dieses überkommene System der Rechtsdurchsetzung über die Unterlassungsklage zu überdenken.

Thema: Abmahnung, Abofallen, Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Wähler vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun

Freitag, 19. Februar 2010 17:51

So kann es gehen, wenn Politiker, die zu nichts fähig sind, außer zu allem, das Internet regulieren wollen. Also etwas, das Äonen außerhalb ihrer Vorstellungskraft liegt.
Wie Spiegel-online berichtet, genügen die Onlineshops der Parteien (CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke) nicht den von ihnen selbst definierten rechtlichen Bestimmungen.

Das ist auch nicht weiter verwunderlich. Bei dem selbst für Juristen kaum noch durchschaubaren Gesetzes- und Regelungschaos ist es praktisch unmöglich, einen formal-rechtskonformen- und somit abmahnsicheren Onlineshop zu betreiben.
Vermutlich ist genau das beabsichtigt, bildet dieses Chaos doch die Existenzgrundlage für halbseidene Abmahnadvokaten, die für die seriöse Variante ihres Berufes zu unbegabt sind und sich in Folge der Anwaltsschwemme nicht anders über Wasser halten können.
Die Parteien brauchen sich also nicht zu wundern, wenn sie in die von ihnen selbst konstruierte Falle geraten. Natürlich tun sie es trotzdem, denn sie halten selbst für Fachleute kaum nachvollziehbare Textmonster wie die Widerrufsbelehrung für “einfach und verständlich”.
Nun, wenn dem so ist, fragt man sich, warum die Parteien sich nicht daran halten. Im Umkehrschluss wäre ihnen dann wohl bewusst rechtswidriges Handeln zu unterstellen.

Ähnlich desaströs verläuft die Entstehungsgeschichte des vom Bundespräsidenten boshafter Weise nun doch noch unterschriebene Zugangserschwerungsgesetz (Spiegel-online berichtet).
Die unfassbare Borniertheit und Beratungsresistenz der daran Beteiligten dürfte unter dem Stichwort “Zensursula” noch lange im Gedächtnis der Internetgemeinde bleiben.
Mir schaudert bei dem Gedanken, dass der Gesetzgeber sich nun daranmachen will, diesen Blödsinn durch einen anderen Blödsinn zu ersetzen. Das Eingeständnis, mit einer sinnvollen Gesetzgebung hoffnungslos überfordert zu sein, kann man von Politikern wohl nicht ernsthaft erwarten.

Thema: Abmahnung, Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Axel John

LG Köln: Bereits 1 Film in der Tauschbörse ist gewerblich

Mittwoch, 10. Februar 2010 14:34

Das Köllner Landgericht ist das Mekka für die Massenabmahner der Film- und Musikbranche.
Da diese Gesellschaften anscheinend nicht in der Lage sind, tragfähige Vertriebsmodelle zu entwickeln bauen sie inzwischen fast ausschließlich auf das Abmahngeschäft. Offenbar geht es ihnen inzwischen so schlecht, dass sie ihre Anwälte bereits wegen einem einzigen Film in einer Tauschbörse von der Kette lassen.
Wie üblich zerren sie ihre Opfer vor das LG Kölln, denn dies hat sich als zuverlässiger- und willfähriger Erfüllungsgehilfe beim einklagen absurd überzogener Ansprüche erwiesen.

Wie bei Damm-legal.de nachzulesen ist, nimmt das LG Köln in einer spitzfindigen- und an den Haaren herbeigezogenen “Begründung” ein gewerbliches Ausmaß beim Tausch eines einzigen Films an.

Thema: Abmahnung | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Das Geschäftsmodell der Abmahnindustrie gerät ins wanken

Dienstag, 9. Februar 2010 14:43

Das anscheinend einzig noch funktionierende Geschäftsmodell der Film- und Musikbranche, Massenabmahnungen mit horrenden Kosten, hat einen empfindlichen Schlag bekommen.
Rechtsanwalt Udo Kornmeier hat unvorsichtiger Weise aus dem Nähkästchen geplaudert und einem britischen Kollegen in einem Fax offenbart, dass er mit seinem Kunden DigiProteckt nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnet, sondern auf Erfolgsbasis.
Dieses Fax vom 19.03.2008 fand seinen Weg zu Wikileaks, wo es im November 2009 veröffentlicht wurde.

Eine Juristische Bewertung findet sich bei Internet-Law, RA Thomas Stadler.
Das Amtsgericht Frankfurt hat in der Folge mit Urteil vom 29.01.2010 eine Klage Kornmeiers auf Honorarzahlung abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, man kann davon ausgehen, das schon auf Grund der Konsequenz für diese Art der Massenabzocke der gesamte Rechtsweg ausgeschöpft wird.
Bei Internet-Law, RA Thomas Stadler findet sich eine Urteilsbesprechung

Thema: Abmahnung | Kommentare (0) | Autor: Axel John