Beitrags-Archiv für die Kategory 'Allgemein'

Ist Sarrazin gefährlich?

Montag, 30. August 2010 18:31

Thilo Sarrazin hat heute sein neues Buch “Deutschland schafft sich ab” vorgestellt.
Anders, als viele die es nicht gelesen haben und es nur deshalb verdammen, weil es von Sarrazin ist, werde ich es nicht lesen und seine Aussagen auch nicht bewerten.

Sarrazin einen Diplomaten zu nennen, wäre wohl ziemlich daneben. Sarrazin polarisiert. Er sagt was er denkt, ohne Rücksicht auf irgendwelche Befindlichkeiten. Er ist der Albtraum der Multi-Kulti-Jünger und Sozialpädagogen.
Er weiß um die Wirkung seiner Worte und dass das Streben nach political Correctnes immer groteskere Züge annimmt.
Es kann nicht mehr lange dauern, bis jemand den ADAC als getarnte Naziorganisation bezeichnet, weil er den von den Nazis geprägten Begriff “Autobahn” verwendet, statt das politisch korrekte Äquivalent “Bundesfernstraße”.

Wer in Deutschland Migrationsprobleme wie Integrationsverweigerung, Bildungsunwilligkeit oder Jugendkriminalität thematisiert, wird unweigerlich des Rassismus bezichtigt.
Wer sich beim Thema Juden dem standardisierten Schuldanerkenntnis und Betroffenheitsritual verweigert und statt dessen Kritik an Israel wagt, wird reflexartig in die Naziecke verortet.

Fast alle, die sich dem politisch korrekten Gutmenschentum verpflichtet fühlen, fordern nun lautstark Sarrazins Kopf. Rassenhass und Volksverhetzung wirft man ihm vor, will ihn mit der Justizkeule mundtot machen und gesellschaftlich ächten.

“Er hat die rote Linie überschritten”. Ah ja. Wer definiert eigentlich, wo die verläuft?
Das Bundesverfassungsgericht? Der Integrationsbeauftragte der Bundesregierung? Die Berufsempörten im Zentralrat der Juden? Die nach Aufmerksamkeit gierenden Parteibonzen? Die Sozialromantiker der Linken? Oder gar F.J.Wagner von der “BILD”?

Nein. Nicht Sarrazin ist gefährlich, sondern die, die ihn zum schweigen bringen wollen.
Sie maßen sich an zu bestimmen, was in Deutschland gesagt werden darf und was nicht.
Man kann von Sarrazin halten was man will, aber wenn nur noch Meinungsäußerungen erlaubt sind, die der aktuell angesagten Political Correctness entsprechen, wird es wirklich gefährlich.

Der nach meiner Meinung wichtigste Eckpfeiler der Demokratie ist die Meinungs- und Pressefreiheit. Wer daran rüttelt, wie z.B. die berüchtigten Zensurkammern des LG/OLG Hamburg, gefährdet dieses verfassungsmäßig (noch) garantierte Grundrecht.
Jede Diktatur beginnt damit, dass die Presse- und Meinungsfreiheit eingeschränkt- und kontrolliert wird. Die Erosion erfolgt subtil und schleichend und das ist das Gefährliche daran.

Alle selbsternannten Verurteilungsbeauftragten und Bedenkenträger, die jetzt ihre Betroffenheit in den Talkshows zelebrieren, können sich Sarrazins aufrichtiger Dankbarkeit sicher sein. Eine bessere Promotion für sein Buch könnte er selbst für viel Geld nicht kaufen.
Und denen, die jetzt Sarrazins kollektive Ächtung fordern, sei ein Zitat von Voltaire entgegengestellt:
“Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.”

Nachtrag:

Die Bundesbank hat beantragt, Sarrazin aus dem Vorstand abzuberufen und die SPD bastelt an einem “beschleunigten Ausschlussverfahren”.
Das 65 Jahre nach Hitler und 20 Jahre nach Honeker wieder Menschen mit Berufsverbot belegt- und ihres sozialen Umfelds beraubt werden, nur, weil sie unbequeme Meinungen äußern, lässt für die Zukunft nichts Gutes erwarten.
Das Publizisten wegen mißliebiger Meinungsäußerungen in faschistoiden Schauprozessen
- vorzugsweise von den berüchtigten Hamburger Zensurkammen – zum schweigen gebracht werden, ist – nur eine – Vorstufe zur Diktatur.
Was kommt als nächstes? Werden Greenpeace-Aktivisten interniert, weil sie behaupten, Kernkraft sei gefährlich? Oder Bürgerrechtler, weil sie gegen den Überwachungsstaat protestieren? Oder feiert ein “Reichsbürgergesetz 2.0″ furchtbare Urständ, diesmal (vorerst nur) für Publizisten?

Thema: Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Axel John

AntiSpam e.V.: Deutschland ist ein Abzockerparadies

Mittwoch, 18. August 2010 23:02

Betrug, Abzocke, Vertragsfallen Kriminalität im Internet und das Versagen von Politik und Justiz.

Deutschland ist ein Abzockerparadies. Wie kommt das?

Der aus meiner Sicht mit Abstand beste Grundsatzartikel, der bisher zu diesem Thema im Internet erschienen ist!

Jeder Staatsanwalt und Richter sollte verpflichtet werden, diesen absolut lesenswerten Artikel jeden Morgen vor Dienstantritt zu lesen. Politiker können sich das sparen, sie sind damit definitiv überfordert.

Gegen die “Abofallen” will man nun offenbar einen europaweiten Vorstoß unternehmen und eine EU-weit gültige “Button-Lösung” für die Preiskennzeichnung auf Internetseiten einführen. Wer jedoch die Mentalitäten und Herangehensweisen der Webseiten-Abzocker seit fünf Jahren beobachtet und genau weiß, wie die auf solche Maßnahmen reagieren werden, kann bereits jetzt voraussehen, dass auch diese “Button-Lösung” lediglich Makulatur sein wird. Das wiehernde Gelächter des Frankfurter Kreisels, der Büttelborner Gebrüder, der Wiener Schlawiner und anderer Banden kann ich mir bereits jetzt lebhaft vorstellen. Die werden höchstens eine Woche brauchen, um ihre Webseiten so einzurichten, dass sie pro forma die Auflagen erfüllen.
[ ..... ]
Vor ca. 5 Jahren traten jedoch die Betreiber der sogenannten Abofallen auf den Plan. Und hier beobachtet man einen Trend, der sich vorher bereits angedeutet hatte, und der jetzt aber in aller Konsequenz und Skrupellosigkeit umgesetzt wurde. Das deutsche Klagesystem wird von den Tätern systematisch ad absurdum geführt. Es wird die Tatsache ausgenutzt, dass es keine Sanktionen gibt, sondern dass erst umständlich geklagt und ein Unterlassungsurteil erstritten werden muss. Anschliessend passiert inzwischen stets folgendes: die Betreiber lassen ihre Firma sterben, gründen über einen anderen Strohmann eine neue haftungsbeschränkte Gesellschaft – und dasselbe Spiel beginnt wieder von neuem, so, als wäre gar nichts gewesen. Die Rechtskosten, die der Abzocker wegen des Unterlassungsurteils zu zahlen hat, sind im Vergleich zu den immensen Gewinnen aus der Abzocke marginal und aus der Portokasse zu bezahlen. Das schöne Unterlassungsurteil wirkt jedoch immer nur gegen diejenige “Firma”, gegen die es mühsam und langwierig erstritten wurde. Auf die neue Firma findet es keine Anwendung, und so kann der Abzocker wie gewohnt weitermachen, und der Verband darf dann gern von vorn anfangen mit Abmahnung und Unterlassungsklage.

Dieses Katz-und-Maus-Spiel beobachtet man bei verschiedenen Abzockerbanden seit mehreren Jahren, und zwar nicht nur im Bereich der Abofallen, sondern auch bei Gewinnspielbetrügern, Mehrwertabzockern, Kaffeefahrtbetreibern und anderen. Aber noch immer nicht zieht man in Deutschland die logische Konsequenz, dieses überkommene System der Rechtsdurchsetzung über die Unterlassungsklage zu überdenken.

Thema: Abmahnung, Abofallen, Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Abo-Falle muss rechtswidrig erzielten Gewinn abführen

Dienstag, 13. Juli 2010 13:30

OLG Frankfurt a.M.: Abo-Falle muss rechtswidrig erzielten Gewinn an Bundeshaushalt herausgeben

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine Abo-Falle bewusst rechtswidrig und damit wettbewerbswidrig gegenüber Verbrauchern handelt, wenn das Angebot nach den Umständen geeignet ist, den angesprochenen Rechtsverkehr zu täuschen. Im vorliegenden Fall wurde die Abo-Falle verurteilt, Auskunft über den rechtswidrig erzielten Gewinn zu erteilten, womit zugleich grundsätzlich feststeht, dass die Abo-Falle die so erzielten Gewinne an den Bundeshaushalt herauszugeben hat.
Aufgrund der beanstandeten Internetauftritte hätten die Beklagten durch vorsätzlich wettbewerbswidriges Verhalten zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern einen Gewinn erzielt (§ 10 Abs. 1 UWG).

Quelle: Dr. Damm & Partner

Auf den ersten Blick ein gutes Urteil. In der Abofallen-Praxis dürfte es allerdings wenig Wirkung erzielen.
Wie bei der Gewinnspiel-, Adressbuch- oder Kaffeefahrtmafia dürfte es kaum möglich sein, den Geldern, die über ein Gestrüpp von Briefkastenfirmen auf ausländische Konten verschoben wurden, habhaft zu werden.

Thema: Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Das Un-Recht der Kirche

Samstag, 13. März 2010 17:23

Die Kirche hat es nicht verstanden und wird es nicht verstehen.
Der Klerus (nicht das Fußvolk, welches sich selbstlos für soziale Belange einsetzt), ist- und hat ein Problem.
Das ist nicht nur der Missbrauchsskandal, sondern v.A. die Unfähigkeit und der Unwille, dem Problem offensiv zu begegnen. Statt den Opfern Entschädigung und Hilfe anzubieten, betreibt sie Schadensbegrenzung, bettelt um Vergebung und leckt voller Selbstmitleid ihre Wunden.

In mehr als 1000 Jahren Unterdrückung, Ausbeutung und Erbschleicherei hat die katholische Kirche unermesslichen Reichtum zusammengerafft und begründet auf diese “Erfolgsstory” ihren Unfehlbarkeitsanspruch.
Die Führungsebene wird von fanatischen Sektierern dominiert, die bedingungslose Unterwerfung fordern und von der heiligen Inquisition träumen. Ginge es nach ihnen, würden auf den Marktplätzen noch heute die Scheiterhaufen brennen.

Seit je her gründet die katholische Kirche ihre Macht auf die Gottesfurcht und Duldungsstarre der Gläubigen.
Sie missbrauchen den Glauben der Menschen zu deren Unterdrückung unter ihr despotisches Herrschaftssystem und zu ihrer hemmungslosen Bereicherung.
Diese bigotte Frömmelei ihrer “Würdenträger” kaschiert nur sehr oberflächlich, dass es der Amtskirche nur um die Machterhalt und -ausübung um jeden Preis geht.

Auf die Tatsache, dass ihr, nicht erst seit den jüngsten Ereignissen, immer mehr Menschen den Rücken kehren, reagiert sie teils mit Ignoranz, teils mit Trotz, aber nie mit Selbstreflektion.
Es ist illusorisch anzunehmen, dass bei einem solchen Selbstverständnis so etwas wie Unrechtsbewusstsein entstehen kann. Das wird bestenfalls geheuchelt, darin hat sie 2000 Jahre Übung.

In der heutigen Zeit hat die katholische Kirche in ihrer derzeitigen Erscheinungsform keinerlei Anspruch auf ernsthafte Wahrnehmung. Sie ist sexualneurotisch, frauenfeindlich und despotisch. Ein Relikt aus dem Mittelalter und in einer aufgeklärten, pluralistischen Gesellschaft so überflüssig wie ein Kropf. Ihre karitativen Aufgaben werden von nicht kirchlichen Organisationen in wesentlich effizienterer Weise wahrgenommen.

Was würde wohl geschehen, wenn z.B. “Ärzte ohne Grenzen” den Großteil ihrer Spenden in Grundstücks- und Immobiliengeschäfte und Unternehmensbeteiligungen investieren würde?

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BVerfG: Vorratsdatenspeicherung, so nicht

Mittwoch, 3. März 2010 22:11

Wie nicht anders zu erwarten hat das BVerfG dem Parlament in Sachen Vorratsdatenspeicherung eine schallende Ohrfeige verpasst. (Die wievielte eigentlich?)
Dass das Gesetz in seiner vorliegenden Form mit rechtsstaatlichen Grundsätzen absolut unvereinbar ist, war – hoffentlich – sogar den Polizeistaatsfetischisten der alten- und neuen Bundesregierung klar. Aber man kann es ja mal probieren.

Das Gesetz wurde nun für verfassungswidrig erklärt, allerdings nur in seiner jetzigen Ausprägung, in welcher die Sicherheitsbehörden ungehinderten Zugang zu den gespeicherten Daten hatten und damit machen konnten, was sie wollten.
Dem hat das BVerfG nun einen Riegel vorgeschoben und dem Gesetzgeber klare Vorgaben ins Stammbuch geschrieben, unter welchen Bedingungen eine Vorratsdatenspeicherung und der Zugriff auf die Daten verfassungskonform ist.

Das zudem auch noch die Löschung der bisher gesammelten Daten angeordnet wurde, ist für die Protagonisten eines ungebremsten Schnüffelstaates gleichbedeutend mit dem Untergang des Abendlandes.
Aus den einschlägig berüchtigten Kreisen folgten prompt die düstersten Prophezeiungen, nach denen das Land nun leichtes Opfer ungestört agierender Verbrecherbanden wird, ersatzweise im Bombenhagel des internationalen Terrorismus zu vergehen droht.

Entsprechend hoch ist der Druck, das Gesetz nun schnellst möglichst den Vorgaben des BVerfG anzupassen, ohne allzu viel Effizienz einzubüßen.
Bedenkt man jedoch die Qualität von Gesetzestexten, die nicht von externen Lobbyisten formuliert wurden, schwand einem nichts Gutes.
Es wird wohl altes Gift in neue Ampullen verfüllt werden, lediglich verfeinert mit etwas Süßstoff zur Beruhigung einer zu Recht misstrauischen Öffentlichkeit.

Wie immer das Gesetz am Ende auch aussehen wird: Fürchten müssen es nicht nur Eierdiebe und Kleinkriminelle, die nicht über professionelles Equipment verfügen. Auch 82 Mio unbescholtene Bürger, die auch durch eine leicht weichgespülte Fassung weitehin unter Generalverdacht gestellt werden.
Es ist davon auszugehen, dass das sogar den parlamentarischen Sicherheits”experten” bewusst ist, dass die aber ganz andere Ziele verfolgen als die, die sie öffentlich vorgeben.

Thema: Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Axel John

BGH zur Zuständigkeit deutscher Gerichte

Mittwoch, 3. März 2010 0:20

Am deutschen Wesen soll mal wieder die Welt genesen.
Das meint zumindest der BGH in einem Urteil zu Internetveröffentlichungen der New York Times.

Die deutschen Gerichte sind für eine Klage wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen im Internet abrufbaren Artikel international zuständig, wenn der Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist.

Bei so viel Anmaßung dürfte es den großdeutschen Zensurrichtern in Hamburg wohl ziemlich feucht im Schritt werden, denn sie werden über regen Zulauf aus der ganzen Welt geradezu in Ekstase geraten.
Was die deutsche Justiz in ihrer Ignoranz und Borniertheit sich allerdings beharrlich weigert zur Kenntnis zu nehmen: Das Internet heißt nicht ohne Grund Internet und nicht Deutschnet.

In den USA hat die Freedom of speech wie bei uns Art. 5 GG Verfassungsrang. Anders, als die Zensurkammern Hamburg, respektieren die US-Gerichte allerdings ihre Verfassung und verbiegen sie nicht bis an die Bruchgrenze.
Die Hamburger Urteile bezüglich deutscher Meinungshygiene dürften deshalb in den USA keinerlei Aussicht auf Vollstreckung haben.

Vielleicht realisieren es diese Ignoranten ja irgendwann doch noch:
Die Welt wird definitiv nicht (mehr) am deutschen Wesen genesen.
Daran ändert weder der BGH, noch die Hamburger Zensurkammer, noch Zensursulas Stoppschild irgendetwas.

Thema: Allgemein, Zensurkammer-Hamburg | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Gravenreuth begeht Selbstmord

Dienstag, 23. Februar 2010 13:22

Wie zahlreiche Medien, uA. stern.de berichten, hat sich der berüchtigte Abmahnanwalt Gravenreuth in der Nacht zum 22.02.2010 erschossen.
Die Gründe sollen uA. eine schwere Beziehungskrise, finanzielle Probleme, sowie der unmittelbar bevorstehende Antritt seiner 14 monatigen Gefängnisstrafe sein.
Da er nicht zum terminierten Haftantritt erschienen ist, erging ein Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn.

Auf Gravenreuths Vita einzugehen erübrigt sich an dieser Stelle, sein Wirken ist auf unzähligen Webseiten dokumentiert.
Am Ende eines sinnlos verpfuschten Lebens konnte er die sich daraus ergebenden Folgen trotz aller Tricks und Winkelzüge nicht mehr abwenden.
Niemals hat er Niederlagen eingeräumt oder akzeptiert, insofern war sein finaler Entschluss nur konsequent.

Welcher Nachruf wird einem Mann gerecht, der sich bei jeder Gelegenheit öffentlich und voller Häme darüber verbreitete, mit welch unbändigem Vernichtungswillen er selbst auf die noch eindrosch, die längst wehrlos am Boden lagen?

Er starb, wie er gelebt hat:
Brutal, gnadenlos, unnachgiebig und kompromisslos bis zum Äußersten.

So hat er sich wohl selbst gesehen und auch gerne dargestellt.
Eine lediglich der political correctness geschuldete Betroffenheitslyrik wäre wohl das Letzte, was er sich gewünscht hätte.
R-I-P

Thema: Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Wähler vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun

Freitag, 19. Februar 2010 17:51

So kann es gehen, wenn Politiker, die zu nichts fähig sind, außer zu allem, das Internet regulieren wollen. Also etwas, das Äonen außerhalb ihrer Vorstellungskraft liegt.
Wie Spiegel-online berichtet, genügen die Onlineshops der Parteien (CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke) nicht den von ihnen selbst definierten rechtlichen Bestimmungen.

Das ist auch nicht weiter verwunderlich. Bei dem selbst für Juristen kaum noch durchschaubaren Gesetzes- und Regelungschaos ist es praktisch unmöglich, einen formal-rechtskonformen- und somit abmahnsicheren Onlineshop zu betreiben.
Vermutlich ist genau das beabsichtigt, bildet dieses Chaos doch die Existenzgrundlage für halbseidene Abmahnadvokaten, die für die seriöse Variante ihres Berufes zu unbegabt sind und sich in Folge der Anwaltsschwemme nicht anders über Wasser halten können.
Die Parteien brauchen sich also nicht zu wundern, wenn sie in die von ihnen selbst konstruierte Falle geraten. Natürlich tun sie es trotzdem, denn sie halten selbst für Fachleute kaum nachvollziehbare Textmonster wie die Widerrufsbelehrung für “einfach und verständlich”.
Nun, wenn dem so ist, fragt man sich, warum die Parteien sich nicht daran halten. Im Umkehrschluss wäre ihnen dann wohl bewusst rechtswidriges Handeln zu unterstellen.

Ähnlich desaströs verläuft die Entstehungsgeschichte des vom Bundespräsidenten boshafter Weise nun doch noch unterschriebene Zugangserschwerungsgesetz (Spiegel-online berichtet).
Die unfassbare Borniertheit und Beratungsresistenz der daran Beteiligten dürfte unter dem Stichwort “Zensursula” noch lange im Gedächtnis der Internetgemeinde bleiben.
Mir schaudert bei dem Gedanken, dass der Gesetzgeber sich nun daranmachen will, diesen Blödsinn durch einen anderen Blödsinn zu ersetzen. Das Eingeständnis, mit einer sinnvollen Gesetzgebung hoffnungslos überfordert zu sein, kann man von Politikern wohl nicht ernsthaft erwarten.

Thema: Abmahnung, Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Axel John

Krieg der Jura-Blogger

Mittwoch, 17. Februar 2010 21:17

Wenn ein Strafverteidiger bloggt und ein ebenfalls bloggender Richter den in seinem Blog disst, ist es nur eine Frage der Zeit, bis es scheppert.
Der Strafverteidiger Udo Vetter betreibt eines der meist gelesenen juristisch Blogs. Er schreibt dort zu Begebenheiten aus seinem Berufsalltag, aber auch zu juristischen Themen im weiteren Sinne.
Mit seiner lockeren-, oft leicht sarkastischen Schreibe hat er sich eine recht große Fangemeinde aufgebaut, in den Kommentaren seines Blogs findet sich nicht selten aber auch deutliche Kritik.
Vetter zeichnet aus, dass er kritische Kommentare stehen lässt, solange sie nicht klar rechtswidrig sind. Das ist keineswegs selbstverständlich, es gibt andere bloggende Strafverteidiger, die teilen zwar gerne und heftig aus, (Ratten und Schmeißfliegen, Lynchmob, Stammtischpöbel usw.), springen aber mit allen Vieren auf den Löschbutton, sobald das Echo kommt. (Vielleicht haben die deshalb so wenig Kommentare und Vetter so viele).

Insofern verwundert es, dass Vetter auf den bloggenden Richter “Ballmann” so mimosenhaft reagiert. OK, “Ballmann”, der in seinem Blog aus seinem Gerichtsalltag bloggte, lies kaum eine Gelegenheit aus, um Vetter zu bashen und ihn fachlich zu maßregeln.
Einen erfolgverwöhnten Rechtsanwalt mag das wurmen und so kann man davon ausgehen, dass er geduldig, aber konzentriert auf seine Chance wartete. Die kam, als “Ballmann” einen Artikel von Vetter vollständig und ohne Genehmigung in seinem Blog veröffentlichte. Das ist nun wirklich nicht die feine Art und brachte bei Vetter das Fass zum überlaufen.
Vetter recherchierte die reale Identität des unter dem Pseudonym “Ballmann” bloggenden Richters und schickte ihm ein Fax an sein Gericht, worin er ihn aufforderte, die Sache in Ordnung zu bringen.
Offensichtlich war “Ballmann” über die Aufdeckung seiner Identität so überrascht, dass er sich von nun an erpressbar fühlte und Vetters Fax ebenfalls vollständig in seinem Blog veröffentlichte, um dessen Reaktion zu testen. Allerdings ohne die Empfängeranschrift.
Was nun folgte, nennt man unter Waidmännern einen sauberen Fangschuss.
Vetter veröffentlichte die Identität des Richters in seinem Blog. Dies führte dazu, dass “Ballmann” sein Blog umgehend vom Netz nahm.

Zuerst dachte ich, “Ballmann” gibt nun den Gekränkten und kneift, weil er nicht das Rückgrat hat, mit seinem Namen für seine Meinung zu stehen.
Inzwischen habe ich mich aber darüber belehren lassen, dass ein Richter nicht so ohne weiteres über “seine” Fälle bloggen kann, ohne Probleme mit der Dienstaufsicht zu bekommen. “Ballmann” blieb demnach gar nichts anderes übrig, als sein Blog zu löschen. Er erklärt sich dazu auch in einem Kommentar in Vetters Blog und hält dessen Beweggründe für unerheblich.

Das sehe ich anders und halte die Beweggründe sehr wohl für bedeutsam.
Es stellt sich die Frage, ob Vetter “Ballmanns” Blog absichtlich abgeschossen hat, oder ob er “nur” die Folgen nicht bedacht hat, bzw. sie ihm egal waren.
Trifft ersteres zu, war Vetters Verhalten schlicht schäbig, eine billige Rache, die eines renommierten Anwalts unwürdig ist.
Trifft letzteres zu, muss man Vetter zumindest grobe Fahrlässigkeit vorhalten, denn als Anwalt sollte er um die Konsequenzen seines Handelns wissen und sie bedenken.

Grundsätzlich meine ich: Man kann die Meinung eines Bloggers mögen, oder nicht. Niemand ist gezwungen, ihn zu lesen. Es spricht auch nichts dagegen, eine Richtigstellung zu verlangen, wenn man seine Rechte verletzt sieht. Der gezielte Abschuss eines Blogs ohne Not zeugt aber von einem äußerst bedenklichen Umgang mit der Meinungsfreiheit. Diese wird durch die Hamburger Zensurkammern ohnehin schon in unsäglicher Weise vergewaltigt, da braucht es nicht auch noch einen kleinkarierten Bloggerkrieg.

Thema: Allgemein | Kommentare (7) | Autor: Axel John

Justizministerin: Daten kann man nicht stehlen.

Sonntag, 14. Februar 2010 11:14

Politiker sind bisweilen außerordentlich kreativ, wenn es darum geht, das Recht in ihrem Sinne zu verbiegen.
Wie Heise online meldet, meint die bayrische Justizministerin(!) Beate Merk (CSU), dass man Daten nicht stehlen könne.
Dabei hat sie natürlich vorrangig die gestohlenen kopierten Bankdaten aus der Schweiz (Steuer-CD) im Sinne.
Es ist demnach ganz einfach: Wenn man eine Straftat begangen hat, zB. einen Bankraub, bezeichnet man den einfach als “konfliktbelastete Barabhebung” und schon ist alles paletti.

Liebe Frau Merkbefreit, ich habe eine Geschäftsidee, an der ich Sie gerne beteiligen möchte:
Sie sorgen Kraft Ihres Amtes und ihrer Connections dafür, dass ich ohne von Polizei und Justiz gestört zu werden, mit osteuropäischen Hackern IT-Fachleuten über den Ankauf gültiger Kreditkarten- und Konto-Datensätze verhandeln kann.
Wenn die Konditionen stimmen, werde ich diese Daten erwerben und an den Meistbietenden verscherbeln, wer auch immer das ist.
Die nicht verhandelbare Provision für Sie beträgt 5% vom Nettogewinn nach Steuern.
Da es sich nach Ihrer Ansicht bei geklauten Daten nicht um Diebesgut handelt, ist das zweifellos ein ebenso legales Geschäft, wie der Erwerb der Steuerdaten-CD durch die Bundesregierung.

Thema: Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Axel John