Ist Sarrazin gefährlich?

Montag, 30. August 2010 18:31

Thilo Sarrazin hat heute sein neues Buch “Deutschland schafft sich ab” vorgestellt.
Anders, als viele die es nicht gelesen haben und es nur deshalb verdammen, weil es von Sarrazin ist, werde ich es nicht lesen und seine Aussagen auch nicht bewerten.

Sarrazin einen Diplomaten zu nennen, wäre wohl ziemlich daneben. Sarrazin polarisiert. Er sagt was er denkt, ohne Rücksicht auf irgendwelche Befindlichkeiten. Er ist der Albtraum der Multi-Kulti-Jünger und Sozialpädagogen.
Er weiß um die Wirkung seiner Worte und dass das Streben nach political Correctnes immer groteskere Züge annimmt.
Man kann es abwarten, bis der ADAC als Naziorganisation bezeichnet wird, weil er den von den Nazis geprägten Begriff “Autobahn” verwendet, statt das politisch korrekte Äquivalent “Bundesfernstraße”.

Wer in Deutschland Migrationsprobleme wie Integrationsverweigerung, Bildungsunwilligkeit oder Jugendkriminalität thematisiert, wird unweigerlich des Rassismus bezichtigt.
Wer sich beim Thema Juden dem standardisierten Schuldanerkenntnis und Betroffenheitsritual verweigert und statt dessen Kritik an Israel wagt, wird reflexartig in die Naziecke verortet.

Fast alle, die sich dem politisch korrekten Gutmenschentum verpflichtet fühlen, fordern nun lautstark Sarrazins Kopf. Rassenhass und Volksverhetzung wirft man ihm vor, will ihn mit der Justizkeule mundtot machen und gesellschaftlich ächten.

“Er hat die rote Linie überschritten”. Ah ja. Wer definiert eigentlich, wo die verläuft?
Das Bundesverfassungsgericht? Der Integrationsbeauftragte der Bundesregierung? Die Berufsempörten im Zentralrat der Juden? Die nach Aufmerksamkeit gierenden Parteibonzen? Die Sozialromantiker der Linken? Oder gar F.J.Wagner von der “BILD”?

Nein. Nicht Sarrazin ist gefährlich, sondern die, die ihn zum schweigen bringen wollen.
Sie maßen sich an zu bestimmen, was in Deutschland gesagt werden darf und was nicht.
Man kann von Sarrazin halten was man will, aber wenn nur noch Meinungsäußerungen erlaubt sind, die der aktuell angesagten Political Correctness entsprechen, wird es wirklich gefährlich.

Der nach meiner Meinung wichtigste Eckpfeiler der Demokratie ist die Meinungs- und Pressefreiheit. Wer daran rüttelt, wie z.B. die berüchtigten Zensurkammern des LG/OLG Hamburg, gefährdet dieses verfassungsmäßig (noch) garantierte Grundrecht.
Jede Diktatur beginnt damit, dass die Presse- und Meinungsfreiheit eingeschränkt- und kontrolliert wird. Die Erosion erfolgt subtil und schleichend und das ist das Gefährliche daran.

Alle selbsternannten Verurteilungsbeauftragten und Bedenkenträger, die jetzt ihre Betroffenheit in den Talkshows zelebrieren, können sich Sarrazins aufrichtiger Dankbarkeit sicher sein. Eine bessere Promotion für sein Buch könnte er selbst für viel Geld nicht kaufen.
Und denen, die jetzt Sarrazins kollektive Ächtung fordern, sei ein Zitat von Voltaire entgegengestellt:
“Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.”

Nachtrag:

Die Bundesbank hat beantragt, Sarrazin aus dem Vorstand abzuberufen und die SPD bastelt an einem “beschleunigten Ausschlussverfahren”.
Das 65 Jahre nach Hitler und 20 Jahre nach Honeker wieder Menschen mit Berufsverbot belegt- und ihres sozialen Umfelds beraubt werden, nur, weil sie unbequeme Meinungen äußern, lässt für die Zukunft nichts Gutes erwarten.
Das Publizisten wegen mißliebiger Meinungsäußerungen – vorzugsweise von den Hamburger Zensurkammen – zum schweigen gebracht werden, kennt man schon länger.
Was kommt als nächstes? Werden Greenpeace-Aktivisten interniert, weil sie behaupten, Kernkraft sei gefährlich? Oder Bürgerrechtler, weil sie gegen den Überwachungsstaat protestieren?

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AntiSpam e.V.: Deutschland ist ein Abzockerparadies

Mittwoch, 18. August 2010 23:02

Betrug, Abzocke, Vertragsfallen Kriminalität im Internet und das Versagen von Politik und Justiz.

Deutschland ist ein Abzockerparadies. Wie kommt das?

Der aus meiner Sicht mit Abstand beste Grundsatzartikel, der bisher zu diesem Thema im Internet erschienen ist!

Jeder Staatsanwalt und Richter sollte verpflichtet werden, diesen absolut lesenswerten Artikel jeden Morgen vor Dienstantritt zu lesen. Politiker können sich das sparen, sie sind damit definitiv überfordert.

Gegen die “Abofallen” will man nun offenbar einen europaweiten Vorstoß unternehmen und eine EU-weit gültige “Button-Lösung” für die Preiskennzeichnung auf Internetseiten einführen. Wer jedoch die Mentalitäten und Herangehensweisen der Webseiten-Abzocker seit fünf Jahren beobachtet und genau weiß, wie die auf solche Maßnahmen reagieren werden, kann bereits jetzt voraussehen, dass auch diese “Button-Lösung” lediglich Makulatur sein wird. Das wiehernde Gelächter des Frankfurter Kreisels, der Büttelborner Gebrüder, der Wiener Schlawiner und anderer Banden kann ich mir bereits jetzt lebhaft vorstellen. Die werden höchstens eine Woche brauchen, um ihre Webseiten so einzurichten, dass sie pro forma die Auflagen erfüllen.
[ ..... ]
Vor ca. 5 Jahren traten jedoch die Betreiber der sogenannten Abofallen auf den Plan. Und hier beobachtet man einen Trend, der sich vorher bereits angedeutet hatte, und der jetzt aber in aller Konsequenz und Skrupellosigkeit umgesetzt wurde. Das deutsche Klagesystem wird von den Tätern systematisch ad absurdum geführt. Es wird die Tatsache ausgenutzt, dass es keine Sanktionen gibt, sondern dass erst umständlich geklagt und ein Unterlassungsurteil erstritten werden muss. Anschliessend passiert inzwischen stets folgendes: die Betreiber lassen ihre Firma sterben, gründen über einen anderen Strohmann eine neue haftungsbeschränkte Gesellschaft – und dasselbe Spiel beginnt wieder von neuem, so, als wäre gar nichts gewesen. Die Rechtskosten, die der Abzocker wegen des Unterlassungsurteils zu zahlen hat, sind im Vergleich zu den immensen Gewinnen aus der Abzocke marginal und aus der Portokasse zu bezahlen. Das schöne Unterlassungsurteil wirkt jedoch immer nur gegen diejenige “Firma”, gegen die es mühsam und langwierig erstritten wurde. Auf die neue Firma findet es keine Anwendung, und so kann der Abzocker wie gewohnt weitermachen, und der Verband darf dann gern von vorn anfangen mit Abmahnung und Unterlassungsklage.

Dieses Katz-und-Maus-Spiel beobachtet man bei verschiedenen Abzockerbanden seit mehreren Jahren, und zwar nicht nur im Bereich der Abofallen, sondern auch bei Gewinnspielbetrügern, Mehrwertabzockern, Kaffeefahrtbetreibern und anderen. Aber noch immer nicht zieht man in Deutschland die logische Konsequenz, dieses überkommene System der Rechtsdurchsetzung über die Unterlassungsklage zu überdenken.

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Abo-Falle muss rechtswidrig erzielten Gewinn abführen

Dienstag, 13. Juli 2010 13:30

OLG Frankfurt a.M.: Abo-Falle muss rechtswidrig erzielten Gewinn an Bundeshaushalt herausgeben

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine Abo-Falle bewusst rechtswidrig und damit wettbewerbswidrig gegenüber Verbrauchern handelt, wenn das Angebot nach den Umständen geeignet ist, den angesprochenen Rechtsverkehr zu täuschen. Im vorliegenden Fall wurde die Abo-Falle verurteilt, Auskunft über den rechtswidrig erzielten Gewinn zu erteilten, womit zugleich grundsätzlich feststeht, dass die Abo-Falle die so erzielten Gewinne an den Bundeshaushalt herauszugeben hat.
Aufgrund der beanstandeten Internetauftritte hätten die Beklagten durch vorsätzlich wettbewerbswidriges Verhalten zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern einen Gewinn erzielt (§ 10 Abs. 1 UWG).

Quelle: Dr. Damm & Partner

Auf den ersten Blick ein gutes Urteil. In der Abofallen-Praxis dürfte es allerdings wenig Wirkung erzielen.
Wie bei der Gewinnspiel-, Adressbuch- oder Kaffeefahrtmafia dürfte es kaum möglich sein, den Geldern, die über ein Gestrüpp von Briefkastenfirmen auf ausländische Konten verschoben wurden, habhaft zu werden.

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Kein Konto für Abofallenbetreiber und -Anwälte

Freitag, 9. Juli 2010 18:12

In einem bedeutsamen Urteil hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass Sparkassen berechtigt sind, den Betreibern und Anwälten von Abofallen ein Konto zu verweigern. Letsatz:

Ein sachlicher Grund, die Eröffnung eines Kontos bei einer Sparkasse zu verweigern, liegt vor, wenn der auf Tatsachen begründete ernste Verdacht besteht, dass das Konto für rechtswidrige Handlungen verwendet werden soll, etwa um unberechtigte Forderungen zu einzuziehen.

In seiner Begründung stützt sich das Gericht auch darauf, dass mehrere Gerichte die Machenschaften der Abofallenbetreiber als versuchten Betrug werten und das Inkasso-Stalking deren Anwälte als Beihilfe dazu.

Der Antragsteller sei durch mehrere zivilgerichtliche Entscheidungen der Beihilfe zum Betrug bezichtigt und zur Übernahme der Kosten verurteilt worden, die durch die Abwehr der unberechtigterweise geltend gemachten Forderungen entstanden seien.
[.....]
Dies gelte umso mehr, als die Zivilgerichte immer häufiger dazu tendierten, die Tätigkeit des Antragstellers als Beihilfe zum versuchten oder vollendeten Betrug zu werten. Wollte man der Auffassung des Verwaltungsgerichts folgen, wären die Sparkassen das Sammelbecken für diejenigen, die bei anderen Banken abgewiesen worden seien, wenn der Nachweis strafrechtlich relevanter Aktivitäten unter Einsatz des Kontos nicht gelinge.
[.....]
In dem Urteil des Amtsgerichts Marburg vom 18. Januar 2010 – 91 C 981/09 -, K&R 2010, 358 wird das Verhalten des Antragstellers als Beihilfe zum versuchten Betrug gewertet und bezogen auf das Internetportal www.open­download.de festgestellt, dass geltend gemachte Forderungen auf Täuschungen der Nutzer des genannten Internetportals beruhen.
[.....]
Dabei verkennt der Senat nicht, dass der Antragsteller sich auch auf Rechtsprechung und auf Entscheidungen verschiedener Staatsanwaltschaften berufen kann, die ein strafbares Verhalten des Antragstellers und der für seine Mandanten handelnden Personen verneinen. Dies vermag aber die aufgezeigten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderungen nicht umfassend auszuräumen.

Was jedem halbwegs sozialisierten Menschen völlig klar ist, hindert Teile der Strafjustiz nicht daran, diese Machenschaften bis – wohlwollend formuliert – hart an der Grenze zur Strafvereitelung zu decken.
Darauf zu hoffen, dass die Politik ausnahmsweise einmal einen lichten Moment hat und das Problem durch wirksame(!) Gesetzgebung löst, ist mit Sicherheit vergebens.
Der Glaube, skrupellose Abzocker mit einer wie auch immer gearteten “Button-Lösung” ausbremsen zu können, zeugt von gnadenloser Inkompetenz.

Der derzeit einzige wirksame Weg, Abofallenbetreibern und ihren Anwälten das Geschäft zu vermiesen, ist die Banken dazu zu bringen, ihnen die Konten zu verweigern/schließen.
Wer kassieren will, braucht ein Konto. Ohne Konto bricht das Geschäftsmodell Abofalle sofort zusammen.
Wer vom Inkasso-Stalking der Abofallenbetreiber heimgesucht wird, sollte daher die auf dem Mahndroh-Schreiben angegebene Bank anschreiben und sie unter dem Stichwort “Abofalle” darauf hinweisen, dass sie “mutmaßlich” illegale Geschäfte unterstützt.

Bemerkenswert ist der Beissreflex in der Anwaltschaft, wenn einem ihrer “Kollegen” das Konto verweigert/gesperrt wird.
Einige Anwälte, die sich auf ihren Homepages ein seriös anmutendes Mäntelchen umhängen, ergreifen in ihren Blogs unverhohlen Partei für ihre “mutmaßlich” betrügerischen Kollegen und verunglimpfen deren Opfer als Mob und Pöbel.
Bevor man einem fremden Anwalt ein Mandat anträgt, empfiehlt sich eine gründliche Internetrecherche, um zu sehen, auf wessen Seite der steht.

Anwälte, die im Internet ausführlich Tips und Hinweise für Abofallen-Opfer bereitstellen, sind idR. nicht nur seriös, sondern auch kompetent und mit dem Thema vertraut. Man muss ihnen nicht erst erklären, was eine “Abofalle” ist.
Deren Kollegen aus der Abmahn- und Abofallen-Branche betätigen sich zumeist nur deshalb in diesem Segment, weil sie auf Grund ihrer fachlichen- und charakterlichen Mängel kaum ein seriöses Mandat bekommen.
Zu erkennen sind sie leicht. Auf ihren Kanzlei-Homepages brüsten sie sich mit angeblichen Erfolgen und verbreiten juristischen Blödsinn, für den ein Drehbuchautor von Gerichtsshows im Trash-TV sofort gefeuert würde.

Erklären kann ich mir das nur so, das diese Versager trotz 10 oder mehr Jahre Intensiv-Repetitorium mit “gerade noch Ausreichend” durchs Examen geschlüpft sind und in ihrer Wohnzimmerkanzlei vergeblich das Telefon bewachen.
Solche Mietmäuler, die sich an jeden prostituieren der sie bezahlt, untergraben das ohnehin kaum noch vorhandene Vertrauen in die Justiz.
Umso erstaunlicher, dass sie von so vielen Juristen aus falsch verstandenem Korpsgeist in Schutz genommen werden.

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Zur Strafbarkeit von Abo-Fallen

Freitag, 30. April 2010 18:00

Auf seiner Web-Seite Die Abo-Falle hat Rechtsanwalt Jens Ferner einen sehr lesenswerten Hinweis auf einen Artikel von Prof. Eisele zur Strafbarkeit von Abo-Fallen veröffentlicht.

1. Bei der “typischen” Abo-Falle liegt eine Strafbarkeit nach §263 StGB vor, dabei wird man im Regelfall eine strafschärfung nach §263 III 2 Var. 2 StGB (gewerbsmäßiges Handeln) feststellen.

2. Weiterhin bejaht Eisele den in diesem Zusammenhang bisher eher wenig thematisierten §16 II UWG (”Strafbare Werbung”) und bejaht diesen gleichfalls

3. Zum Abschluss untersucht Eisele, ob in dem Übersenden der Rechnung ein (erneuter) Betrug vorliegen könnte und bejaht dies theoretisch, verweist aber darauf, dass man in der Praxis die subjektive Komponente nicht beweisen können wird.

Dass Abo-Fallen Betrug und somit kriminell sind, ist jedem normal denkenden Menschen mit halbwegs funktionierendem Gerechtigkeitssinn (viele Juristen nennen das “gesundes Volksempfinden”), völlig klar.
Dieser Meinung schließen sich auch zunehmend die Zivilgerichte an, können aber natürlich keine Strafurteile fällen.
Gefordert sind hier die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte. Die gesetzliche Grundlage zur Verfolgung der Abo-Fallen-Betreiber und ihrer Inkasso-Schergen ist offensichtlich vorhanden.
So lange die Staatsanwaltschaften und Gerichte Ermittlungen bzw. Verfahren abwürgen, weil sie den Tricks der Internetmafia nicht gewachsen sind, wird es schwer sein, diesen Dreck aus dem Netz zu entfernen.

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Hurra! Endlich Post von Olaf Tank

Montag, 26. April 2010 14:03

Ich befürchtete schon, es würde mich nie treffen, aber endlich ist es soweit:
Auch ich wurde in den erlauchten “Kunden”kreis der von “Tanker-Olli” vertretenen Abofallen-Betreiber aufgenommen.

Mit Rechnung schreiben hat man sich bei mir erst gar nicht aufgehalten, warum auch.
Schließlich habe ich mit keiner dieser inzwischen unzähligen Briefkastenfirmen ein Vertrags- oder Schuldverhältnis und für welche “Dienstleistung” auf welcher Abzockseite da gemahnt wird, weiß ich natürlich auch nicht.
Ebenso wenig, aus welcher Quelle die meine Adressdaten abgegriffen haben. Ich überlege gerade ob es lohnt, mit ultimativer Klageandrohung Auskunft nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu fordern.
(Derzeit ist der Betreiber laut Mahnung ein Briefkasten die Antassia GmbH, Rhabanusstrasse 10 in 55118 Mainz, Video zum Thema bei YouTube).
Aber das sieht man bei Olli und Konsorten bekanntlich nicht so eng und deshalb geht er unter Umgehung der ersten- gleich zur zweiten Mahnung über, natürlich in der Hoffnung, er könnte mit seinem Anwaltstitel Eindruck schinden.

Lieber Hi Olli: Eher friert die Hölle ein, als dass eine Abofalle oder ihr Geldeintreiber von mir auch nur einen Cent sieht.
Die (noch) Kollegin Katja in München hat es inzwischen wohl kapiert und aufgegeben.

Aber wenn er Eier hat, dann verklage er mich doch!

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Bundesverfassungsgericht zeigt den Zensurkammern Hamburg erneut die rote Karte

Samstag, 24. April 2010 18:01

Rechtsanwalt Markus Kompa dokumentiert in seinem Blog engagiert und kompetent u.A. mit den Besonderheiten des Medienrechtes, dabei auch ausführlich mit den faschistoiden Terrorurteilen der Hamburger Zensurkammern.

In einem spannenden und lesenswerten Artikel auf Telepolis berichtet Kompa über einen Fall, der nun nach 5 Jahren zu Gunsten der Meinungsfreiheit entschieden wurde.
Bemerkenswert an dem Urteil ist vor Allem die für BVerfG- Verhältnisse ungewöhnlich scharfe Wortwahl, mit der es die Zensurkammern rügt.

Der Fall zeigt aber auch, dass es in Deutschland eine Zwei-Klassen-Justiz gibt. Wer nicht das Geld, die Nerven, Zeit und Geduld hat, bis zum BGH oder dem BVerfG zu klagen, ist der ergebnisorientierten Willkürjustiz der Hamburger Zensurrichter schutzlos ausgeliefert.

Richter genießen in Deutschland Narrenfreiheit, sie können dienstlich weitestgehend tun und lassen, was sie wollen. Manche nutzen ihre richterliche Unabhängigkeit hemmungslos, bis hin zum offenen Rechtsbruch aus. Die Gefahr einer Sanktion liegt dabei bei annähernd Null.

Die Richter der Hamburger Zensurkammern agieren dabei besonders dreist und skrupellos. Sie sind notorische Rechtsbrecher, denn sie weigern sich beharrlich, das Grundgesetz, insbes. Art 5 GG und die Entscheidungen des BVerfG zu beachten.
Gegen derart verfassungsfeindliche Richter kommt nach meiner Meinung der Artikel 20 des Grundgesetzes zum tragen:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Mir fallen nur wenige Beispiele ein (die zu nennen die Political Correctness verbietet), auf welche Art. 20 GG derart eindeutig anwendbar ist.

Interessante Links zu diesem Thema:

Pressefreiheit in Gefahr: Das Ende des Interviews?
Foren-Haftung: Gnadenlose Richter gefährden Web 2.0 in Deutschland
Gerichtsurteile behindern Berichterstattung
Hamburg hört in Karlsruhe auf
LG_HH schützt Schwerverbrecher
Pressekammer geht mal wieder auf Zeitreise

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Bistum Regensburg erwirkt einstweilige Verfügung gegen Blogger

Dienstag, 20. April 2010 21:14

Die katholische Kirche scheut offenbar vor nichts zurück, um Blogger, die über die verwerflichen Machenschaften dieser, nun ja, “Organisation” berichten, mundtot zu machen.
Wie bei Internet-Law. zu lesen ist hat die Diözese Regensburg gegen regensburg-digital.de eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Dabei geht es um Aussagen in diesem Spiegel- Artikel.
Die Diözese scheut anscheinend die Objektivität kritischer Medien und will nur das verbreitet sehen, was sie selbst der Welt als Wahrheit unterjubeln will.

Offenbar ist der Diözese die moralische Verwerflichkeit ihres Vorgehens durchaus bewusst. Wohl wissend, dass sie von jedem Gericht, welches das Grundgesetz achtet krachend versenkt würde, hat sie sich der in solchen Fällen sicheren Beihilfe der berüchtigten Zensurkammer Hamburg bedient.
Zu so bekannten Merkmalen der katholischen Kirche wie Ausbeutung, Kindesmissbrauch und Prügelorgien, kommt nun auch noch Meinungsunterdrückung hinzu, deren Durchsetzung mit Kirchensteuern und Spendengeldern finanziert wird.
Ginge es nach so manchem Kirchenfürsten, würde wohl auch heute noch in den Folterkellern kirchlicher Einrichtungen reger Betrieb herrschen und auf den Marktplätzen die Scheiterhaufen reichlich Nahrung finden.

Meine Frau und ich sind schon vor 25 Jahren aus diesem unsäglichen “Verein” ausgetreten. Angesichts dessen, was da jeden Tag ans Licht der Öffentlichkeit kommt, kann nach meiner Meinung niemand, der sich auch nur ansatzweise ethischen und moralischen Werten verbunden fühlt, Mitglied der katholischen Kirche sein.
Wer diese Organisation durch Steuergelder oder Spenden unterstützt, macht sich mitschuldig an deren (derzeit noch “mutmaßlich”) kriminellen Machenschaften.

BTW: Ohrfeigen waren bereits in den 80er Jahren nicht mehr “üblich”, sondern strafbare Körperverletzung, Herr Mixa! Und wer nur zugibt, was ohnehin nicht mehr zu leugnen ist, verwirkt zumindest vor irdischen Gerichten das Zugeständnis mildernder Umstände.

Ein sehr guter Artikel von Stefan Niggemeier:
Wie die Kirche Leute zum Schweigen bringt.

Drei lesenswerte Artikel in Spiegel-Online, Süddeutsche und Welt-Online:
Hybris im Namen des Herrn
Des Bischofs steinernes Herz
Bischof Mixa, ein Erzmoralist im Zwielicht

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Das Un-Recht der Kirche

Samstag, 13. März 2010 17:23

Die Kirche hat es nicht verstanden und wird es nicht verstehen.
Der Klerus (nicht das Fußvolk, welches sich selbstlos für soziale Belange einsetzt), ist- und hat ein Problem.
Das ist nicht nur der Missbrauchsskandal, sondern v.A. die Unfähigkeit und der Unwille, dem Problem offensiv zu begegnen. Statt den Opfern Entschädigung und Hilfe anzubieten, betreibt sie Schadensbegrenzung, bettelt um Vergebung und leckt voller Selbstmitleid ihre Wunden.

In mehr als 1000 Jahren Unterdrückung, Ausbeutung und Erbschleicherei hat die katholische Kirche unermesslichen Reichtum zusammengerafft und begründet auf diese “Erfolgsstory” ihren Unfehlbarkeitsanspruch.
Die Führungsebene wird von fanatischen Sektierern dominiert, die bedingungslose Unterwerfung fordern und von der heiligen Inquisition träumen. Ginge es nach ihnen, würden auf den Marktplätzen noch heute die Scheiterhaufen brennen.

Seit je her gründet die katholische Kirche ihre Macht auf die Gottesfurcht und Duldungsstarre der Gläubigen.
Sie missbrauchen den Glauben der Menschen zu deren Unterdrückung unter ihr despotisches Herrschaftssystem und zu ihrer hemmungslosen Bereicherung.
Diese bigotte Frömmelei ihrer “Würdenträger” kaschiert nur sehr oberflächlich, dass es der Amtskirche nur um die Machterhalt und -ausübung um jeden Preis geht.

Auf die Tatsache, dass ihr, nicht erst seit den jüngsten Ereignissen, immer mehr Menschen den Rücken kehren, reagiert sie teils mit Ignoranz, teils mit Trotz, aber nie mit Selbstreflektion.
Es ist illusorisch anzunehmen, dass bei einem solchen Selbstverständnis so etwas wie Unrechtsbewusstsein entstehen kann. Das wird bestenfalls geheuchelt, darin hat sie 2000 Jahre Übung.

In der heutigen Zeit hat die katholische Kirche in ihrer derzeitigen Erscheinungsform keinerlei Anspruch auf ernsthafte Wahrnehmung. Sie ist sexualneurotisch, frauenfeindlich und despotisch. Ein Relikt aus dem Mittelalter und in einer aufgeklärten, pluralistischen Gesellschaft so überflüssig wie ein Kropf. Ihre karitativen Aufgaben werden von nicht kirchlichen Organisationen in wesentlich effizienterer Weise wahrgenommen.

Was würde wohl geschehen, wenn z.B. “Ärzte ohne Grenzen” den Großteil ihrer Spenden in Grundstücks- und Immobiliengeschäfte und Unternehmensbeteiligungen investieren würde?

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Katja Günther: Staatsanwaltschaft würgt Ermittlungsverfahren ab

Mittwoch, 10. März 2010 18:10

Gegen die berüchtigte Inkasso-Anwältin Katja Günther wurden wegen ihrer aggressiven Drohbriefe und Nachstellungen massenweise Anzeigen erstattet und Beschwerden bei der Anwaltskammer eingereicht.
Allein bei der Rechtsanwaltskammer München gingen wegen der Methoden der Inkasso-Anwältin mittlerweile 3500 Beschwerden ein. Über 1000 Menschen erstatteten Strafanzeige gegen die Münchner Anwältin – wegen Betrugs, Nötigung, Erpressung oder Gebührenüberhebung.

Diese Verfahren wurden nun mit – freundlich gesagt – grenzwertigen und menschenverachtenden Begründungen Spitzfindigkeiten regelrecht abgewürgt.

Wer sich von den Gemahnten sicher ist, keinerlei Dienste der gegenständlichen Onlineportale in Anspruch bzw. keinen Vertrag geschlossen zu haben, dem kann ohne weiteres zugemutet werden, dass er sich einer etwaigen zivilgerichtlichen Auseinandersetzung , in welcher der behauptete Vertragsschluss in tatsächlicher Hinsicht von dem Online-Dienstanbieter nachgewiesen werden müsste, zu stellen.
[.....]
Es ist jedem Bürger zuzumuten, einem solchen Druck standzuhalten.

Offenbar kommt hier hier das Krähenprinzip voll zum tragen.
Außerdem scheint man in weisungsgebundenen Juristenkreisen der Meinung zu sein, dass es zur Alltagsroutine eines juristisch unbedarften Bürgers gehört, sich in Prozesse mit einem für ihn völlig unkalkulierbaren (Kosten)Risiko zu stürzen. Solche “Juristen” leben völlig abgehoben in einem akademischen Elfenbeinturm, verweigern sich der Realität und haben keinerlei Bezug zur Lebenswirklichkeit.

Die Vorstellung, dass ein normaler, argloser Mensch vor dem brutalen Inkasso-Stalking hoch aggressiver Anwälte und dem in für Laien äußerst bedrohlich klingenden Juristenkauderwelsch in Panik gerät, übersteigt wohl den Horizont der Münchener Staatsanwälte.

Durch semantische Haarspalterei wird in der Einstellungsverfügung  u.A. der Tatbestand der Nötigung verneint.

Mit der Erstattung einer Strafanzeige wird nicht gedroht. Die Beschuldigte kündigt lediglich an, sie werde den Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz prüfen.

OK, lieber Staatsanwalt, dann werde ich die zweifellos bestehende Möglichkeit, Sie mit dem Auto oder einem stumpfen-, spitzen-, scharfen- oder sonstwie geeigneten Hilfsmittel in den ewigen Ruhestand zu versetzen, gelegentlich auf seine strafrechtliche Relevanz prüfen.

Das Signal, welches von dieser an Strafvereitelung grenzenden Niederschlagung ausgeht, ist verheerend.
Derartige Kumpanei erschüttert das ohnehin nur marginal existierende Vertrauen in den s.g. “Rechtsstaat” vollends.
Jedem halbwegs sozialisierten Menschen drängt sich die Erkenntnis auf, dass man in diesem Lande offenbar nach Belieben betrügen, nötigen und erpressen kann.
Man braucht nur einen gerissenen ******Advokaten, der, nach Ansicht des AG Karlsruhe, und auch des AG Marburg

Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug.

… kriminelles Handeln derart in verbale Spitzfindigkeiten verkleidet, dass man damit einen unmotivierten- und überlasteten Staatsanwalt über den Tisch ziehen kann.

Einziger Lichtblick in diesem absurden Machwerk ist das Fazit, dass von der Verfügung zivilrechtliche Ansprüche unberührt bleiben.

Das Verhalten der Beschuldigten mag zwar gegebenenfalls berufs- und/oder wettbewerbsrechtlich beanstandenswert sein, erfüllt aber keinen Straftatbestand.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zivilrechtliche Ansprüche von dieser Verfügung unberührt bleiben. Hiermit ist keinerlei Präjudiz für die zivilrechtliche Frage des Bestehens einer Zahlungsverpflichtung verbunden. Dies zu klären wäre ausschließlich Sache der Zivilgerichte, wohingegen die Staatsanwaltschaft lediglich beurteilt, ob ein strafbares Verhalten gegeben ist oder nicht. Folglich darf diese Verfügung keinesfalls dahingehend missverstanden werden, die Staatsanwaltschaft sei der Auffassung, es bestehe eine Zahlungsverpflichtung. Diese Frage ist mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren einzustellen, keineswegs geklärt. Zum besseren Verständnis und um etwaigen Missverständnissen bereits im Vorfeld zu begegnen, erscheint es wichtig, mit Nachdruck zu betonen, dass seitens der Staatsanwaltschaft mit der vorliegenden Entscheidung keinerlei Empfehlung ausgesprochen wird, den geltend gemachten Forderungen nachzukommen. Insbesondere wird mit dieser Verfügung in keiner Weise die Frage beantwortet, ob die Hauptforderung, die Online-Dienstgebühr, von deren Bestand akzessorisch auch eine Verpflichtung zur Zahlung der Anwaltsgebühren abhinge, berechtigt ist. Für die strafrechtliche Bewertung des Sachverhalts bedurfte dieser Punkt keiner Klärung. Hierüber haben im Streitfall allein die Zivilgerichte zu befinden. Eine irgendwie geartete Vorgabe, wie die (nicht unproblematisch erscheinende) Rechtslage zivilrechtlich zu sehen ist, ist mit diese Verfügung in keiner Weise verbunden.

Zum Thema auf anderen Seiten:
LawBlog: Weiße Weste für Katja Günther
RA Melchior: Katja G Punkt – doch nicht so happy?
Internet-Law: Münchener Staatsanwaltschaft drückt beide Augen fest zu
Augsburger Allgemeine: Abofallen im Internet: Wenn die Justiz versagt

http://fastix.blogspot.com/2010/03/katja-gunther-ra-gesellschaft-fur.html
(Auf “Wunsch” eines Krefelder Rechtsanwaltes kein Direktlink.)

Thema: Abofallen | Kommentare (0)